Versicherungslexikon
O
  • Oberflächentherapie - Die Oberflächentherapie ist eine Bestrahlungstherapie, ähnlich der Röntgen-Therapie, mit der Krankheiten auf der Haut oder nur wenige Millimeter unter der Haut festgestellt werden.

    Obesität - Synonim für Fettsucht

    Objektives Risiko - sind Versicherungsrisiken die man nicht beeinflussen kann. Diese sind relativ leicht und gut kalkulierbare Daten, wie zum Beispiel Alter, geschlecht, Vorerkrankungen und Gesundheitszustand.
    Das Gegenteil der objektiven Risiken sind die subjektiven Risiken.

    Obliegenheiten - Mit dem Vertrag kommen auch gewisse Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, nur so werden die Leistungen ausgeführt und die Kosten rückerstattet. Fals diese Obliegenheiten nicht eingehalten werden, muss der Versicherer die Leistungen nicht bringen, er kann sogar den Vertrag auflösen. Es ist die Rede von folgenden Obliegenheiten:
    - vorvertragliche Anzeigepflicht
    - Gefahrstandspflicht (Verbot der Gefahrerhöhung)
    - Abwendungs- und Minderungspflicht (Schadenminderung)
    - Anzeige-, Auskunft- und Belegpflicht
    Diese sind gesetzliche Obliegenheiten, die im Versicherungsvertragsgesetz vorgeschrieben werden.

    Obliegenheiten - Anerkenntnisverbot - In Falle eines Unfalls dürfen sich der Versicherer und der Geschädigte ohne dia Anerkenntnis des Haftpflichtversicherers sich nicht in einem bestimmten Schadensersatzt einigen.

    Obliegenheiten - Anzeigepflichten - Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht folgende Umstände oder Tatsachen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft (bei der Haftpflichtversicherung) mitzuteilen:
    - das Eintreten des Versicherungsfalles muss innerhalb einer Woche in schriftlicher Form angezeigt werden
    - wenn aus diesem Fall ein gerichtliches Verfahren folgen sollte, dann muss auch dieser so schnell wie möglich angezeigt werden.

    Obliegenheiten - Befriedigungsverbot - Der Versicherte darf ohne das Anerkenntnis des Haftpflichtversicherers den Schadensersatzanspruch des geschädigten Drittens nicht befriedigen, und zwar nicht nur ganz nicht, sondern auch teilweise nicht. Eine Vorabbefriedigung kan zur Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers führen.

    Obliegenheiten in der PKV - Bei der privaten Krankenversicherung werden unter Obliegenheiten die Nebenpflichten verstanden, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben oder die bei dem vertragsabschluss vereinbart wurden. Man unterscheidet folgende Arten von obliegenheiten:
    - vor Abschluß des Vertrages (Anzeigepflicht)
    - nach Abschluß des Vertrages, aber vor Eintritt des Versicherungsfalles
    - nach Abschluß des Vertrages und nach Eintritt des Versicherungsfalles
    Bei Verletzung dieser Obliegenheiten wird der vertrag nicht aufgelöst, aber trotzdem kann der Versicherte den Versicherungsschutz verlieren.

    Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls (PKV) - Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls bei der privaten Krankenversicherung sind folgende:
    - der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle Auskünfte zu geben, die der Versicherer braucht, um seine Leistungspflicht prüfen zu können
    - Krankenhausbehandlungen müssen innerhalb von 10 Tagen angezeigt werden
    - wenn der versicherer es für nötig hält, muss sich der Versicherungsnehmer von einem Arzt untersuchen lassen
    - der Versicherungsnehmer darf gegen die Anweisungen des Arztes nicht verstoßen oder die Genesung in irgendeiner Weise behindern
    - die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit muss unverzüglich angezeit werden, genau so auch die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

    Odontologie - Synonim von Odontiatrie oder Zahnheilkunde

    Oldtimer - Als Oldtimer werden die mindestens 30 Jahre alten Fahrzeuge bezeichnet. Damit man mit solchen Fahrzeugen überhaupt auf den Straßen verkehren kann muss man eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erlangen und das geht nur mit dem Gutachten einer amtlich anerkannten Sachverständigung. Diese Fahrzeuge erhalten auch ein spezielles Kennzeichen: das übliche Eurokennzeichen aber mit einem "H" als letzte Zahl, das steht für "historisches Fahrzeug".

    Oligophrenie - ist ein Sammelbegriff für Intelligenzdefekte verschiedener Schweregrade die ätiologisch uneinheitlich sind, die angeboren oder frühzeitig erworben werden können.

    Ordentliche Kündigung der PKV - Eine ordentliche Kündigung bei der privaten Krankenversicherung liegt dann vor, wenn man keine auserordentliche Kündigung braucht. Die ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden, und kann am Ende des laufenden Versicherungsjahres bzw. am Ende des Kalenderjahres beantragt werden. Die Kündigungsfrist beträgt regelmäßig drei volle Kalendermonate.

    Orthopädie - ist die Lehre über Fehler in Form oder Funktion des Bewegungsapparates, wie sie entstanden sind, wie man sich davor hüten kann und wie man sie behandelt. Diese Fehler können angeborene oder erworbene Fehler sein.

    Otologie - Synonim für Ohrenheilkunde

    Otopexie - Mit der Otopexie werden die abstehenden Ohren korrigiert

    Overektomie - Entfernung eines Eierstocks, eines Ovariums

    Oxyon-Therapie - Synonim mit Ozon-Therapie, Ozonosan-Therapie oder Sauerstoff-Ozon-Therapie
    Die Oxyon-Therapie ist eine Behandlung mit einem Ozon-Sauerstoff-Gasgemisch, die mit besonderen Geräten hergestellt wird. Bei der Behandlung wird eine Injektion eingegeben, das intramuskulär, intravenös oder intraarteriell.

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