Versicherungslexikon
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  • Jacket-Krone - Die Jacket-Krone ist eine Zahnkrone aus Porzellan oder Kunststoff. Diese bedeckt den stufenförmig abgeschliffenen Zahnstumpf wie ein Mantel und wirkt sehr natürlich.

    Jagdhaftpflichtversicherung - Diese Art von Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, es ist eine Pflichtversicherung, aber nicht nur für Berufsjäger, sondern auch für Nichtberufsjäger oder Jäger mit einem Tagesjagdschein. Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt alle Schäden, die bei einem Jagd entstanden sind, darunter Schäden während der Jagdtätigkeit, aber auch beim Besitz und Gebrauch von Schusswaffen oder beim Halten von Jagdhunden, maximal drei.

    Jagdpacht - Die Jagdpacht ist kein gewöhnlicher Pacht, es wird das Jagdrecht verpachtet, und das durch den Jagdpachtvertrag. Pächter kann nur ein natürlicher Person sein, der seit mindestens 3 Jahren einen Jahresjagdschein besitzt und an der anderen Seite eine Jagdgenossenschaft oder ein Eigenjagdbesitzer. In jedem Bundesland wird separat festgelegt wie viele Jagdpächter existiern können, diese Höchstzahl kann nicht überschritten werden.
    Die Jagdpacht hat mehrere Vorschriften, die von dem Bundesjagdgesetz, mit der Abkürzung BJagdG, geregelt wird.

    Jagdpachtvertrag - Der Jagdpachtvertrag wird zwischen zwei Pächtern abgeschlossen, zwischen einem natürlichen Person, der seit mindestens 3 Jahren einen Jahresjagdschein hat, und zwischen einem Jagdgenossenschaft oder einem Eigenjagdbesitzer. Der Vertrag gilt für 9 Jahren. Es wird in schriftlicher Form geschlossen, und beinhaltet unter anderem auch die gepachtete Fläche, die nicht mehr als 1000 Hektar sein kann.

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch noch Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsverdienstgrenze genannt, ist die jährliche Einkommensgrenze, bis welcher Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese wird jährlich nach Vorschrift der SGB V, in Folge der Entwicklung der Bruttolohnsumme und Bruttogehaltsumme von der Bundesregierung wiedergerechnet.
    Jeder Arbeitnehmer, Arbeiter oder Angestellte, der unter dieser Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt ist versicherungspflichtig, wer aber oberhalb dieser Grenze steht ist frei von der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, aber auch frei von jeglichen Leistungen. Diese Personen können jedoch eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Die Befreiung von der versicherungspflicht gilt nur ab dem 1. Januar, auch für Arbeitnehmer deren Einkommen während der letzten Jahr erhöht wurde.
    Die Jahresarbeitsentgeltgrenze darf nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden.

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Synonim für Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Jahresbruttomiete - Die Jahresbruttomiete ist eine Tarifberechnungsgrundlage in dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Dazu gehört nicht nur die jährliche Miete, sondern auch Mietzins - für Garage oder Abstellplatz für das Kraftfahrzeug - und Nebenkosten - Heizung, Steuern, Versicherung -.

    Jahresüberschadenrückversicheru<WBR>ng - Die Jahresüberschadenrückversicheru<WBR>ng, auch noch Jahresüberschadenexzedent oder Stop Loss genannt, ist keine gewöhnliche Rückversicherung, denn im Gegenteil mit anderen Rückversicherungen deckt diese die Schadenlast eines bestimmten Zeitraumes und nicht das eines Kalnderjahres. Die Jahresüberschadenrückversicheru<WBR>ng ist empfehlenswert für Versicherungsbereiche wo sich die Häufigkeit der kleinen und mittleren Schadenfälle sich plötzlich ändern könnte.

    Juristische Person - Die juristische Person ist ein gesetzlich anerkanntes Rechtssubjekt, Träger von rechten und Pflichten. Trotzdem darf man diese mit eine natürliche Person nicht verwechseln. Beispiel auf juristische Personen:
    - Stiftungen, Körperschaften usw. - juristische Personen des Privatrechts
    - Staat, Kirchen, Handwekskammern, Studentenwerke, Rundfunkanstalten, Stiftungsuniversitäten - juristische Personen des öffentlichen Rechts

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