Mahnfrist - Die Prämien einer Versicherung sollen innerhalb einer bestimmten Zeit bezahlt werden, in der sogenannten Zahlungsfrist. Wird dieser Zahlungsfrist versäumt, kann der Versicherer noch eine letzte Chance erteilen. Diese ist die Nachfrist, der Manhfrist. Diese beträgt zwei Wochen, genau von dem Tag der Zustellung an.
Mahnverfahren - Das Mahnverfahren ist eine Möglichkeit mit welchem bürgerliche Streitigkeiten ohne die Einreichung einer Klage, aber mit Hilfe des Gerichts und die Durchsetzung der Ansprüche gelöst werden können. Dadurch werden Geldforderungen erheblich vereinfacht, der Antragsteller braucht nicht einmal einen gerichtlichen Vertreter. Das Mahnverfahren ist in den § 688 ff ZPO geregelt.
Ablauf des Mahnverfahrens: Der Antragsteller stelltt bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf den Erlass eines Mahnbescheids. Dieses wird dem Schuldner übergeben. Der Schuldner kann darauf innerhalb von zwei Wochen die Schuld begleichen, einen Widerspruch einlegen, oder in Falle einer Versäumung wird ihm Ein Vollstreckungsbescheid zugeschickt, wogegen er widerrum Einspruch einlegen kann.
Die Rechtschutzversicherung muss in meisten Fällen die Kosten des Mahnverfahrens übernehmen.
Makler - Der Makler ist ein selbsständiger Vollkaufman zuständig für die Vermittlung der Verträge für die versicherungssuchenden Personen. Diese soll kaufmännisch und technisch gut ausgebildet sein. Der Makler ist nicht von dem Versicherer abhängig, trotzdem bekommt er genau wie die Angestellten einen Lohn, eine sogenannte Courtage, Vermittlergebühr.
Maklerpool - Der Maklerpool ist eine Interessengemeinschaft, wodurch der Makler Zugang zu den Versicherungsprodukten erlangen kann, wodurch er bessere Courtagen bekommt, aber nur durch eine Courtagevereinbarung.
Der Maklerpool verhandelt dann in Nahmen der Makler mit den Versicherungsunternehmen, und sie treffen mehrere Vereinbarungen bezüglich der Courtagen, Leistungen, und Zugangsdauer zu den Produkten.
Malaria - Die Malaria, auch noch unter den Namen Sumpffieber und Wechselfieber bekannt, ist eine Infektionskrankheit. Diese Erkrankung wird von bestimmten einzelzelligen Parasiten der Gattung Plasmodium hervorgerufen. Es wird auch als eine Tropenkrankheit bezeichnet, denn es verbreitet sich durch den Stich der weiblichen Stechmücken, die nur in den Tropen und Subtropen leben. Selten kann es aber auch passieren, dass die Moskitos durch Flugreisende eingeschleppt werden, diese verbreiten dann den sogenannten Flughafen-Malaria. Die Mensch-zu-Mensch-Ansteckung ist fast unmöglich, nur über Bluttransfusionen oder manchmal von der Gebehrmutter aufs Kind.
Symptome der Malaria sind: hohes, perodisches Fieber, Schüttelfrost, Schweißausbrüche, Schwindelgefühl, Benommenheit, Kopfschmerzen, Krämpfe und Beschwerden des Magen-Darm-Trakts. In schlimmsten Fällen kann es zu Koma, oder sogar zum Tod führen.
Malignes Melanom - Die Malignes Melanom ist eine bösartige Form der Melanom, auch noch bekannt als schwarzer Hautkrebs. Dieser geht auch von den Pigmentzellen aus, aber neigt dazu früh Metastasen über Lymph- und Blutbahnen zu streuen, wodurch es sehr gefährliche Folgen haben könnte.
Mamillarlinie - Die Mamillarlinie ist eine senkrechte Linie innerhalb des menschlichen Körpers. Diese Linie läuft durch die Mamilla, also durch die Brustwarze, und hilft den gerechten Lauf des Herzens, dessen richtige Lage und Ausdehnung zu erkennen. Diese Möglichkeit der Überprüfung kommt daher, dass der Spizenstoß des gesunden Herzens innerhalb dieser Mamillarlinie liegt.
Maschinengarantieversicherung - Die Maschinengarantieversicherung ist eine technische Versicherung, deren Ziel ist es den Herstellern und Liferanten vor Vermögensverluste in Folge von Sachfolgeschäden zu schützen. Die Schaden können folgender Art sein: Konstruktions-, Guss-, Material-, Berechnungs-, Werkstätten- und Montagefehlern. Nicht versichert sind vorzeitige Abnutzungsschäden, dauernde Betriebseinflussschäden, Ersatzansprüche oder Kosten für die eigenständige Fehlerbeseitigung.
Materieller Beginn - Unter materiellem Beginn bezeichnet man bei der Krankenversicherung den Zeitpunkt ab welchem der Versicherer die Risiken trägt. Das ist unter anderem auch der formelle und technische Beginn, und benötigt die Zahlung des Einlösungsbeitrags.
MBKK - Abkürzung für Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
Diese Musterbedingungen stellen den Minimalversicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung dar.
MBKT - Abkürzung für Mustebedingungen für die Krankentagegeldversicherung
Diese Musterbedingunge stellen den Minimalversicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung dar.
MBU - Abkürzung für Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung
MBUB - Abkürzung für Allgemeine Maschinenbetriebsunterbrechungs-Versicherungsbedingungen
MDK - Abkürzung für Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Medizinische Notwendigkeit - Die medizinische Notwendigkeit ist ein Ausspruch, der anhand objektive Kriterien, wie zum Beispiel medizinische Befunde, Laborergebnisse, Röntgenaufnahmen usw. festgestellt wird. Diese ist nötig, damit die private Krankenversicherung einen Beweis hat und wissen kann, dass seine Leistungen erforderlich sind. Man spricht über medizinische Notwendigkeit für stationäre Behandlung, für den Rücktransport des patienten aus dem Ausland usw.
Mehrbettzimmer - Das Mehrbettzimmer ist ein Regelleistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, dass im Falle einer Behandlung in einem Krankenhaus, Sie, als Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung, in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden.
Mehrfache Versicherung - Wir können von mehrfacher Versicherung dann reden, wenn ein Versicherter die selben Risiken bei zwei oder mehreren Versicherungsgesellschaften gleichzeitig absichert. Das gilt auch im Falle einer gesetzlichen und zusätzlichen privaten Versicherung. Das kann aber auch zur Überversicherung führen.
Melanom - Die Melanom ist ein Geschwulst an der Haut oder an der Schleimhaut. Diese geht von den Pigmentzellen aus, die genau aus diesem Grund gut beobachtet und manchmal auch untersucht werden sollten.
Meldepflicht - Ärzte, aber auch Personen, die sich mit der Behandlung der Krankheiten berufsmäßig beschäftigen müssen nach dem Bundesseuchengesetz die Krankheiten melden. Es ist ihre Pflicht, die als Meldepflicht bekannt ist. Die Meldungen werden je nach Gefährlichkeit und Ansteckungsrisiko gemeldet, man muss vor allem Tod und Erkrenkung melden, aber manchmal auch den Krankheitsverdacht.
Meldungen - Arbeitnehmer - Die Meldungen gehören zu der Formsache, mit welcher die Sozialversicherung der Arbeitnehmer rechtsmäßig durchgeführt werden kann. Diese beinhalten Daten, die zur Führung der Mitgliedschaft, zur Berechnung von Leistungen und Beiträgen nötig sind, die aber von dem Arbeitgeber selbst ausgefüllt und in der bestimmten Krankenkasse eingereicht werden müssen, wo die Arbeitnehmer dann als Mitglied aufgenommen werden.
Merkantiler Minderwert - Als merkantiler Minderwert bezeichnet man eine Art des Sachschadens. Durch die Reparatur verliert ein Kraftfahrzeug an seinem Verkeswert, es könnte, müsste sogar günstiger verkauft werden als ein identisches Auto ohne Reparatur.
Mesotheliom - Das Mesotheliom ist eine Form der Lugenkrebs oder ein Tumorart in dem Lungenbereich des menschlichen Körpers. Es ist sehr selten und sehr schwer zu erkennen, diagnostizieren. Die Ursachen der Erkrankung sind vor allem Arbeitsvergiftungen, Glasfiberstaub, Toxikose, Arbeit mit Asbest, daher wird es auch als eine Berufskrankheit anerkannt, von welcher Männer häufiger betroffen sind.
Miete bei der Haftpflichtversicherung - Bei der Beschädigung oder Vernichtung der gemieteten Sachen, Wohngeräumen werden die Schadenersatzansprüche des Vermieters bei der Haftpflichtversicherung nicht in Acht genommen. Bei den Privathaftpflichtversicherungen werden aber die Schäden an gemieteten Räumen oder Gebäuden in den Versicherungsvertrag reinbezogen, diese werden mitversichert, außer Schäden, die durch Gebrauch entstanden sind.
Minderjährige in der PKV - Minderjährige können eine private Krankenversicherung selbstverständlich abschließen, es existieren aber nur zwei Möglichkeiten:
- der gesetzliche Vertreter muss zustimmen und den Antragsvordruck unterschreiben
- der gesetzliche Vertreter muss nicht zustimmen, aber der Minderjährige soll die Beiträge selbst aus die Mitteln bezahlen, die aus diesem Grund oder zur freien Verfügung von dem gesetzlichen Vertreter ihm überlassen werden
Mitversicherung von Neugeborenen in der PKV - Neugeborene können von Geburt an in die private Krankenversicherung einbezogen werden. Sie brauchen keine Wartezeit abzuwarten, sie brauchen aber auch keine Risikoprüfungen. Es existieren jedoch einige Forderungen:
- ein Elternteil soll zu einer privaten Krankenversicherung gehören und das mindestens drei Monaten lang vor dem Geburt des Kindes
- das Neugeborene muss innerhalb von zwei Monaten bei dem Krankenversicherer angemeldet werden
- der Versicherungsschutz des Neugeborenen soll den Versicherungsschutz des bestimmten Elternteils nicht überschreiten, also nicht höher, aber auch nicht umfassender
Müttergenesungskuren - Die Krankenkassen bieten eine Methode an, durch welche die Genesung der Mütter ermöglicht werden kann. Diese sind die Müttergenesungskuren, sogenannte Rehabilitationskuren. Die Kosten und die Dauerzeit dieser Kuren sind beschränkt und müssen eigehalten werden, sonst zahlt die Krankenkasse nicht oder nur einen Teil davon.
Musterbedingungen - Die Musterbedingungen sind Teil der AVB, also der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankenversicherer. Die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, also MB/KK sind seit 1976 und die Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung, MB/KT seit 1978 in Kraft und sie stellen den Minimalversicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung dar.
Sie sind folgender Weise aufgeteilt:
- Par. 1 - 7 Aussagen über den Versicherungsschutz
- Par. 8 - 12 Pflichten des Versicherungsnehmers
- Par. 13 - 15 Vorschriften über das Ende der Versicherung
- Par. 16 - 18 Sonstige Bestimmungen
Mutterschaft - Die Mutterschaft ist ein Status. Dieses Status wird von Frauen erlangt die durch Geburt oder Adoption ein Kind bekommen. Danach spricht man von biologischen oder sozielen Mutterschaft. Die Mutterschaft liegt eng zusammen mit der Elternschaft, die zusammen mit dem Vater erfüllt werden kann.
Die Aufgaben die eine Mutter erfüllen soll sind die Ernährung und Erziehung des Kindes.
Myom - Myome sind gutartige Tumoren des Muskelgewebes bei den Gebärmutter. Diese treten sehr häufig auf, meistens in größerer Zahl, zerstreut in der Gebärmutter. In einzelnen Fällen kann es aber zu Beschwerden kommen, wie massive und verlängerte Regelblutungen, Schmerzen oder Druckgefühl. In diesen Fällen sollen sie so schnell wie möglich untersucht werden.
Myopie - Myopie ist Synonim mit der Kurzsichtigkeit. Unter Myopie versteht man eine Sichtigkeit bei der weit entfernte Objekte unscharf, verschwommen oder gar nicht gesichtet werden können.
Man unterscheidet:
- Brechungsmyopie: normale Augenapfellänge, zu straker Brechkraft
- Achsenmyopie: normale Brechkraft, lange Augenapfellänge