Versicherungslexikon
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  • Ratierliche Provision - Unter einer ratierlichen Provision versteht man die Auszahlung der Vermittlungsprovision. Diese wird von dem versicherungsunternehmen an den Vermittler bezahlt genau am Tag der Kundenbeiträge beim Versicherer.

    Raub - Als Raub bezeichnet man eine Straftat wobei der Täter eine fremde, bewegliche Sache mittels Gewalt, gar mit Drohung wegnimmt mit dem Ziel die Sache rechtswidrig zuzueignen.

    Raubversicherung - Die Raubversicherung sichert die Risiken eines Raubes ab. Der Raubversicherung nach kann man nur in folgenden Fällen über Raub sprechen: wenn der Täter gegen dem versicherungsnehmer Gewalt oder drohung anwendet um seine Sachen wegzunehmen; wenn der Versicherte seine Sachen freiwillig ausgibt, weil er mit einem Gefahr für Leib und Leben angedroht wird; wenn der Opfer gegen die Wegnahme seiner Sachen nichts machen kann, denn seine Widerstandskraft wurde in irgendeiner Weise ausgeschaltet.
    Der Versicherungsnehmer der Raubversicherung wird für alle versicherten Sachen, die bei dem Raub beschädigt, zerstört oder abhanden gekommen ist, entschädigt.
    Nicht versichert sind Sachen, die nicht genügend überwacht und beschützt werden; Sachen, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks weggenommen werden, oder Sachen die bei einem Raub außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder abseits des Transportweges abhanden kommen, in Falle einer Transportversicherung.

    Rückkauf - Unter Rückkauf versteht man die vorzeitige Kündigung der Versicherung von dem Versicherungsnehmer. Das ist aber nur bei Kapitalversicherungen mit Prämienrückgewähr möglich, wobei der Versicherungsnehmer die Versicherung einfach zurückkauft.

    Rückversicherung - Die Rückversicherung, auch noch als die Versicherung der versicherer genannt, ist eine Versicherung, die von dem Versicherer abgeschlossen wird um ein Einzelrisiko oder ein Vielzahl von Einzelrisiken mit gemeinsamen Merkmalen ganz oder nur teilweise auf einen anderen Versicherer überzutragen. Die ursprüngliche Versicherung mit dem Erstversicherer wird nicht aufgelöst, der Versicherungsnehmer wird meistens auch nicht informiert.

    Real Estate - Die Real Estate ist English und bedeutet Immobilien.

    Rechnungsgrundlage - Unter Rechnungsgrundlagen werden die Parametern bezeichnet, die bei der Kranken- und Lebensversicherung zur Kalkulation der Beiträge und Deckungsrückstellungen unablässlich sind.

    Rechte Dritter bei der Lebensversicherung - In einem Lebensversicherungsvertrag können wir von folgende rechte sprechen, die die Rechte Dritter sind: Bezugsrecht, Verpfändung und Pfändung.

    Rechtsfähigkeit - Als Rechtsfähigkeit bezeichnet man das Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Personen sind als Rechtssubjekte rechtsfähig, darunter genau so natürliche wie auch juristische Personen. Bei den natürlichen Personen beginnt die rechtsfähigkeit mit dem Geburt und endet mit dem Tod. In Falle der juristischen Personen spielt sich das ein bisschen anders ab: sie erwerben die Rechtsfähigkeit mit dem Gründungsakt, also die Eintragung in das Handelsregister oder Vereinsregister, und verlieren es bei ihrer Liquidation.
    Nicht rechtsfähig ist die Erbengemeinschaft, BGB-Innengesellschaft und eine Bruchteilgemeinschaft.

    Rechtsgutverletzung - Unter Rechtsgutverletzung versteht man die verletzung der rechtsgüter, wie zum Beispiel Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, aber auch andere Rechte. Diese Rechtgüter werden durch das § 823/1 BGB reguliert.

    Regelleistungen - Als Regelleistungen bezeichnet man alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zugunsten der Patienten, also die Unterbringung in einem Krankenhaus, in einem Mehrbettzimmer und die Behandlung von dem Arzt, der gerade Dienst hat.

    Regelversorgung in Falle einer Zahnersatz - Wir können von Regelversorgung in Falle einer Zahnersatz dann sprechen, wenn die erbrachten Leistungen den bestimmten zahnprothesischen Versorgungsformen befolgen und denen entsprechen sind.

    Regeneresen - Die Regeneresen sind Stoffe, die aus embryonalen tierischen Zellen oder Jungtierzellen gewonnen werden, enthalten darum auch Ribonucleinsäure, und werden für Mischinjektionen oder bei den verschiedlichen Formen der Zelltherapie verwendet.

    Rehabilitation - Unter Rehabilitation versteht man den Einsatz und die Wirkungen dessen, die den Ziel verfolgen die physichen, psychichen oder sozialen Behinderungen eines Menschen zu heilen.
    Die Kosten einer Rehabilitation werden in bestimmten Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Zeitdauer einer Rehabilitation soll dabei 4 Wochen nicht überschreiten.

    Reifendefekt - Als Reifendefekt bezeichnet man alle mögliche Schäden die mit einer Luftbereifung bei Kraftfahrzeugen passieren kann. Beispiele aud Reifendefekte sind: Eindringen von Fremdkörpern, Beschädigung der Reifenflanke, Überalterung des Reifens, zu niedriger Betriebsdruck im Reifen usw.
    Diese Schäden werden normaler Weise von versicherungen nicht abgedeckt, weder in der Fahrzeugteilversicherung noch in der Fahrzeugvollversicherung. Sie werden nur dann ersetzt, wenn durch dieselbe Ursache auch andere Teile des Fahrzeugs beschädigt werden.

    Reisegepäckversicherung - Die Reisegepäckversicherung sichert die Risiken ab, die den Gepäck in der Zeit einer Reise in irgendeiner Weise betreffen könnten. Solche Risiken sind: Abhandenkommen, Beschädigung und Zerstörung während einer Diebstahl, Einbruch, Raub, Erpressung, Böswilligkeit Dritter, Unfall, Brand, Explosion, während dem Transport oder während sich der Gepäck in dem Gewahrsam eines Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
    Unter Reisegepäck werden folgende Sachen gemeint: Sachen des persönlichen Reisebedarfs, Geschenke, Souvenire, Sportgeräte und deren Zubehör, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall usw.
    Entschädigt wird meistens durch Gelderstattung, nur selten oder gar nicht durch Ersatz.Eine Reiseversicherung ist die Versicherung die man vor dem Abreisen abschließt, für verschiedene Situationen. Es können verschiedene Reiseversicherungstypen unterscheidet werden:

    * Reisekrankenversicherung
    Diejenigen Menschen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, sind im Urlaub nur kaum oder überhaupt nicht versichert. Die meisten privaten Krankenversicherungen gelten nur in der EU und in einigen anderen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Es ist also empfehlenswert vor der Abfahrt eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, denn somit kann man im Fall von Erkrankungen im Urlaub, viel Geld und Nerven sparen.

    * Reiserücktrittsversicherung
    Falls Sie der Typ sind, der früh seinen Urlaub bucht oder Familie mit kleinen Kinder haben, sollten Sie auf jeden Fall eine solche Versicherung abschliessen, denn in diesen Fällen kann man nie wissen, was eintreffen kann. Diese Art der Versicherung kann Ihnen einen Teil der Reisekosten oder sogar die ganzen Kosten zurückzahlen, im Fall von: Tod oder schwere Erkrankung, Schwangerschaft, Wiederholen eines Prüfungs an der Universität, Schaden am Eigentum, Beginn an einem neuen Arbeitsplatz, Verlust des Arbeitsplatzes, Einberufung zum Zivildienst.

    * Reisegepäckversicherung
    Man kann sehr schnell die Freude an den Urlaub verlieren, wenn einem das Gepäck, die Handtasche mit Geld und alles, Kamera usw. gestohlen wird oder einfach verschwindet. Damit man die finanziellen Folgen dieser Angelegenheiten stoppen kann, sollte man auf jeden Fall eine Reisegepäckversicherung schließen.

    * Reiseunfallversicherung
    Es reicht nicht, dass Sie in Deutschland eine Unfallversicherung abschliessen, denn die Leistungen dieser Versicherung können im Urlaub nicht genutzt werden. Durch die Abschliessung einer Reiseunfallversicherung können Sie die Kosten der ärtztlichen Behandlungen oder Krankenhauskosten, im Fall von einen Unfall beim Baden, Sport oder im Hotel, sparen.

    Rentenversicherung - eine Art der Altersvorsorge die entweder Staatlich oder privat abgeschlossen wird. Die Klienten einer Rentenversicherung können monatliche Prämien einzahlen, und bekommen im Rentenalter einen Gewissen Zuschuss zu ihrer staatlichen Rente, die entweder monatlich oder auf einmal ausgezahlt wird.

    Rentenversicherungsnummer - Die Rentenversicherungsnummer ist ein Kennzeichen in der gesetzlichen Rentenversicherung, bestehend aus Buchstaben und Nummern. Diese wird einmalig für eine Person vergeben und sie bleibt ein Leben lang gültig (im Gegensatz mit der Krankenversichertennummer). Die zwölfstelige Rentenversicherungsnummer beinhaltet folgende Partien:
    - 1-2 Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers
    - 3-8 Geburtsdatum des Versicherten (Tag, Monat, Jahr)
    - 9 Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens des Versicherten
    - 10-11 Seriennummer (00-49 = männlich, 50-99 = weiblich)
    - 12 Prüfziffer

    Retail - Der Begriff Retail kommt aus dem English und bedeutet Klein-, Einzelhandel oder Wiederverkauf. Es wird als RTL abgekürzt.
    In der Versicherungsbranche benutzt man das Wort für ein Versicherungsgeschäft, das über einen Aussendienst oder Aussenstelle erlangt wird, wie zum Beispiel durch unternehmenseigene Agenturen, Filialen oder Versicherungsmakler.

    Retrozession - Die Retrozession ist eine Weiterrückversicherung. Es wird genutzt um die Risiken zu verkleinern oder zu streuen. Dabei werden große Risiken wie zum Beispiel Einzelrisiken, gefährdete Sparten oder Bestände auf unzählige Risikoträger verteilt.
    Die Retrozession ist bei den Rückversicherer nicht besonders beliebt, denn es verbreitet sich zu sehr, man kann nur sehr schwer erkennen welche Risiken dahinter stehen.

    Retrozessionär - Als Retrozessionär bezeichnet man den Rückversicherer, der die Teile der Risiken des Retrozendenten übernimmt.

    Rezessiv - Der Begriff Rezessiv wird vor allem in der Medizin, in der Genetik benutzt. Es bedeutet zurücktretend, überdeckt, zurückgreiflich oder nicht in Erscheinung tretend und bezieht sich auf das Merkmal eines Lebewesens, das von einem anderen Merkmal überdeckt werden kann.
    In der Genetik unterscheidet man dominante und rezessive Erbfaktoren, davon hängt es ab, was das Kind erben wird oder nicht.

    Rheuma - Die Rheuma ist eine entzündliche und degenerative Erkrankung vor allem an dem Stütz- und Bewegungsapparat. Die richtige, medizinische Name der Rheuma ist Krankheiten des rheumatischen Formenkreises. Dabei fühlen die Kranken einen fließenden, reißenden oder/und ziehenden Schmerz. Man unterscheidet: entzündliche Rheumatismus, degenerative Rheumatismus und Weichteilrheumatismus.

    Ribonucleinsäure - Die Ribonucleinsäure ist eine Nukleinsäure, ein Polynukleotid, also eine Kette aus Nukleotiden. International und wissenschaftlich wird es mit der Abkürzung RNA verwendet, im deutschen Sprachraum benutzt man aber die Abkürzung RNS.
    Die Umsetzung von genetischer Information in Proteine ist die wesentliche Funktion der RNS in einer Zelle. Dabei ist die RNS nicht nur als Informationsträger sondern auch als katalytisches Molekül bei der Übersetzung beteiligt.

    Risikoprüfung - Bevor der Antrag abgeschlossen wird, muss die Versicherungsgesellschaft die Risiken der Versicherungsnehmer überprüfen. Folgende Faktoren spielen dabei eine große Rolle: Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, die Krankenvorgeschichte und vielleicht auch noch der Beruf. Auf Grund dieser Faktoren wird festgestellt, ob es ein durchschnittliches Risiko oder ein erhöhtes Risiko vorliegt. Daraufhin könnte der Versicherer den Antrag annehmen, einschränken oder sogar ablehnen.

    Risikozuschlag - Wir können von Risikozuschlag sprechen, wenn bei einer Person erhöhtes Risiko vorliegt, zum Beispiel wegen Vorerkrankungen die vielleicht auch noch zu einer erhöhten Sterblichkeitsrate führen. Nach Vereinbarung kann der Risikozuschlag die gesamte Laufzeit der versicherung verfolgen, oder sie kann nach erneuten Risikoprüfungen und positiven Ergebnissen wieder ausfallen.

    RNA - Die internationale und wissenschaftliche Abkürzung für Ribonucleinsäure.

    RNS - Abkürzung für Ribonucleinsäure, verwendet in dem deutschen Sprachraum.

    Rooming in - eine Bewegung von Krankenhäusern und Pflegeheimen durch welche den Begleitspersonen die Erlaubnis gegeben wird bei den behandelten Kindern zu bleiben, viel mehr, sie werden mitaufgenommen und ein weiteres Bett wird für sie bereitgestellt. Manche Krankenhäuser benutzen diese Möglichkeit nur in Notfällen, darum haben einige Versicherer spezielle Tarife geschaffen mit Hilfe deren, die Versicherungsnehmer die Rooming in auch ausser medizinischer Notwendigkeit in Anspruch nehmen können. In medizinischen Notfallsituationen, die im Ausland passieren wird der Kranke meistens nach Hause transportiert. Die Kosten des Rücktransports werden von der Auslandsreisekrankenversicherun<WBR>g und von der privaten Voll- oder Zusatsversicherung im Versicherungsfall rückerstattet. Wir können von Notfallsituationen sprechen, wenn der Versicherte erkrankt oder einen Unfall erleidet und keine ärztliche, medizinisch-technische Versorgung möglich ist, wenn in der Verständigung Schwierigkeiten vorkommen sollten, oder wenn Gefahr auf weitere Krankheitsschädigungen vorliegen sollte.
    Im Falle des Rücktransports werden die Kosten einer notwendigen ärztlichen Begleitung auch noch übernommen. Familienmitglieder zählen nicht zu diesem Begleiterskreis.

    Rücktritt - Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht bei speziellen Fällen zurückzutreten. Diese speziellen Fälle kommen dann vor, wenn der Versicherungsnehmer beim Versicherungsvertrag seine Pflicht nicht erfüllt hat, also verbindlich seinem Gesundheitszustand etwas verschwiegen oder verborgen hat. Der Rücktritt kann auch dann passieren, wenn der versicherungsnehmer mit der Versicherungsgesellschaft schon seit mehreren Jahren einen Vertrag hat, aber gewisse Informationen nur jetzt ans Tageslicht kommen. In diesem Fall könnte der Versicherer den Vertrag als ungeltend sehen und alle Kosten der bisherigen Leistungen rückwirkend zurückfordern. Die Beiträge dagegen werden gar nicht oder nur teilweise zurückerstattet.

    Ruhen - In Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung können wir in mehrere Fällen über die Ruhung der Ansprüche auf Leistungen sprechen. Diese Fälle sind die Folgende:
    - wenn sich der Versicherungsnemher im Ausland aufhält
    - wenn der Versicherungsnehmer seinen gesetzlichen Dienstpflichten nachgeht
    - wenn der Versicherungsnehmer Entwicklungsdienst leistet als Entwicklungshelfer

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