Versicherungslexikon
D
  • Datenschutz - Bezeichnung für den Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten
  • Datenschutzklausel - Rechtsverbindliche Erklärung in Verträgen zum Gebrauch personenbezogener Daten.
  • Deckungskapital - Wert, den die Versicherung einer Police zuordnet.
  • Deckungskarte - Die Deckungskarte, früher bekannt als Doppelkarte, dient Kfz Versicherten als Nachweis vom gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz bei der Kraftfahrzeugzulassung.
  • Deckungsklage - Klage des Versicherten gegen den Rechtsschutzversicherer bei Leistungsverweigerung.
  • Deckungsrückstellung - Rückstellung privater Krankenversicherung, die dazu dient, höhere Versorgungskosten im Alter auszugleichen.
  • Deckungsstock - Gebildetes Vermögen eines Lebensversicherers für Leistungen eines Kunden.
  • Deklaration - Erklärung des Versicherungsnehmers
  • Diebstahl - Widerrechtliche Aneignung fremden Eigentums.
  • Dienstherr - Juristische Person des öffentlichen Rechts, die Beamte beschäftigt.
  • Direktanspruch - Direkter Schadensersatzanspruch des Geschädigten bei der Kfz Versicherung des Schädigers
  • Direktversicherung - Lebensversicherungsvertrag des Arbeitgebers auf das Leben des Arbeitnehmers.
  • Direktversicherung, Widerruf des Bezugsrechts - Verweigerung des Betriebsrentenanspruchs.
  • Dispache - Dokument, das Schäden und Kosten einer Havarie in Verhältnis setzt.
  • Doppelversicherung - Mehrfache Absicherung eines Versicherungsrisikos.
  • Dreiseitige Verträge - Ein Vertrag, den drei beteiligte Parteien vereinbaren.
  • Dynamische Lebensversicherung - Lebensversicherung, die mit der Zeit die Versicherungsleistung und Prämie erhöht.
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