Fachärztiliche Versorgung - Die fachärztliche Versorgung ist neben der hausärztlichen Versorgung Teil der vertragsärztlichen Versorgung. Diese wird in dem fünften Sozialgesetzbuch noch ausführlicher beschrieben.
Facharzt - Nach der allgemeinen ärztlichen Ausbildung erfolgt die Aus- oder Weiterbildung des Arztes in einem bestimmten ärztlichen Fachgebiet. Diese Weiterbildung dauert mehrere Jahre und wird durch eine Facharztprüfung abgeschlossen. Nur der Arzt, der diesen weiten Weg zurücklegt, bekommt den Titel Facharzt, und man kann nur als Facharzt Vertragsarzt bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden.
Die Weiterbildungsordnung für Fachärzte, also Zeitdauer, Weiterbildungsinhalt und Anrechnung von Vorzeiten, wird von den zuständigen Landesärztkammern erlassen.
Fachgebiet - Nach der allgemeinen ärztlichen Ausbildung können sich Ärzte in bestimmten ärztlichen Fachgebieten weiterbilden. Es werden 41 Fachgebiete differenziert, wie zum Beispiel Chirurgie, Gynäkologie, Endokrinologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Neurologie, Orthopädie, Radiologie, Pathologie, Anatomie usw.
Die Abschließung dieses Fachgebietes wird durch eine Facharztanerkennung unterlegt.
Fachgebietsbeschränkung - Nach dem ärztlichen Berufsrecht können Ärzte nur in ihrem eigenen Fachgebiet tätig sein. Sie dürfen keine fachfremde Leistungen bringen, sie müssen die Patienten an den entsprechenden Facharzt weiterleiten sonst wird das bei dem Abrechnungsverfahren herausgenommen, dafür werden sie nicht bezahlt.
Die Einhaltung der Fachgebietsbeschränkung wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen überwacht.
Fahrerflucht - Als Fahrerflucht wird die unerlaubte Entfernung von dem Unfallort bezeichnet, bekannt auch unter die Namen Verkehrsunfallflucht oder Unfallflucht. Die Fahrerflucht ist eine Verkehrsrechtliche Straftat und kommt in folgenden Situationen vor:
- der Beteiligte eines Verkehrunfalls entfernt sich von dem Unfallort, ohne dass er seine Personalien dem Unfallspartner hinterlässt
- der Beteiligte eines Verkehrunfalls entfernt sich erlaubterweise, aber hinterlässt falsche oder mangelhafte persöhnliche Daten
Bei solchen Situationen entfällt der Rechtschutz, der Versicherer ist Leistungsfrei.
Fahrgast - Als Versicherungsnehmer des Verkehrs-Rechtsschutzes werden Sie auch als Fahrgast aller nicht versicherten Fahrzeuge, darunter auch die öffentliche Verkehrsmittel, abgesichert. Die Versicherung gilt von dem Moment an, in dem Sie ins Fahrzeug steigen, und endet wenn Sie das Fahrzeug wieder verlassen.
Fahrkosten - Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt notwendige Fahrkosten oder Kosten des Krankentransportes. Natürlich hat der Versicherungsnehmer auch etwas zu bezahlen, aber das ist nur minimal. Unter Fahrkosten sind Rettungsfahrten, Fahrten zur ambulenten Krankenbehandlung, Fahrten zu vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus zu verstehen. Diese Fahrten können mit dem privaten Kraftfahrzeug, mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, mit einem Taxi oder Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Rettungsfahrzeug ermöglicht werden.
Fahrlässigkeit - Unter Fahrlässigkeit wird umgangssprachlich Tolpatschigkeit, Missgeschick oder Versehen verstanden. Als Fahrlässigkeit bezeichnet man aber in Rahmen der Versicherungen die Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfaltspflicht, durch welche die Versicherungsgesellschaft Leistungsfreiheit genießt.
Ausnahme ist die Haftpflichtversicherung, bei welcher die grobe Fahrlässigkeit mitversichert wird.
Man unterscheidet:
- bewusste Fahrlässigkeit: man sieht den Schaden vorraus, trotzdem hofft man es irgendwie zu umgehen
- unbewusste Fahrlässigkeit: man sieht den Schaden nicht, aber in solchen Situationen, bei Beachtung der Umgangsnormen hätte es man sehen müssen
- grobe Fahrlässigkeit: man macht gar nichts um den einen Unfall zu verhindern, obwohl die einfachste Handlung ausreichend wäre
Fahrtenbuch - Das Fahrtenbuch ist ein Dokument, geführt auf Anordnung der Behörden, durch welche die Fahrten mit dem bestimmten Fahrzeug dokumentiert werden. Dieses ist meistens ein spezielles Kraftfahrzeug. In dem Fahrtenbuch werden folgende Daten runtergeschrieben: Fahrer, Abfahrtsort und Abfahrtsdatum, Kilometerstand bei Beginn und am Ende, Zweck der Fahrt.
Die Informationen dienen als Vorlage für die Polizei, Finanzamt oder in dem jeweiligen Unternehmen, dessen Fahrzeug benutzt wird.
Fahrverbot - Durch das Fahrverbot wird die Benutzung von Kraftfahrzeugen, jeder oder nur bestimmter Art, im Straßenverkehr verboten. Das Fahrverbot hat zwei Formen:
1. Es kann eine Nebenstrafe sein, neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe, wenn der Täter etwas im Zusammenhang mit dem Führen oder den Pflichten eines Kraftfahrzeugfahrers begangen hat. Das Fahrverbot kann eine Dauer von 1 bis 3 Monate haben, diese gilt vom dem Moment an, wenn der Führerschein weggenommen wird.
2. Das Fahrverbot kann auch als Folge einer Verkehrsordnungswidrigkeit, neben einer Geldbuße stehen mit einer Dauer von 1 bis 3 Monaten. In diesem Fall kann aber der Betroffene den Zeitpunkt des Fahrverbots bestimmen, denn diese fängt mit der Abgabe des Führerscheins an, die spätestens nach 4 Monaten erfolgen muss.
Fahrzeuge - Als Fahrzeuge werden alle Transport- oder Verkehrsmittel bezeichnet, die zum Transport von Gütern oder Personen dienen. Man unterscheidet: Wasserfahrzeuge, Landfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, und Kombinationen zwischen dem Aufgezählten, wie zum Beispiel Amphibienfahrzeuge.
Familienversicherung - lediglich die Mitversicherung von Familienmitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier werden die Kinder und der Ehegatte versichert aber nur wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Mitversicherte muss von dem Versicherten abhängig sein
- er oder sie sollte selbst keine Versicherungspflicht haben, aber auch nicht versicherungsfrei sein
- das Gesamteinkommen soll gering sein
- bei Kindern:
- minderjärig sein
- 23 vollendet, aber nicht erwerbstätig sein
- 25 vollendet, aber noch in Schul- oder Berufsausbildung sein
Die Mitversicherten Familienangehörigen werden wie der versicherte behandelt, sie haben das Recht genau auf die selben Leistungen und sie bleiben trotzdem beitragsfrei.
FBUB - Abkürzung für Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungsbedingungen
Ferienhaus - Ferien-, Jagd- oder Wochenendhäuser, die in unbewohnten Gebieten liegen und daher ein erhöhtes Einbruchsrisiko haben, werden nur mit einem Prämienzuschlag bei der Hausratversicherung mitversichert.
FES - Abkürzung für funktionelle Elektrostimulation.
Festbetrag - eine Höchstgrenze bis welche die gesetzlichen Krankenkassen Arznei- und Heilmittel für Ihren Versicherten zu bezahlen, zu erstatten haben. Die Festbeträge wurden im Jahr 1989 durch das Gesundheitsreformgesetz eingeführt. Die Grundlagen sind in dem SGB V zu finden. Seit dem 1. Januar 2004 wurden Festbeträge auch für patentgeschützte Arzneimittel festgelegt.
Fetalperiode - Als Fetalperiode bezeichnet man die Zeit der Schwangerschaft zwischen dem 4 Monat und der Geburt.
Fetopathie - Unter Fetopathie werden pränatale Erkrankungen verstanden, die zu Entwicklungsstörungen des Kindes führen könnten. Diese können als Folge von unterschiedlichen Krankheiten entstehen, wie zum Beispiel Herpes, Windpocken usw.
FHB - Abkürzung für Feuerhaftungs-Versicherungsbedingungen
Führerscheinklausel - Der Begriff Führerscheinklausel wird in Rahmen der Kraftfahrtversicherung und der Rechtsschutzversicherung benutzt. Darunter versteht man die Befreiung der Versicherungsgesellschaft von der Leistungspflicht , wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs bei Eintritt des Versicherungfalles die vorgeschriebene Fahrerlaubnis nicht vorzeigen kann.
Filariose - Unter Filariose werden alle Tropenkrankheiten verstanden, die durch Fadenwürmer verursacht werden.
Folgeprämie - eine Prämie oder Prämienrate, die zeitlich nach der Erstprämie oder Prämienrate fällig wird. Wenn die Zahlungen vernachlässigt oder gar versäumt werden, gibt meistens die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer noch eine Chance in Form einer Zahlungsfrist. Wird diese auch fällig, dann hat der Versicherer keine Leistungspflicht, kann sogar den Vertrag kündigen.
Folgeschäden - Manchmal werden bei einem Versicherungsfall weitere Schäden ausgelöst, diese sind dann die Folgeschäden. Die Folgeschäden werden bei den bestimmten Versicherungssparten unterschiedlich behandelt, bei manchen sind die Folgeschäden mitversichert, bei anderen muss der Schadenverursacher dafür zahlen.
Forstwirte - Nach dem Zweiten Gesetz über Krankenversicherung der Landwirte sind Forstwirte gemeinsam mit den Landwirten versicherungspflichtig.
Freie Heilfürsorge - Anspruch auf freie Heilfürsorge haben die Menschen, die in ihrem Beruf überdurchschnittlich gefährliche Aufgaben erfüllen müssen. Diese Leistung fällt unter die Fürsorgepflichten des Dienstherren.
Folgende Personen können die freie Heilfürsorge beanspruchen:
- Soldaten, darunter berufssoldaten, Soldaten auf zeit, Wehrpflichtige
- Bundesgrenzschutzbeamte
- Polizeibeamte, darunter Polizeibeamte während ihrer Ausbildung und während der gesamten Dienstzeit
Die letzten zwei Kategorien können auch für ihre Familienangehörige die Beihilfe beanspruchen.
Fremdes Eigentum - darunter werden auch geliehene Gegenstände verstanden..
Trotzdem gilt das Prinzip Eigenversicherung oder Außenversicherung vor Fremdversicherung. Das heißt, dass der Gegenstand im Schadenfall, wenn der Eigentümer dieser bestimmter Sache auch eine Hausratversicherung hat, von seiner Versicherungsgesellschaft als Außenversicherung übernommen wird.
Fremdversicherung - Wir unterscheiden die Eigen- und Fremdversicherung. Die Fremdversicherung liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer mit dem Beitragszahler identisch ist, aber die versicherte Person eine ganz andere Person ist. Das gilt nur in Fällen, wo der Beitragszahler nicht der eigene Vater oder die eigene Mutter ist, denn in diesen Fällen können wir von einer Absicherung der eigenen wirtschaftlichen Risiken sprechen.
Frischzellentherapie - ein komplementärmedizinisches Verfahren, eine Behandlungsmethode nach dem Schweizer Arzt und Sanatoriumsdirektor Prof. Dr. Paul Niehans. Dabei werden dem Körper frische tierische Zellen, von ungeborenen oder jugendlichen Kälbern und Lämmern, durch Injektion oder Implantation zugeführt.
Die Frischzellentherapie wurde gegen kronische Erkrankungen aller Art, gegen Altersschwäche und Krebs eingesetzt. Die Zellen müssten dort ihre Wirkung ausüben, wo es am nötigten wäre. Die Frischzellentherapie ist risikoreich, den Erfolg kann man nicht versichern, daher lehnen die Mediziner diese Art der Behandlung ab, in Deutschland wird es heutzutage überhaupt nicht mehr benutzt.
Fronting - wird in den Fällen verwendet, wenn der Erst- oder Rückversicherer den Vertrag vorzeichnet. Das passiert nur wenn das Risiko aus rechtlichen oder auch anderen Gründen nicht direkt unterzeichnet werden kann. Daher wird das Risiko von der Fronting-Gesellschaft unterzeichnet und dem Versicherer weitergegeben.
Frostschadenversicherung - Die Frostschadenversicherung sichert Sie gegen die Risiken von Schäden ab, die durch Frost entstanden sind.
Sie wird in folgenden Situationen in Anspruch genommen: bei Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung in verschiedlichen Gebäuden, in Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wassermessern, Heizkörpern, Boilern oder Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung.
Funktionelle Elektrostimulation - Die funktionelle Elektrostimulation ist eine elektrische Stimulation eines Muskels. Diese kann direkt verlaufen, oder indirekt über den Motornerven zur Durchführung einer Muskelkontraktion.