Versicherungslexikon
E
  • Ehegattennachversicherung - Spezielles Angebot zur Aufnahme von Ehegatten in die private Krankenversicherung.
  • Eigenanteil - Schadenskosten, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall privat zahlt.
  • Eigentümer - Bezeichnet die Person oder Institution, die ein ausschließliches und absolutes Verfügungsrecht an einer Sachen besitzt.
  • Eigenverantwortung - Obliegenheit in den Versicherungsbedingungen.
  • Eigenversicherung - Versicherung von Risiken für die eigene Person.
  • Einbettzimmer - Gesondertes Zimmer bei der Unterbringung im KrankenhausLeistungstarif für die stationäre Heilversorgung in der privaten Krankenversicherung.
  • Einbruchdiebstahl - Diebstahl, bei dem der Täter in ein bewohntes Gebäude gewaltsam eindringt.
  • Einheitsversicherung - Kombination aus Sachversicherung und Transportversicherung mit laufendem Versicherungsschutz.
  • Einkommensgrenze - Begrenzt das beitragspflichtige Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung und reguliert die Versicherungspflicht.
  • Einlöseprinzip - Mit der Zahlung des ersten Beitrags gilt der Versicherungsschein als eingelöst.
  • Einmalbeitrag - Versicherungsprämie, die Versicherungsnehmer einmalig zum Versicherungsbeginn zahlen.
  • Einsichtsrecht - Das Recht auf Einsicht in die ärztlichen Unterlagen für den Patienten.
  • Eintrittsalter - Alter des Versicherungsnehmers beim Abschluss einer Versicherung.
  • Einwirkungsschaden - Schaden, der unmittelbar durch die versicherte Gefahr entsteht.
  • EK - Abkürzung für Ersatzkassen.
  • Elektrotherapie - Schmerzbehandlung mit gezielten Stromimpulsen.
  • Elementarschäden - Schäden, die Natureinflüsse unmittelbar verursachen.
  • Elementarschadenversicherung - Versicherung gegen Elementarschäden.
  • Endalter - Das vereinbarte Lebensalter des Versicherten, zu dem der Versicherungsvertrag ausläuft.
  • Ende der Versicherung - Zeitpunkt, an dem der Versicherungsschutz endet.
  • Entgelt - Vertragsrechtlicher Begriff für eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung. – Umgangssprachliche Bezeichnung für Arbeitsvergütung.
  • Entlassungsbericht - Schriftlicher Bericht nach Abschluss eines Krankenhausaufenthalts.
  • Entmündigung - Gerichtliche Anordnung, die einer Person die Geschäftsfähigkeit entzieht.
  • Ergänzungsversicherung - Zusatzversicherung, die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließt.
  • Erhöhung des Versicherungsschutzes - Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung.
  • Erkrankung im Ausland - Eingeschränkter Krankenversicherungsschutz im Ausland.
  • Erlebensfall - Versicherungsfall in der Lebensversicherung, der ein langes Leben absichert.
  • Erlebensfallabsicherung - Kapitalbildende Versicherung, die bei Erreichen des vereinbarten Endalters die Versicherungssumme auszahlt.
  • Ermäßigung der Bausparsumme - Maßnahme zur Vergünstigung eines Baudarlehens.
  • Ersatzkassen - Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Ersatzwert - Wert der versicherten Sache beim Eintritt des Versicherungsfalls.
  • Erstes Risiko - Das Risiko, das eine Versicherungsgesellschaft übernimmt. - Erste Zahlung an die Versicherung, die den Versicherungsschutz in Kraft setzt.
  • Erstprämie - Erste Zahlung an die Versicherung die den Versicherungsschutz in Kraft setzt.
  • Erstversicherung - Versicherungsgeschäft zwischen privat Kunden und Versicherungsgesellschaft.
  • Erwerbsminderungsrente - Gesetzliche Absicherung im Falle einer teilweisen oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit.
  • Erwerbsunfähigkeit - Versicherungsfall, in dem der Versicherte seine Arbeitsfähigkeit vollständig verliert.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Police, die unmittelbar die Erwerbsfähigkeit versichert.
  • EVB - Abkürzung für Allgemeine Einheitsversicherungs-Bedingungen.
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