Säumniszuschlag - Als Säumniszuschlag wird die zusätzliche Abgabe bezeichnet, die bei einer verspäteten Beitrag angerechnet wird. Nach zwei Wochen wird für Betrieben die erste Säumniszuschlag erhoben, die nächste nach drei Monaten.
Sachbegriff - Unter einem Sachbegriff wird eine Sachgesamtheit, also die Zusammenfassung von mehreren selbstständigen Sachen verstanden. Dabei werden nicht nur die Sachen,aber auch ihre Werte und Funktionen verbindet.
Ein Sachinbegriff ist zum Beispiel der Hausrat.
Sachleitung - Die Sachleistung ist das Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Die GKV bietet ihre Leistungen in Form von Dienst- und Sachleistungen. Sachleistungen sind die Arznei-, Verband- und Hilsmitteln, während man unter Dienstleistung die tatsächliche ärztliche Behandlung versteht. Die freiwillig Versicherten können statt Sachleistung die Kostenerstattung wählen und bei der PKV existiert nur die Kostenerstattung, das ist ihr Grundprinzip.
Sachschaden bei der Haftpflichtversicherung - Die Haftpflichtversicherung unterscheidet drei Arten von Schadenfällen: Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.
Unter Sachschaden wird bei der Haftpflichtversicherung die Beschädigung oder Vernichtung einer versicherten Sache verstanden. Das Abhandenkommen gehört nicht zu dieser kategorie, dieses wird als Vermögensschaden betrachtet.
Bei der Haftpflichtversicherung existieren bestimmte Einschränkungen in Zusammenhang mit den Sachschäden. In folgenden Fällen wird nichts geleistet: Sachschäden an fremde, geliehene oder gepachtete Sachen, Schäden durch eine berufliche Tätigkeit, Schäden an Sachen, die der Versicherungsnehmer selbst geliefert oder hergestellt hat.
Sachversicherung - Die Sachversicherung ist ein Versicherungsart mit Hilfe welcher Sachen von unbelebter Natur wie zum Beispiel Gebäude, Hausrat, Kraftfahrzeug usw. abgesichert werden können.
Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie - Die Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie, abgekürzt als SMT, ist einer Form der Krankheitsbehandlung, aber auch Krankheitsvorbeugung, die zu der Alternativmedizin gezählt wird. Die Technick wurde von dem Physiker Manfred von Ardenne in 1970 in Dresden entwickelt. Die Wirksamkeit der Therapie ist jedoch umschritten, und von vielen Ärzten abgelehnt. Die Therapie wird meistens von Heilpraktikern oder von naturheilkundlich orientierten Ärzten durchgeführt. Die Therapie spielt sich folgender Maßen ab: der Patient bekommt einen sogenannten Medikamenten-Cocktail, bestehend aus Vitaminen, Spurenelementen, Dipyridamol usw., diese sollen die Sauerstoffaufnahme und -stoffwechsel verbessern; danach müssen sie konzentrierten Sauerstoff aus Flaschen und Konzentratoren inhalieren, die Inhalierungs-Zeitdauer ist unterschiedlich lang, je nach dem Art der Sauerstoff; und der letzte Schritt ist Sport, viel Bewegung. Für die Durchführung der Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie existieren mindestens 20 Varianten, meistens aber mit diesen drei Grundschritten.
Die angäbliche Wirkung der Therapie: das Sauerstoffgehalt in dem arteriellen Blut soll sich verbessern, dadurch werden Heilungsprozesse angeregt, das Immunsystem wird gestärkt, es wird leichter Krankheiten vorzubeugen. Außerdem existiert auch noch eine Liste von Krankheiten gegen welche die Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie wirksam ist, dazu zählen auch einige Formen der Krabserkrankungen.
SBR - Abkürzung für Sonderbedingungen der Beraubungsversicherung.
Schadenersatzpflicht - Die Schadenersatzpflicht ist die Pflicht des Schädigers die beschädigten Sachen der anderen Person, Geschädigter, zu ersetzen. Das gilt nicht nur wenn der Schaden durch Vorsatz, sondern auch wenn es durch Fahrlässigkeit entstanden ist. Dieser Schadenersatzpflicht bleibt nur in wenigen Fällen aus, wenn Gewalt oder unabwendbare Ereignisse ins Spiel gekommen sind.
Durch die Vernachlässigung oder den Versuch des Entzugs von dieser Pflicht macht sich der Schädiger strafbar.
Schadenkostenquote - Die Schadenkostenquote ist eine Quote, die die Verbidungen zwischen Prämieneinnahmen, Aufwendungen für Schäden, Verwaltung und Abschlußkosten wiedergeben soll. Die Schadenkostenquote wird folgender Maßen ausgerechnet: Kosten der Lesitungen für die eingetretene Schäden und andere Ausgaben, wie zum Beispiel für den Abschluss der versicherungsverträge, geteilt mit den Prämieneinnahmen. Ist das Ergebnis größer als 1, läuft das Geschäft nicht gut, es gibt Verluste. Ist es aber unter 1, läuft das geschäft gut, das Unternehmen macht Profit.
Schadenverursacher - Der Schadenverursacher, auch noch als Schädiger genannt, ist die Person, die den Schaden zufügt und das an die Sachen einer anderer Person. Der Schädiger hat in den meistens Fällen die Pflicht die beschädigte Sachen zu ersetzen.
Der Schädiger ist das Gegenteil des Geschädigten.
Scheidung - Unter Scheidung wird die formelle Beendigung der Ehe verstanden. Die Ehe kann durch drei Möglichkieten beendet werden: Tod, Scheidung oder Aufhebung, wobei die letzten zwei ein richterliches Urteil benötigen. Der Richter kann diesen urteil nur dann geben, wenn die Ehe als gescheitert gesehen werden kann: die Ehepartner haben schon seit einem Jahr die Absicht einer Scheidung, dabei leben sie auch noch getrennt. Gründe für die Scheiterung einer Ehe gibt es viele, hier sind einige Beispiele: charackterliche unterscheidung der Partner, erloschene Zuneigung, Auseinanderleben, Auseinander- Entwicklung usw.
SchHB - Die SchHB ist die Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung gegen Schäden durch Schwamm und Hausbockkäfer.
Schizophrenie - Die Schizophrenie ist eine psychische Störung, eine der häufigsten Störungen in dem Bereich Psychiatrie. Diese ist eine Krankheit basierend auf die Störung des Denkens, der Wahrnehmung und Affektivität. Für die Beschreibung der Schizophrenie kann man aus dem deutschen Sprachraum folgende Wörter benutzen: Spaltungsirrsinn, Persönlichkeitswandel, Gefühlsverarmung, Abschließung gegenüber der Außenwelt usw.
Schüler - Als Schüler werden allgemein die lernende Personen bezeichnet. Diese müssen jedoch von einem anderen Person belehrt werden, ganz egal aber ob dies in einer Schule oder mit einem Privatlehrer geschieht.
Bei der Kranken, Pflege- und Rentenversicherung werden die Schüler meistens, wegen ihrer geringfügigen Arbeit, als versicherungsfrei betrachtet.
In der Arbeitslosenversicherung gelten sie auch als versicherungsfrei, denn sie können auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelt werden. Das gilt aber für Schüler von Abendschulen, VHS usw. nicht.
Schmorschaden - Unter Schmorschaden wird das Schaden verstanden, wenn eine Sache in die Nähe einer Wärmequelle gelangt ohne Feuer zu fangen, aber erleidet trotzdem einige Schäden. Das Schmorschaden wird auch manchmal mit dem Begriff Sengschaden ersetzt.
Die Absicherung der Schmorschäden ist vor allem in die Fällen von wichtiger Bedeutung, wenn Verkablungen benutz werden.
Schwerbehindert - Als Schwerbehindert werden die Menschen bezeichnet, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben. Dabei ist die Art der Behinderung unabhängig, es kann körperlicher, geistiger, aber auch seelischer Art sein. Die Zeitraum der behinderung ist auch beschränkt, es muss mindetens 6 Monate dauern, darunter wird es als vorübergehend bezeichnet.
See-Berufsgenossenschaft - die gesetzliche Unfallversicherung und Schiffssicherheit für Menschen, die in der Seefahrt beschäftigt sind.
See-Krankenkasse - Die See-Krankenkasse ist für die Sparte Krankenversicherung zuständig und somit für die Versicherung deren Menschen, die in der Seefahrt beschäftigt sind: Seeleute, für die Seefahrt Auszubildende Leute (selbst dann, wenn diese Ausbildung an Land geschieht). Die See-Krankenkasse ist einfach die gesetzliche Krankenversicherung für Seeleute.
Selbstständige - Die Selbständigen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig, mit Ausnahme der Künstler und Publizisten. Die Selbstständigen können sich freiwillig versichern. Wenn aber zwei Jobs vorliegen, dann muss man hauptberuflich selbstständig tätig sein, nur so kann man der Versicherungspflicht ausweichen. Das bedeutet, dass man nur 15 Stunden pro Woche eine andere berufliche Tätigkeit ausüben kann und nur eine bestimmte Summe dafür einkassieren darf.
Selbstmord - Der Selbstmord, auch noch Freitod, Selbsttötung oder Suizid genannt, ist die Beendigung des eigenen Lebens aus freie Wille. Das kann durch eine selbstbestimmte Handlung geschehen oder durch den Absatz einer Handlung, wie zum Beispiel Einnahme von lebenswichtigen Medikamenten.
Bei der Lebensversicherung spielt die Ursache des Todes keine Rolle, aber bei einem Selbstmord existieren doch noch bestimmte Voraussetzungen in Folge dessen die Leistungen ausfallen oder eingeschränkt werden können:
- der Versicherungsnehmer, der Selbstmord begannen hat, muss mindestens 3 Jahren lang versichert gewesen sein
- wenn der versicherungsnehmer nicht mindestens 3 Jahren lang versichert war, muss ein Beweis erbracht werden, dass er Geistesgestört, psychisch krank war, sonst werden nur die eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt
Selbstständige - Unter beruflicher Selbstständigkeit versteht man eine abhängige Beschäftigung, eine freie Tätigkeit. In diesem Fall kann man die Arbeitszeit selbst bestimmen, es wird das eigene Kapital eingesetzt, damit man zu Profit kommt, aber leider muss man auch mit einem Verlustrisiko oder Unternehmensrisiko jederzeit rechnen.
SGB - Abkürzung für Sozialgesetzbuch
Dieses ist die Kodifikation des Sozialrechts in 12 Büchern.
SMT - Abkürzung für Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie.
Solidaritätsprinzip - Das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Vesicherung steht gegenüber dem Äquivalenzprinzip der Privatversicherung.
Das Solidaritätsprinzip, wie auch die Name sagt, hat als Basis die Solidarität, jeder wird gleichmäßig behandelt und bekommt genau das, was die anderen Versicherungsnehmer. Die Beiträge werden daher nach der Höhe des Einkommens ausgerechnet, jeder bezahlt genau den gleichen prozentualen Anteil seines Gehaltes.
Dieses Prinzip ist die Grundformel der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und auch Arbeitslosenversicherung.
Sozialgesetzbuch - Die Kodifikation des Sozialrechts in den folgenden 12 Büchern:
- SGB I: Allgemeiner Teil
- SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SGB III: Arbeitsförderung
- SGB IV: Sozialversicherung
- SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
- SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung
- SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung
- SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
- SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderte Menschen
- SGB X: Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
- SGB XI: Soziale Pflegeversicherung
- SGB XII: Sozialhilfe
Sozialversicherung - Die Sozialversicherung ist ein System der Pflichtversicherung. Jeder hat ein Recht darauf Zugang zur Sozialversicherung zu haben. Die Rede kann von gesetzlicher oder neustens auch von privater Sozialversicherung sein, die aber zur gesetzlichen dazugehört. Die Sozialversicherung ist meistens auf Sparten aufgeteilt. In Deutschland sind folgende Sparten bekannt: gesetzliche Rentenversicherung (RV), gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Unfallversicherung (UV), Pflegeversicherung (PV), Arbeitlosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Sozialversicherungsabkommen - Das Sozialversicherungsabkommen ist ein Vertrag zwischen Sozialversicherungsträgern in verschiedlichen Ländern oder Staaten, das dazu führt, dass Versicherungsnehmer gleiche oder ähnliche Leistungen auch im Ausland beansprüchen können. Diese Leistungen werden meistens im Falle von Krankheiten, Unfällen oder Rente in Anspruch genommen. Das Sozialversicherungsabkommen besteht mit folgenden Staaten: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grönland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tunesien un der Türkei.
Spätschäden - Als Spätschäden werden die Schäden bezeichnet, die mit Jahresezenhten nach ihrer Entstehung erkannt und nur dann gemeldet werden. Zum Beispiel die Asbestschäden, oder nehmen wir einen konkreten Fall: ein 18 Jähriger, der seinen Geburtsarzt wegen eines Fehlers verklagt. Die Arzthaftpflichtversicherung die vor 18 Jahren bestand muss jetzt Entschädigung leisten. Der Fall muss den damaligen Rückversicherer gemeldet werden. Für die Rückversicherer ist dies ein großes Problem.
Spartentrennung - Das Versicherungsaufsichtsgesetz besagt, dass einige Versicherungssparten in eigenständigen Versicherungsunternehmen betrieben werden müssen. Dem Gesetz nach sollen die Lebensversicherung, Krankenversicherung, Schaden- und Unfallversicherungen in separaten Unternehmen auffindbar sein. Dadurch werden die Beiträge und Leistungen differenziert, die Informationen erscheinen deutlicher und greifbarer. Früher galt dies auch für die Rechtschutzversicherung, aber Mittlerweile gehört sie zur Schaden- und Unfallversicherungen.
Speditionsversicherung - Die Speditionsversicherung ist eine kombinierte Versicherung zwischen der Haftungsversicherung des Spediteurs und einer All Risks-Schadenversicherung des Wareninteressenten. Die zwei Versicherungsarten umfassen:
- einen weltweiten Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer und eine Schadensbeteiligung von 15 % der Versicherungsleistung - bei der Haftungsversicherung
- Güter-, Güterfolge- und Vermögensschäden - bei der Schadenversicherung
Star - Synonim für Katarakt
Stazionäre Behandlung - Von stationären Behandlung ist dann die Rede wenn der Patient über Nacht im selben Behandlungsbereich bleiben muss. Das Gegenteil dieser Behandlung ist die ambulente Behandlung. Diese Art von Behandlung ist auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung anspruchbar.
Sterbegeld, GKV - Beim Tod des Versicherungsnehmers wird nur dann ein Zuschuss von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, wenn dieser Versicherte schon am 01.01.1989 Mitglied der jetzigen Krankenkasse war. Die Mitgliedschaft wird auch dann anerkannt, wenn sie eine Zeit lang unterbrochen war, aber wieder aufgenommen wurde. Der Zuschuss zu den Bestattungskosten, also das Sterbegeld wird an denjenigen gezahlt, der diese Kosten trägt.
Sterbegeld, Unfallversicherung - Wenn ein Versicherungsfall zum Tod des Versicherugsnehmers führt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung das sogenannte Sterbegeld. Diese Summe beträgt ein Siebtel der jährlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Dazu kommen noch die Überführungskosten, diese werden auch von der gesetzliche Krankenversicherung, als Entschädigungsleitung, gezahlt.
Streik - Der Streik ist eine kollektive Verweigerung der Mitarbeiter einer Gesellschaft, einer Firma usw. mit welchem sie ihre Forderungen bekannt machen und diese als Ziel verfolgen.
Ein Streik der Arbeitnehmer hat keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz, die Mitgliedschaft bleibt in Takt. Die Beiträge müssen während diesem Streik wegen dem Mangel ans Arbeitentgelt nicht bezahlt werden.
All das gilt aber nicht für einen rechtswidrigen Streik, dabei bleibt die Mitgliedschaft längstens für einen Monat in Bestand.
Stresstest - Unter Stresstest wird eine Simulation verstanden, der aber nicht nur bei Versicherungsgesellschaften, sondern auch bei Banken oder Fondsgesellschaften benutzt wird. Dieser sollte jedes Jahr ausgeführt werden. Es simuliert die Veränderung des Investitions-Portofolios, das in beiden Richtungen, also steigernd und auch fallend. Dadurch werden Mitarbeiter auf alles vorbereitet und sie können vorhersehen, wie das Geld im folgenden Jahr eingeteilt werden muss.
Studenten - Die Studenten sind versicherungspflichtig und zwar bei der studentischen Krankenversicherung. Es handelt sich hier um Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hoch oder Fachschulen. Ihre Mitgliedschaft beginnt mit dem Semesterbeginn, oder mit der Einschreibung, wenn dies nur später geschieht und endet mit sieben Monaten nach dem Abschluss des 14. Fachsemesters, spätestens mit Vollendung von 30. Jahren. In Ausnahmefällen: persönliche Gründe oder Art der Ausbildung kann die Versicherungszeit verlängert werden. In Falle von Austritt oder Exmatrikulation wird die Mitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft verwandelt.
Sucht - Unter Sucht versteht man eine Krankheit oder Verhaltensstörung, die unbedingt auskuriert werden muss. Synonime: Abhängigkeit, schädlicher Brauch.
Für Krankheiten, aber auch Unfälle, die sich auf Sucht beruhen, ist die private Krankenversicherung zuständig. Die PKV hat jedoch keine Versicherungspflicht für Entziehungsmaßnahmen oder Entziehungskuren.
Suizid - Es ist English und bedeutet Selbstmord.
Sum Insured - Die Sum Insured ist auf English und bedeutet Versicherungssumme.
Surfbretter - Der Surfbrett ist ein Brett, hergestellt aus schwimmfähigen Material. Es ist ein Sportgerät, benutzt aber auch für die vergnügung. Man unterscheidet dabei das Wellenreiten und das Windsurfen, dazu braucht man unterschiedliche Bretter. Allgemein müssen sie aber mindestens eine Finne an der Mitte der Rumpfseite des Hecks haben, um die Richtungen stabilisieren zu können.
Für den Surfbrett muss man meistens eine spezielle Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. Das gilt aber nur für den eigenen Surfbrett, fremde Surfbretter werden über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.