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Versicherungslexikon - D

Datenschutz - Unter Datenschutz wird der Schutz der personbezogenen Daten vor Missbrauch verstanden, in Handlungen wie die Erhebung, Speicherung, Weitergabe und Weiterverarbeitung von Daten. In Zusammenhang mit Kranken- und Versicherungsunterlangen spielt der Datenschutz eine große Rolle. Diese Regelungen sind im Bundesdatenschutzgesetz und in dem zehnten Sozialgesetzbuch zu finden.

Datenschutzklausel - Die Benutzung der Daten, wie ihre Speicherung und Weitergabe an bestimmte Konzerngesellschaften, wird von dem versicherungsnehmer, durch seine Unterschrift auf dem Antrag, selbst bewilligt. Die Benutzung der Daten ist aber eingeschränkt und wird nur in Fällen behandelt, wo es die Regelung erlaubt.

Deckungskarte - Die Deckungskarte, früher bekannt als Doppelkarte, ist ein Beweismittel für den bestehenden, gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz. Diese Deckungskarte ist von großer Bedeutung, denn ohne diese Karte werden Versicherte bei Zulassungsstellen, hauptuntersuchungen nicht zugelassen.

Deckungsklage - Von Deckungsklage können wir nur in Rahmen der Rechtschutzversicherung sprechen. Diese ist eine Klage, die von dem Versicherungsnehmer erhoben werden kann, wenn die Versicherungsgesellschaft die Kostendeckung ablehnen sollte. Der Beginn der Klage kann durch die Initiative des Versicherungsnehmers erfolgen, oder durch eine schriftliche Mitteilung eines Schiedgutachters.

Deckungsstock - Der Deckungsstock ist die Summe aller Vermögenswerte die eine Lebensversicherungsunternehmen gegenüber den Versicherungsnehmer besitzt. Diese sind Anlagen wie Grundstücke, Hypotheken, Darlehnen, Vorauszahlungen auf Versicherungsleistungen, Aktien, Wertpapiere, Beteiligungen an Unternehmen usw., welche in einem Deckungsstockverzeichnis einzeln behandelt werden. Der Deckungsstock ist sehr wichtig für eine Lebensversicherungsgesellschaft, denn es hat dadurch Sicherheit, Rentabilität und die nötige Liquidität.

Deklaration - Die Deklaration ist eine, von Versicherungsnehmer ausgegebene, Erklärung.
In Zusammenhang mit der Sachversicherung wird als Deklaration die Erklärung verstanden in der die verschiedene Risiken zu den unterschiedlichen Positionen aufgezählt werden.

Dementia - Synonim für Schwachsinn

Demenz - Synonim für erworbene Geistesschwäche. Diese kann durch Hirnschädigungen oder Geisteskrankheit erfolgen

Dermatitis - Synonim mit Hautentzündung. Diese kann durch Medikamente, Allergien, Sonnenlicht usw. erfolgen.

Dermatologie - Die Dermatologie ist eine Lehre über Haut- und Schleimhäuteerkrankungen

Diabetes - Eine Form der zuckerkrankheit

Diabetes mellitus - Synonim für Zuckerkrankheit, Zuckerharnruhr, Störung der Zucker- und Fettverbrennung im Stoffwechsel durch Erkrankung der Bauchspeicheldrüse

Diagnoseschlüssel - Der Diagnoseschlüssel ist ein Verschlüsselungssystem, das das Ziel verfolgt Krankheitsgruppen systematisch einzuteilen, in Klassen einzuordnen.

Diebstahl - Unter Diebstahl wird ein Straftat gemeint in Zusammenhang mit fremdem Eigentum, das absichtlich weggenommen und angeeignet wird.

Dienstherr - Als Dienstherr wird die Person bezeichnet, die in ihrem Haushalt andere Personen betätigt, wie zum Beispiel Kindermädchen, Putzfrau, Gärtner usw.
Der Ausdruck Dienstherr wird vor allem in Rahmen der Haftpflichtversicherung benutzt.

Dilatation - Synonim für Erweiterung eines Organs

Direktanspruch - In Falle eines Unfalls hat die geschädigte Person das Recht darauf persönlich seine Schadenersatzansprüche bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsgesellschaft des Schädigers zu melden. Dieser Direktanspruch wird besonders in zwei Fällen benutzt:
1. der Schädiger ist Ausländer
2. der Schädiger ist bei dem Unfall ums Leben gekommen

Direktversicherung - Unter Direktversicherung wird eine ganz spezielle Form der Lebensversicherung verstanden. Die Direktversicherung wird von dem Arbeitsgeber als Versicherungsnehmer abgeschlossen, aber für seinen Arbeitnehmer, der die versicherte Person ist. Die Beiträge werden von dem versicherungsnehmer abgeführt, und die Prämien werden
- vom Arbeitgeber
- vom Arbeitgeber, aber durch Gehaltsumwandlung
- vom Arbeitgeber, wie auch vom Arbeitnehmer gemeinsam bezahlt.
Diese ist eine Versicherungsform, die meistens bei kleinen oder mittleren Betrieben benutzt wird und vor allem für die betriebliche Altersversorgung.

Direktversicherung, allegemein - Bei der Direktversicherung können wir von einem Vertrag sprechen, der zu Gunsten einer Dritter abgeschlossen wird.
Über die Direktversicherung können wir auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nachlesen, im Abschnitt 26. Hier wird es als eine spezielle Form der Lebensversicherung beschrieben, die nur als Lebensversicherung abgeschlossen werden kann. Der Versicherungsabschließer ist der Arbeitgeber, der aber nur Versicherungsnehmer bleibt, denn die versicherte Person ist sein Arbeitnehmer. Die abgesicherten Risiken sind vorzeitiger Tod oder langes Leben.
Versicherungsformen als Direktversicherung: Kapitalversicherung auf Todesfall oder Erlebensfall, Fondsgebundene Lebensversicherung, Rentenversicherung, Unfall- und Berufunfähigkeitsversicherung mit Prämienrückgewähr.

Direktversicherung wiederruf - Wenn der Arbeitnehmer, der in einer Direktversicherung versichert war, den Betrieb verlässt kann er die Leistungen der versicherung verlieren, und das durch die Entziehung des Bezugrecht, das von seinem Arbeitgeber angeregt wurde. All das ist möglich, weil der Arbeitgeber, als Versicherungsnehmer ale Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrages besitzt.

Dispache - Im Falle einer Großen Haverei muss der Versicherungsnehmer ein Verteilungsplan erstellen. Dieser Plan wird Dispache genannt. In dieser Dispache werden die Gründe der Schadensbildung und dessen Kosten festgelegt, also bestimmt es die Haftung der versicherungsgesellschaft.

Dokumentationspflicht - Die Dokumentationspflicht ist ein wichtiger Teil der ärztlichen Behandlung, die von der Regelung vorgeschrieben wird. Die Rede ist von einer Dokumentation, die medizinische Daten beinhaltet, wie Diagnostik, Ergebnisse, nötige Maßnahmen - unter anderem medikamente und Therapien -. Diese sind von großer Bedeutung in der Behandlung des Patienten, in dem verlauf der Behandlung, und obwohl sie für jeden Arzt erkennbar sein müssen, unterliegen sie, genau wie andere medizinische Daten, der ärztlichen Schweigepflicht.

Doppelversicherung - Wir können über Doppelversicherung sprechen, wenn das gleiche Risiko bei zwei oder mehreren Versicherungsgesellschaften abgesichert wird. In diesem Fall liegen die Versicherungssummen höher als der tatsächliche Versicherungswert, und beim Versicherungsfall können die Entschädigungssummen die Schadensumme doch nicht übersteigen. Wenn eine Doppelversicherung unbeabsichtigt abgeschlossen wird, dann kann man die, die am kürzesten besteht ohne Schwierigkeiten kündigen, aber wenn dahinter eine betrügerische Absicht liegt, dan kann der versicherer die Leistungen ablehnen.

Dreiseitige Verträge - Ein dreiseitiger Vertrag liegt dann vor, wenn die Landesverbände der Krankenkassen, die Verbände der Ersatzkassen und die kassenärztlichen Vereinigungen mit der Landeskrankenhausgesellschaft eine gemeinsame vereinbarung treffen, das der Versicherte eine ambulante und stationäre Behandlung bekommt. Das erfordert aber vor allem enge Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und zugelassenen Krankenhäusern.
Die Gründe oder Ziele solcher Verträge sind:
- Förderung des Belegarztwesens und des Systems der Praxiskliniken
- gegenseitige unterrichtung
- Zusammenarbeit in Notfällen
- Verwendung der Krankenunterlagen
- allgemeine Bedingungen der ambulanten Behandlung im Krankenhaus
- allgemeine Bedingungen der vor- und nachstationären Behandlung

Dysepsie - Die Dyspepsie steht für Verdaungsstörungen, unter anderem Austoßen oder Sodbrennen usw.