Versicherungslexikon
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  • Nachbesserung - Die Nachbesserung ist ein alter Begriff, worunter man das Recht der Beseitigung des Mangels versteht. Dem BGB nach war diese Möglichkeit in dem Kaufvertragsrecht nicht eingeschlossen, trotzdem konnte man es in dem Kaufvertrag einbeziehen und Anspruch darauf nehmen.
    Heute wird die Nachbesserung nicht mehr genutzt, anstelle dieser reden wir von Nacherfüllung.

    Nacherfüllung - Seit dem 1. Januar 2002 gilt eine neue Rechtslage, die Nachbesserung wurde durch die Nacherfüllung ersetzt. Danach hat der Käufer, wie auch der Besteller bei dem Werkvertrag Anspruch auf die Beseitigung des Mangels. Dieses wird in dem Bürgerlichen Gesetzbuch, also BGB, vorgeschrieben.

    Nachschusspflicht - Unter Nachschusspflicht wird die Verpflichtung eines Gesellschafters oder Genossen verstanden, nach welcher das bestehende Gesellschaftskapital anteilsmäßig erhöht werden soll oder für die entstandene Verluste haften muss.
    Diese Pflicht gilt bei Versicherungsunternehmungen, die den rechtlichen Status eines Vereines auf Gegenseitigkeit haben, und am Jahresende die Prämieneinnahmen zur Deckung der angefallenen Versicherungsleistungen und Verwaltungskosten nicht ausreichen.

    Nachstationäre Behandlung - Die nachstationäre Behandlung hat das Ziel die Erfolge einer vollstationären Behandlung zu binden und zu festigen. Diese Behandlung dauert meistens sieben Tage und muss innerhalb von 14 Tagen nach Beendung der vollständigen Behandlung in Anspruch genommen werden.

    Nachtrag - Bei den Versicherungsunternehmungen wird als Nachtrag ein Dokument bezeichnet, der dazu dient den Versicherungsschein zu ergänzen oder zu ersetzen, bzw. die Änderung eines bestehenden Risikos zu dokumentieren. Beispiele:
    - Ergänzung: zur Privat-Rechtschutz wird eine zusätzliche Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz beigefügen
    - Änderung des Risikos: bei Kfzversicherungen der Wechsel des Kraftfahrzeugs oder des polizeilichen Kennzeichens

    Nachversicherung - Neben der Dynamisierung, also automatische Anpassung, werden häufig auch Möglichkeiten zur Erhöhung der Versicherungsleistungen anlässlich bestimmter Ereignissen angeboten. Diese ist ein Recht dass innerhalb von 3 Monaten nach einem Heirat, Geburt, erfolgreiches Studienabschluss oder ähnliche Ereignissen ausgeübt werden kann.
    Die Nachversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

    Nachweispflicht - Die Nachweispflicht ist die Obliegenheit des Versicherungsnehmers alle erforderlichen Nachweise der Versicherungsgesellschaft aufzuzeigen, denn nur so werden Leistungen gebracht und die Kosten rückerstattet.

    Natürliche Person - Dem Grundgesetz nach ist jeder Mensch seit Geburt an eine natürliche Person. Das bedeutet, dass jeder eine Rolle als Rechtssubjekt trägt und dabei Rechte und Pflichte hat.
    Natürliche Personen sollten nicht mit juristische Personen verwechselt werden.

    Nebenkosten bei der Rechtschutzversicherung - Man unterscheidet zwei Formen von Mehrkosten bei der Rechtschutzversicherung:
    1. Stellung von Kaution - um den Versicherungsnehmer vor Strafverfolgungsmaßnahmen zu schonen zahlt der Rechtschutzversicherer die zinslosen Darlehen bis zur vereinbarten Höhe der Kaution
    2. Reisekosten - der Rechtschutzversicherer übernimmt alle Reisekosten des Versicherungnehmers, der als Beschuldigter, Partei oder zur vermeidung von Rechtsnachteilen in einem ausländichen Gericht erscheinen muss

    Neurofibromatose - Die Neurofibromatose, auch noch unter den Namen Morbus Recklinghausen und von-Recklinghausen-Syndrom bekannt, ist eine erblich bedingte Tumorkrankheit. Man unterscheidet mindestens 8 Typen der Krankheit, allgemein bekannt sind aber nur die ersten beiden, die durch eine Mutation des Chromosoms 17 bzw. 22 verursacht werden:
    - Neurofibromatose Typ 1
    - Neurofibromatose Typ 2
    Symptome der Neurofibromatose sind mehrere Café-au-lait-Flecken sowie Neurofibrome, Tumore in dem zentralen Nervensystem, epileptische Anfälle, Minderbegabtheit, Augen- und Knoschenproblemen.

    Neuwert - Als Neuwert wird der Wiederbeschaffungspreis einer Sache oder Güte bezeichnet, in dem Zeitpunkt des Versicherungfalles. Die Voraussetzung ist natürlich, dass diese Sache oder Güte einen neuwertigen Zustand haben muss. Würde diese nicht beachtet, dann wäre die Entschädigung sehr gering wegen dem Zeitwert durch Alter, Abnutzung und Gebrauch.

    Neuwertfaktor bei Wohngebäuden - Der Neuwertfaktor wird in jedem Jahr neue festgelegt und am 1. Januar verkündet. Die Grundlage der Veränderungen besteht zum 80% aus der Erhöhung oder Verminderung des Baupreisindexes und zum 20% aus der Veränderung des Tariflohnindexes für das Baugewerbe.
    Bei Prämiefälligkeit wird die Prämie gemäß dem Neuwertfaktor neue ausgerechnet.

    Nicht versicherte Sachen bei der Wohngebäudeversicherung - Die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbeding<WBR>ungen beschreiben alle Grundlagen einer Wohngebäudeversicherung, darunter auch alle versicherbare Sachen. Daraus folgt, das alle Sachen, die in diesem Dokument nicht findbar sind, werden auch nicht abgesichert. Solche Sachen sind zum Beispiel die Gebäudebestandteile.

    Nicht versicherte Schäden bei der Wohngebäudeversicherung - Die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbeding<WBR>ungen beschreiben alle Grundlagen einer Wohngebäudeversicherung, darunter auch alle Schäden infolge wessen Leistungen erbracht werden müssen. Nicht versicherte Schäden sind die Schäden, die nicht ausdrücklich infolge einer versicherten Gefahr beschrieben sind.

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Unter nichteheliche Lebensgemeinschaft wird eine Partnerschaft verstanden, die an keiner amtlichen Stelle eingetragen ist, und deswegen zwischen den Partnern auch keine Verpflichtungen oder Rechte bestehen.

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Haftpflicht - Die meisten private Haftpflichtversicherungen sichern den nichtehelichen Lebenspartner mit, aber nur wenn er oder sie noch ledig ist und mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt lebt. In jedem Einzelfall muss aber bestimmt werden ob dieser nichteheliche Lebenspartner automatisch mitversichert wird oder zuerst noch angemeldet werden muss.
    Die Mitversicherung bezieht sich im Regelfall auch auf die minderjährige Kinder des Lebenspartners, aber auch auf die gemeinsame Kinder.
    Die Mitversicherung wird aufgehoben wenn die Haushaltgemeinschaft zerfellt. Bei dem Todesfall des Versicherungsnehmers kann meistens der mitversicherte Lebenspartner die Privathaftpflichtversicherung übernehmen.

    Notstandsituationen bei der Haftpflichtversicherung - In Notstandsituationen können Menschen fremde Sachen beschädigen oder zerstören damit sie sich vor dem Gefahr schützen können, und sie sind zur Schadenersatz nicht verpflichtet. Das gilt aber nicht in Fällen, wo sie selbst für den Gefahr verantwortlich sind.

    Notwehr - Die Handlungen in Notwehr, zum Beispiel die Verletzung eines anderen Menschens um einen rechtswidrigen Angriff zu entgehen, sind nicht widerrechtlich. In solchen Fällen müssen auch keine Schadenersätze gebracht werden.

    Novation - Als Novation wird die Veränderung eines bestehneden Lebensversicherungsvertrages bezeichnet. Diese ist wie ein Neuabschluss.
    Formen der Novation:
    - Verkürzung der Laufzeit: es könnten sich Verluste bei den Steuervorteilen ergeben
    - Verlängerung der Laufzeit
    - Wiederinkraftsetzung: bei Versicherungen die mehr als 2 Jahren ruhten
    - Zuzahlungen: bei Verkürzungen der Laufzeit oder bei die Erhöhung der Leistungen

    Nuklearschaden - Unter Nuklearschaden wird das Schaden verstanden, das infolge von Kernspaltungsverfahren jeder Art entstehen kann. Zum Beispiel ist die radioaktive Verseuchung ein Nuklearschaden, das nicht nur Gesundheitsbeschädigungen sondern auch Todesfälle verursachen könnte. Für Nuklearschaden besteht kein Rechtschutz.

    Nursing Care Insurance - Die Nursing Care Insurance ist English und bedeutet Pflegeversicherung

    Nutzfeuer - Die Nutzfeuer, auch noch als Zweckfeuer bekannt, ist ein kontrollierbares Feuer, das beabsichtigt erzündet wurde um Wärme zu produzieren, um bestimmte Gegenstände zu verbrennen. Zum Beispiel das Kaminfeuer oder Grillfeuer, diese sind Nutzfeuer.

    Nutzungsausfall - Als Nutzungsausfall oder Nutzungsausfallentschädigung wird ein Anspruch bezeichnet. Dieser Anspruch entsteht, wenn ein Geschädigter nach seinem Autounfall den Kraftfahrzeug nicht mehr benutzen kann, und trotzdem noch Steuern, Versicherunge und andere Kosten für das Kfz bezahlen muss.
    Der Anspruch auf Nutzungsausfall wird je nach dem beschädigten Fahrzeugstyp berechnet.

    Nutzwärmeschäden - Den Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen nach werden Brandschäden, die durch Nutzfeuer ausgelöst werden nicht ersetzt. Das gilt nicht nur für die Sachen, die gegen Feuer natürlicher Herkunft versichert waren, sondern auch für Sachen, die diese Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung erzeugen, vermitteln oder weiterleiten.
    Dieses kann für Betriebe, wie Wäscherei oder Reinigung, fatal sein, darum sollten sie den Versicherungsschutz erweitern und dabei Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen zusätzlich absichern.

    NwSoBed - Abkürzung für Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung

    NwSoBedIuG - Abkürzung für Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung von Industrie und Gewerbe

    NwSoBedlwGeb - Abkürzung für Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung landwirtschaftlicher Gebäude

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