Ulcus - Das Ulcus ist Synonim mit Geschwür. Diese ist eine Oberflächenzerstörung durch das Gewebszerfall an der Haut oder Schleimhaut. Man spricht aber nur dann von Ulcus, wenn der Defekt bis in die Unterhautgewebe reicht.
Ursachen für Ulcus können Durchblutungsstörungen, Infektionen oder Tumoren sein.
Ulcus ventriculi - Ulcus ventriculi ist lateinisch und steht für Magengeschwür.
Umlageverfahren - Das Umlageverfahren ist eine Finanzierungsmethode, wobei die eingenommene Summe sofort wieder verwendet wird. Dies ist eine Methode typisch der Altersvorsorge, aber auch der Krankenversicherung, wie auch der Arbeitslosenversicherung. Diese Versicherungen nehmen die Beiträge ein und nutzen es unmittelbar für die kommenden Leistungen.
Umtauschrecht - Als Umtauschrecht bezeichnet man das Recht des Versicherungsnehmers eine Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit einer anderen Versicherung, die aber die gleiche Leistungen erbringt, zu tauschen. Zum Beispiel kann eine Risikolebensversicherung bis zum Ende des 10. Versicherungsjahres in eine gemischte Lebensversicherung mit gleicher Todesfallleistung umgetauscht werden.
Umwelthaftpflichtversicherung - Mit der Umwelthaftpflichtversicherung wird der Versicherungsnehmer von Ansprüchen Dritter beschützt, die wegen einer Umwelteinwirkung entstanden sind. Man unterscheidet 2 Varianten der Umwelthaftpflichtversicherung:
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: hier werden Schäden abgesichert die nicht in Folge von umweltrelevanten Anlagen, wie zum Beispiel Wasserbehandlungsanlagen, chemischen Produktionsanlagen, Filteranlagen usw. und in Folge der Tätigkeiten an diesen Anlagen resultieren
- Regressrisiko-Umwelthaftpflichtversicherung: die Schäden erfolgen aus der Herstellung, Lieferung, Planung oder Montage von umweltrelevanten Anlagen
Unbezahlter Urlaub - Mit einem unbezahlten Urlaub hört das eigentliche berufliche Tätigkeit auf, in Folge dessen bleibt der Versicherungsschutz auch nur für einen Monat bestehend. Nach einem Monat wird die Mitgliedschaft unterbrochen, aber es kann mit der Fortführung der Tätigkeit wieder aufgenommen werden. In diesem Zeitraum werden keine Beiträge erhoben, denn Arbeitentgelt wird auch nicht gezahlt.
Underwriter - Als Underwriter bezeichnet man denjenigen, der bei einer Versicherungsgesellschaft - meistens bei einem Rückversicherungsunternehmen - für die Unterschreibung der Verträge berechtigt und auch zuständig ist. Seine Tätigkeit besteht aus Analysieren, Beobachten und Umsetzen von Markttendenzen.
Unfalltod-Zusatzversicherung - Eine Unfalltod-Zusatzversicherung kann in Rahmen einer Kapitallebensversicherung oder einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Diese hat das Ziel die Versicherungsleistungen im Todesfall durch Unfall zu verdoppeln. Diese lohnt sich vor allem in Fällen, wo die Lebensversicherung aus Gründen der Beitragshöhe oder der Zweckbestimmung für den gewählten Ablauftermin nicht mit einer ausreichenden Versicherungssumme abgeschlossen werden kann, oder den Hinterbliebenen keine ausreichende Einkommenssicherung gewährt.
Es ist aber sehr wichtig, dass die Unfalltod-Zusatzversicherung bei den relativ häufigen Todesursachen, wie zum Beispiel Herzinfarkt, keine Leistungen erbringt.
Unfallversicherung - Eine Unfallversicherung ist, wie schon der Name sagt, eine Versicherung, die im Falle eines Unfalls unter bestimmten Voraussetzungen diverse Leistungen bieten.
Unfallversicherungsbeitrag - Die Höhe des Beitrags bei der Unfallversicherung hängt von die folgenden Faktoren ab:
- Alter: Erwachsene haben mehr zu bezahlen als Kinder
- Altersgrenze: nach dem 65. Lebensjahr muss man mehr bezahlen
- Deckungsumfang: die Prämie einer Volversicherungist natürlich höher als das einer Abschnittsversicherung
- Versicherungsdauer
- Beruf: man unterscheidet mehrere Gefahrgruppen in Rahmen der Tätigkeit
- Vertragsgestaltung: Einzelunfallversicherung oder Gruppenunfallversicherung
- Höhe der Unfallversicherungssumme
- Versicherungsleistung
Der Erstbeitrag muss unverzüglich nach Erhalten des Versicherungsscheines bezahlt werden, sonst könnte der versicherer vom Vertrag zurücktreten oder im Versicherungsfall von den Leistungen befreit werden.
Unständig Beschäftigte - Die unständig beschäftigte Personen sind Personen, die keine feste Arbeitsstelle haben. Sie üben Beschäftigungen aus, die nur einige Wochen lang dauern, das mit Arbeitsvertrag oder durch die Eigenart der Beschäftigung.
Die unständig Beschäftigte sind bei der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.
Unterbrechungsmeldung - Unter einer Unterbrechungsmeldung wird die Meldung des Arbeitnehmers verstanden, wenn er für längere Zeit die berufliche Tätigkeit auflassen muss. Dies kann aus mehreren Gründen passieren, zum Beispiel Unfall, Krankheit, Mutterschaft, Wehrdienst usw. Diese wird von dem Versicherer erstattet, wenn die Beschäftigung für einen ganzen Kalendermonat unterbrochen wird ohne Entgeltzahlung zu bekommen.
Unterhaltssicherungsgesetz - Das Unterhaltssicherungsgesetz, abgekürzt als USG, ist für die Regelung der Unterhaltspflicht des Staates für Wehrpflichtige und deren Familienangehörigen zuständig. Darunter werden die Grundwehrdienstleistende, Zivildienstleistende und Teilnehmer an Wehrübungen gemeint, und natürlich deren Familienangehörige.
Die Wehrpflichtigen können während des Wehr- und Zivildienstes die freie Heilfürsorge beanspruchen, ihre Aufwendungen für die Anwartschaftsversicherung werden ersetzt, die Kosten einer privaten Krankenversicherung für die Angehörigen ohne Einkommen werden auch übernommen.
Unterjährige Zahlungsweise - Als unterjährige Zahlungsweise bezeichnet man die Zahlung der Versicherungsprämien, die nicht jährlich erfolgen, sondern in unterjährigen Zeitabschnitten, also monatlich, viertel- oder halbjährlich.
Unterstützungskasse - Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige soziale Einrichtung, meistens ein eingetragenes Verein, das die Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung für Unternehmen überwacht. Es ist ein anerkanntes Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht.
Untersuchungspflicht - Die Untersuchungspflicht bezieht sich auf den Versicherungsnehmer, der sich auf Anspruch der Versicherungsgesellschaft einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss.
Unterversicherung - Als Unterversicherung wird eine Versicherung bezeichnet, deren Versicherungssumme kleiner ist als der Versicherungswert. Daraus folgt, dass im Schadenfall die Entschädigung nur anteilig berechnet wird. Die Unterversicherung kommt vor, wenn die Wertsteigerungen dem Vertrag nicht angepasst werden.
Um dies zu vermeiden sollte der Versicherer die Werte immer neu ausrechnen und den Prämien anpassen. Auch der versicherungnehmer sollte seinen Obliegenheiten nachgehen und jeden Wertsteigerung - zum Beispiel das kauf eines Haushaltsgerätes bei der Hausratversicherung - anzeigen, nur so kann er vollen Versicherungsschutz genießen.
Unverzüglich - Unverzüglich ist ein Begriff dessen Bedeutung: ohne schuldhaftes Zögern, fern von dem Begriff "sofort" steht. Mit dem Wort Unverzüglich meint man eine gewisse Zeit, in der man sich informieren kann, sich einen Rat holen.
Der Versicherer sollte unverzüglich auf das Schreiben der Versicherungnehmer antworten. Nach 17 Tagen kann man es nicht mehr unverzüglich nennen.
UPR - Die UPR ist die Abkürzung für Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
Uraemie - Die Uraemie ist eine Harnvergiftung des Blutes, das durch die mangelnde Funktion der Niere entsteht.
USG - Abkürzung für Unterhaltssicherungsgesetz
Uterus - Das Uterus, Synonim mit Gebährmutter, ist ein weibliches Geschlechtsorgan, wo sich die befruchtete Eizellen ansetzen und zu einem Neugeborenen heranreifen.