Gärtner-Krankenkasse - Nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte sind auch Gartenbauunternehmer, Gärtner und Floristen versicherungspflichtig im Rahmen der Gartenbau-Karnkenkasse.
Garantiewert - Unter Garantiewert werden alle Versicherungsleistungen gemeint, die der Versicherungsnehmer während seiner vorzeitiger Vertragsbeendigung noch beanspruchen kann.
Bei einer Lebensversicherungspolice setzt sich der Garantiewert zum Beispiel aus dem Rückkaufswert und der beitragsfreien Versicherungssumme zusammen.
Garderobenversicherung - Die Garderobenversicherung deckt die Risiken des Verlustes, der Verwechslung und der Beschädigung der Sachen, die von der Gästen abgegeben wird, wie zum Beispiel Kelidungsstücke, Schirme oder Taschen. Die Versicherung leistet aber nichts bei Wertsachen oder Geld, die in den oben aufgezählten Sachen hintergelassen werden.
Die Garderobenversicherung wird meistens von Theatern, Museen, Kinos, Gaststätten und Badeanstalten in Anspruch genommen.
Gastrokamera - Die Gastrokamera ist eine verschluckbare Mini-Kamera benutzt vor allem bei Operationen oder ärztlichen Untersuchungen um Aufnahmen vom Magenschleimhaut zu machen. Diese wird durch einen Schaluch mit dem Bedienungsteil außer dem Körper verbunden.
Gastwirt - Der Gastwirt ist für alle Sachen seiner Kunden verantwortlich und muss bei Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände haften, auch wenn er keine Schuld trägt.
Ausnahmefällen sind:
- Verlust oder Beschädigung bei den Fahrzeugen der Kunden
- Verlust oder Beschädigung der Sachen, die in diesem Fahrzeug zurückgelassen wurden
- Schaden, die von dem Kunden selbst, von seinem Begleiter, oder von seinem aufgenommenen Gast stammen
Geld, Wertsachen oder Wertpapiere müssen darum von dem Gastwirt aufbewahrt werden, oder auf seine Bitte in einem verrigelten Behältnis hinterlegt von dem Gast selbst.
Gastwirtversicherung - Die Gastwirtversicherung ist eine Betriebshaftpflichtversicherung. Dabei werden die gastronomische Betriebe versichert, manchmal auch Vermögensschäden, oder Beschädigungen von eingebrachten Sachen, wenn der Versicherungsnehmer besonderen Anspruch darauf hat.
GDV - Abkürzung für Gesamtverband der Deutschen Versicherer
Gebäudeversicherung - Die Gebäudeversicherung ist eine Schadenversicherung für Wohn- oder Geschäftsgebäuden, Nebengebäude und Garagen. Die Gebäudeversicherung wird manchmal auch als verbundene Versicherung bezeichnet, denn es ist eine Kombination der verbundenen Wohngebäudeversicherung und der Neuwertversicherung. Meistens werden im Antrag auch Schäden eingeschlossen, die folgende Gründe haben könnten: Brand, Explosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Frost, Leitungswasser, Rohrbuch und unterschiedliche Elementarschäden.
Gebührenminderung - Die Leistungen, die von einem externen Arzt gebracht werden, aber für den stationären Behandlung benötigt werden, werden auch als stationär gesehen, nicht als ambulent. Daraus folgt, dass diese Leistungen, dem Gesetz nach, eine Gebührenminderung mit sich tragen.
Gebündelte Versicherung - Unter gebündelte Versicherung, manchmal auch verbundene Versicherung genannt, wird eine Versicherung verstanden, die Versicherungsschutz gegen mehrere Gefahren zugleich verspricht. Solche Gefahren sind: Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser usw.
Man kann solche Versicherunge bei betrieblichen versicherunge finden, wie zum Beispiel Haftpflichtversicherung, Einbruchdiebstahl, Lebensversicherung, unfallversicherung.
Diese sind rechtlich selbstständige Beträge und werden auch rechtlich unterschiedlich behandelt.
Gefahrerhöhung - Als Gefahrerhöhung wird die Situation bezeichnet, mit welcher die Erfüllung des Schadenfalls einer versicherung geholfen wird.
Als Gefahrerhöhung gelten folgende Situationen bei den bestimmten Versicherungen:
- Verbundene Hausratversicherung
- eine Wohnung länger als 60 tage unbewohnt lassen
- Einbruchdiebstahlversicherung
- vereinbarte Sicherunge beseitigen oder vermindern
- Kraftfahrthaftpflichtversicherung
- fahren bei Trunkenheit
- fahren mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug
- Fahrzeugvollkaskoversicherung
- fahren bei Trunkenheit
- fahren mit unsicheren Bremsen oder anderen Defekten
Gefahrminderung - Mit der Abschließung eines Versicherungsvertrages bekommt auch der versicherungsnehmer einige Pflichte und Obliegenheiten, die er einhalten muss. Einer dieser Pflichte ist es die versicherte Gefahr zu mindern, zum Beispiel mit Alarmanlagen, Feuerlöschanlagen, Blitzableiter usw.
Wenn bei Eintritt eines Versicherungfalles nachgewiesen wird, dass diese im Zusammenhang mit dem verstoß entstanden ist, wird der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit.
Gefahrstandspflicht - Der Versicherungsnehmer muss für jede Änderung, die nach Versicherungsabschluss gemacht wird und die die abgesicherte Gefahr vielleicht erhöhen könnte, eine Einwilligung von der Versicherungsgesellschaft beanspruchen. Ausserdem muss er alle eingetretene Gefahrerhöhungen dem versicherungsunternehmen berichten. Wenn diese Pflicht vernachlässigt wird, kann den Versicherer den Vertrag kündigen oder bei Eintritt des Schadenfalls nichts leisten. Im Gegenteil, wenn dies gemeldet wurde, muss der Versicherer bei Schadenfall entschädigen.
Gemischte Versicherung - Die gemischte Versicherung ist eine Lebensversicherung abgeschlossen auf den Todesfall aber auch auf den Erlebensfall. Diese ist auch unter der Namen Kapitallebensversicherung bekannt wird von allem Lebensversicherungen am häufigsten abgeschlossen.
Generalpolice - Die Generalpolice ist ein Versicherungsschein benutzt in Rahmen der Warentransportversicherung. Auf die Police werden alle versichernde Risiken, Transportwege, Bedingunge und Prämien aufgezeichnet. Der Versicherungsnehmer soll alle Angaben in einem Policejurnal eintragen und diese Informationen der Versicherungsgesellschaft weitergeben.
Dadurch werden Anmeldungen und Abrechnungen vereinfacht und der Versicherungsnehmer genießt Versicherungsschutz auch wenn er die Daten vor dem Schadenfall noch nicht eingetragen oder angemeldet hat.
Generationenvertrag - Als Generationenvertrag wird die gesetzliche Rentenversicherung bezeichnet, aber es wird auch etwas anderes angedeutet: die jüngere Generation, die gerade die Beiträge für ihre zukünftige Rente bezahlt, finanziert dadurch die Rente der älteren Generation. Dieses ist das Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung basierend auf das Vertrauen, dass dieser, noch im aktiven Berufsleben stehende, Generation später auch so ergehen wird.
Genetik - Die Genetik ist Synonim mit der Erblehre oder Wissenschaft von Vererbung und damit ein wichtiger Teil der Biologie. Die Hauptbeschäftigung der Genetik ist die Aufbau, Funktion und Weitervererbung der Genen, auch Erbanlagen genannt.
Man unterscheidet:
- klassische Genetik: untersucht die Kombinationen der Gene, die durch Kreuzungsexperimenten bei den Nachkommen vorkommen können, und wie diese die phänotypische Merkmale beeinflussen können
- Molekulargenetik: untersucht die Aufbau der Gene, deren Funktion in der Bildung der Proteinen und andere Genprodukten, und die Möglichkeit die Gene zu kopieren
Gerontologie - Die Gerontologie ist die Wissenschaft vom Altern, bekannt auch unter den Namen Alterns- oder Alterswissenschaft. Die Aufgaben der Gerontologie sind: allgemeine Aufklärung über das Altern, Forschungen, Prävention und Versorgung durch Geriatrie, Altenpflege, Rahabilitation usw.
Die Gerontologie ist sehr komplex, es besteht aus mehreren Subsystemen und wird von unterschiedlichen Sozial-, Human- und Naturwissenschaften getragen. Es umfasst daher auch mehrere Diszipline: Bio-, Psycho-, Sozialgerontologie, Demographie, Altenhilfe, Geriatrie und noch einige mehr.
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Als Gesamtsozialversicherungsbeitrag werden die Beiträge der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bezeichnet. Diese beinhaltet nicht nur den Arbeitgeber- sondern auch den Arbeitnehmeranteil der Versicherungsbeiträgen.
Geschäftsplan - Die Krankenversicherungunternehmen haben den Anspruch auf das Geschäftsplan des versicherten Geschäftsbetriebes. Diese beinhaltet alle Schriftstücke und Unterlagen, die die rechtlichen, versicherungstechnischen und finanziellen Grundlagen des Unternehmens bezeugen können. Bestandteile sind zum Beispiel die Satzungen, AVB einschließlich der Tarife, fachliche Unterlagen, versicherungsmathematische Grundlagen, Unternehmensverträge usw.
Gesetzliche Krankenkasse - Die gesetzlichen Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und können auf folgende Kassenarten verteilt werden:
- Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) - für abgegrenzte Regionen, die sich auf verschiedene Bundesländer erstreckt
- Betriebskrankenkassen (BKK) - gegründet von Arbeitgebern mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen
- Innungskrankenkassen (IKK) - gegründet von Handwerksinnungen mit mindestens 1000 Versicheungspflichtigen
- See-Krankenkasse (SeeKK) - für Menschen die in der Seefahrt beschäftigt sind
- Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK) - für Menschen die in der Landwirtschaft tätig sind
- Bundesknappschaft (Bknp) - für Menschen die in einem Bergbauumfeld beruflich tätig sind
- Ersatzkrankenkassen (VdAK, AEV) - aus Selbsthilfevereinigungen entstanden
Gesetzliche Krankenversicherung - Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems. Sie ist eine finazielle Hilfe im Falle von Erkrankungen, Mutterschaft oder Unfällen. Diese ist jedoch eine Pflichtversicherung für Beschäftigte, Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente ) und Studenten. Die selbständig Tätigten haben aber die Möglichkeit freiwillig diese Versicherung zu wählen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidaritätsprinzip, also jeder wird gleichmäßig behandelt, bekommt die gleichen Leistungen wie alle anderen Versicherten. Auserdem werden hier auch die Familienmitglieder in der Versicherung eingeschlossen.
Gesundheitsförderung - Die Gesundheitsförderung gehört zu den Pflichten der Versicherungsgesellschaften. Die Versicherer müssen ihre Mitglieder, alle Versicherungsnehmer aufklären, wie sie ihre Gesundheit gefährden, wie sie dies umgehen können und sich vor Krankheiten hüten, oder diese mindern können.
GKV - Abkürzung für gesetzliche Krankenversicherung
Glasversicherung - Die Glasversicherung ist eine, von Hausratversicherung separates, Versicherung, die das Risiko des Glas- oder Scheibenbruchs decken soll, unabhängig von der Schadenursache. Die Entschädigung wird in Form von Ersatz oder Barentschädigung erfolgen.
Als versicherungsschaden gilt aber nur der Glasbruch, bei Beschädigung der Glasoberfläche oder der Rahmen wird nichts geleistet.
Gruppenprophylaxe - Die gesetzliche Krankenkasse hat mit den Zahnärzten zusammengefast um Zahnerkrankungen zu besiegen. Sie besuchen Schulen und Kindergärten um die Kinder zu untersuchen und sie zu beraten, wie man die Mundhöhle und Zähne reinigen muss, wie man Zahnerkrankungen erkennen und sich davor hüten kann, wie man sich ernähren muss um die Mundhygiene zu erhalten.
Gruppenversicherung - Die Gruppenversicherung ist eine Versicherungsmöglichkeit für Arbeitgeber, Verbände oder Vereine um vorteilhaft - Geld und Versicherungsgestaltung - einen Versicherungsvertrag für die Arbeiter oder Mitglieder abzuschließen.
Güterversicherung - Die Güterversicherung deckt die Risiken der Transportschaden ab. Hier werden Güter, darunter Massengut, Stückgut und Valoren versichert. Grundlage für die Güterversicherung bilden die Transportversicherungsbedingungen für Binnentransporte, und andere Bestimmungen betreffend die Seetransporte und Reisegepäcke.