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Versicherungslexikon - E

Ehegattenarbeitsvertrag - Zwischen Ehegatten soll das Arbeitsverhältnis auch stimmen, auch sie müssen die üblichen Regeln einhalten, und einen Ehegattenarbeitsvertrag abschließen. Dabei sollten folgende Punkte befolgt werden:
- der Ehegattenarbeitsvertrag soll in schriftlicher Form sein
- das Gehalt muss angemessen sein - mit dem internen Betriebsvergleich standhalten -, es muss auf ein Bankkonto fließen und immer die vereinbarte Höhe einhalten, also nicht niedriger, aber auch nicht höher
- bei Zusatzleistungen muss auch eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, denn ohne dieser wird nichts anerkannt

Eheschliessung - Die Eheschließung ist eine Lebensgemeinschaft, sozial anerkannt und durch Regeln befestigt, zwischen Mann und Frau, zwischen Ehegatten und Ehefrau.
Die Eheschließung kann bei der Lebensversicherung als ein Versicherungsfall gesehen werden, manchmal wird es auch als Grund gesehen für die Erhöhung der Versicherungsprämie, die aber ohne erneute Risikoprüfung folgen soll.

Eigentümer - ist die jenige, Person oder Institution, die ein ausschließliches und absolutes Verfügungsrecht über eine Sache hat. Dieses Recht ist unbeschränkt, der Eigentümer darf damit nach Belieben verfahren.

Eigenverantwortung - Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung hat auch der Versicherungsnehmer seine eigenen Verantwotungen zu tragen, wie zum Beispiel ein gesundes Leben zu führen, frühzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen, aktiv bei der Krankenbehandlung mitzuwirken usw.
Dafür muss aber der Versicherte vorerst von seiner Versicherungsgesellschaft aufgeklärt, beraten und geholfen werden.

Eigenversicherung - Die Eigenversicherung ist der Gegensatz der Fremdversicherung. Sie wird aus eigenen Interessen abgeschlossen und der Versicherungsnehmer ist identisch mit dem Beitragszahler und auch mit der versicherten Person.

Einbruchdiebstahl - Wir können von Einbruchdiebstahl reden, wenn jemand in ein Gebäude, eine Wohnung oder Dienstraum mit Gewalt eintretet, beziehungsweise einbricht und dabei einige Spuren hinterlässt. Dieser Einbruch kann durch die Benutzung von falschen Schlüsseln oder jegliche schädliche Werkzeuge passieren. Unter Einbruchdiebstahl versteht man auch die Fälle, in denen jemand in einem Raum einbricht und sich dort mehrere zeit lang aufhält oder sich verbirgt.

Einheitsversicherung - Die Einheitsversicherung, manchmal auch EVB genannt, ist eine Art der Sachversicherung verbunden mit Warentransportversicherung.
Mit der Versicherung kann man die Risiken absichern, die während einer Fahrt, genauer während einem Transport oder der Lagerung der Ware passieren könnten, also Brand, Sturm, Blitzschlag, Leitungswasser, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub usw.
Die Versicherung wurde für die Großkonzerne ausgedacht, für Wirtschaftszweige, die viele Produkte lagern und transportieren müssen.

Einlöseprinzip - Der Versicherungsschein gilt als eingelöst, wenn die Zahlung des ersten Beitrags geschehen ist. Damit beginnt auch der Versicherungsschutz. Nach der erweiterten Einlösungsklausel besteht der versicherungsschutz schon am Anfang des Vertrages, wenn der Erstbeitrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Beginn des vertrages gezahlt wird.

Einsichtsrecht - Unter Einsichtsrecht wird das Recht des Patienten verstanden, das ihm erlaubt in seine, vom Arzt geführten, Unterlagen anzusehen. Das gilt jedoch nur bei Berichten mit einem objektiven Gehalt; zum Beispiel bei psychiatrischen Behandlungen, wo der Bericht einen subjektiveren Ausklang hat, kann der Patient nicht reinschauen. Der Patient hat ein Recht zu erfahren was über ihn geschrieben wird, wie die Diagnose ausfällt. Man kann ihn von diesem Recht auch nicht durch die Behauptung, dass es negative Folgen habe, berauben.

Eintrittsalter - Das Eintrittsalter spielt vor allem bei der Lebensversicherung eine große Rolle, denn davon hängen die Risiken ab, die man versichern kann, davon hängt die Sterbewahrscheinlichkeit ab und gemäß dieser, auch die Prämien. Bei der Ausrechnung des Eintrittsalters werden 2 Methoden genutzt: man verwendet das Alter, das man an dem Geburtstag erreicht hat, oder man verwendet das Alter, das zum Versicherungsabschluss am nächsten liegt.

Einwirkungsschaden - Der Ausdruck Einwirkungsschaden wird vor allem in Rahmen der Sachversicherung benutzt, und ist das Gegnteil des Folgeschadens. Als Einwirkungsschäden werden die Schäden bezeichnet, die durch die Einwirkung einer versicherten Gefahr unmittelbar entstanden sind, zum Beispiel wird durch das auslaufende Leitungswasser etwas wertvolles in Ihrer Wohnung beschädigt.

EK - Abkürzung für Ersatzkassen

Elektrotherapie - eine Behandlung mit Reizstrom bei peripheren Nervenlähmungen, die den Schwund oder Rückbildung der Muskeln verhindern soll.

Embolie - Unter Embolie wird die Verstopfung von Blutgefäßen durch Gefäßpfropf, der sogenannten Embolus verstanden.

Entgelt - Unter Entgelt wird die Gegenleistung einer Sache verstanden. In beruflichen Umständen heißt das, dass der Angestellte oder Arbeiter als Gegenleistung für seine Arbeit Gehalt bekommt.
Das Entgelt ist wichtig aus der Hinsicht der gesetzlichen Krankenversicherung, denn jeder, der für seine Beschäftigung Entgelt bekommt ist versicherungspflichtig. Als Ausnahme gelten die Praktikanten, Personen, die in Berufsausbildung sind, denn sie sind auch ohne Entgelt versicherungspflichtig.

Entlassungsbericht - ein schriftlicher Bericht von dem Krankenhausarzt für den Hausarzt, der dem Patienten bei seiner Entlassung mitgegeben wird. Dieser Bericht enthält wichtige Informationen über die Krankheitslage der Patienten, sowie Diagnose, Behandlung, verabreichte Medikamente. Das Ziel dieses Berichtes ist die Behandlung des Patienten entsprechend fortzuführen.

Entmündigung - eine gerichtliche Anordnung zur Entziehung oder Beschränkung der Geschäftsfähigkeit. Diese Entmündigung kann mehrere Gründe haben, wie zum Beispiel psychische Störung, Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunk- oder Rauschgiftsucht, Verschwendung usw.

Entziehungsmassnahmen - Für Entziehungsmaßnahmen oder Entziehungskuren besteht keine Lesitungspflicht bei Krankenversicherungen, wie auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen- jedoch wurden mehrere Fälle auf Grund alkoholbedingter Bewusstseinsstörungen gefunden und erörtert.

Epikrise - ein Bericht unerlässlich zum Abschluss eines Falles. In diesem Bericht wird der Ablauf der Krankheit des Versicherungnehmers zusammengefasst.

Epilepsie - Die Epilepsie ist eine chronische zerebrale Funktionsstürung, die durch Erkrankungen im Gehirn - Fehlbildung, Entzündung, Blutung oder Trauma - oder erbliche Disposition ausgelöst wird. Charakteristische Merkmale sind die epileptischen Anfälle meistens mit Zuckungen, Krämpfen, gar Bewustlosigkeit.

Ermässigung der Bausparsumme - Auf die Bitte des Kundens kann die Bausparsumme ermäßigt werden. Dabei wird die Bewertungszahl der Bausparsumme angepasst, und eine Gebühr von der Bausparkasse erhoben. Die ermäßigte Bausparsumme darf aber das angesparte Bausparguthabens nicht überschreiten.

Ersatzwert - Unter Ersatzwert wird der Wert der versicherten Sache beim Eintritt des Versicherungfalles verstanden. Dieser Wert bestimmt dann die Entschädigung der Versicherungsgesellschaft. Der Ersatzwert unterscheidet sich je nach der versicherten Sache, zum Beispiel bei Maschinen, Geräten oder Rohrstoffen gilt die Wiederbeschaffungspreis als Ersatzwert, bei handgemachten Sachen wird die Neuherstellung beachtet.

Erstes Risiko - In Versicherungsfällen, wo die Schadensumme die Versicherungsumme überschreitet, ist die Entschädigungssumme gleich mit der Versicherungssumme. Versicherungen auf erstem Risiko, sind Versicherungen, wo die Entschädigungssumme in voller Höhe geleistet wird, wenn die Schadenskosten die versicherungssumme erreichen.

Erstprämie - Die Erstprämie ist die Summe, die bei Versicherungsbeginn für den aushändigten Versicherungsschein gezahlt wird. Diese Prämie bestimmt den Beginn des Versicherungsschutzes, denn mit der Zahlung fängt der Schutz an, aber bei Verspätungen hat der versicherer das Recht auf einen Rücktritt.

Erstversicherung - ein Versicherungsgeschäft zwischen natürlichen Personen oder Unternehmen und Versicherungsgesellschaften. Dieses Geschäft wird auch als direktes Geschäft bezeichnet.

Erwerber- Der Erwerber steht im Gegenteil mit dem Verkäufer. Während der Erwerber - der eine versicherte Sache hat - den Versicherungsvertrag jeder zeit kündigen kann, besitzt der Verkäfer kein Kündigungsrecht.

EVB - Abkürzung für Allgemeine Einheitsversicherungs-Bedingungen

Exhumierung - Unter Exhumierung wird die Ausgrabung eines bereits bestatteten Leichnahms verstanden. Diese Methode ist manchmal erforderlich, und der Lebensversicherer kann es auch anwenden, oder zumindest beantragen, wenn es ein Verdacht besteht, dass sein Versicherungsnehmer Selbstmord begangen hat.

Exdezent - Unter Exzedent wird die Haftung des Rückversicherers verstanden, im Falle eines Summenexzedentenvertrags, der aus mehreren Maxima besteht.