BaFin -
Abkürzung für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Basispflegesatz -
Die Basispflegesätze sind zusätzliche Leistungskosten innerhalb der Krankenhausbehandlung, wie zum Beispiel die Kosten der Unterkunft in einem Krankenhaus, die Kosten der Verpflegung.
Basistarif -
Personen, die sich eine private Krankenversicherung nicht leisten können, aber bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch nicht versicherbar sind, haben die Möglichkeit zu einem Basistarif. Dieser ist ein privater Krankenversicherungsschutz, dessen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Baufinanzierung -
Unter
Baufinanzierung
oder auch Immobilienfinanzierung versteht man die Gesamtfinanzierung eines Grundstücks mit allen dessen Bestandteilen-(zum Beispiel ein Haus). Diese Finanzierung kann mit Hilfe von Bausparverträgen, Bankdarlehen oder Hypothekenbankdarlehen, aber auch durch Gesellschaftskredite beantragt werden.
Die Summe, die man dadurch erworben hat, kann für den Aufbau des eigenen Hauses, den Kauf einer Wohnung, die Renovierung oder Moderniesierung des Heimes verwendet werden.
Bauleistungsversicherung -
Die Bauleistungsversicherung, auch noch BL genannt, ist der Nachfolger der Bauwesenversicherung und damit einer der wichtigsten Versicherungen in der technischen Kategorie. Die Bauleistungsversicherung schützt seine Versicherungsnehmer vor Risiken, wie unvorhergesehene Schäden oder Unfällen mit Baustoffen auf dem Baugelände.
Beamte -
Beamte sind seit dem Zeitpunkt des Beginns mit dem Beamtenverhältnis versicherungsfrei, und das in allen Zweigen der Sozialversicherung. Beamte haben jedoch Beihilferecht, also bekommen in manchen Fällen finazielle Hilfe. Danach sind Beihilfeberechtigt folgende Personen: Beamte und Richter, Ruhestandsbeamte, Familienangehörige oder Hinterbliebene solange sie Dienstbezüge, Ruhegeld, Waisen- oder Witwengeld, Unterhaltsbeiträge erhalten.
Beamtenanwärter -
Beamtenanwärter sind Beamte auf Widerruf, Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden. Diese sind nicht frei von der Versicherungspflicht, darum können sie spezielle Tarifangebote von Krankenversicherungsgesellschaften beantragen. Mit diesen Tarifen bekommen die Beamtenanwärter prozentualen Versicherungsschutz und die Beihilfeansprüche werden auch befriedigt. Den Status als Beamtenanwärter für diesen versicherungsschutz verlieren die Personen, wenn sie die Ausbildung zum Beamten beenden, wenn sie sie für 6 Monate unterbrechen, oder wenn sie die Höchstvertragsdauer erreichen.
Befreiungsversicherung -
Der Ausdruck Befreiungsversicherung wird bei der privaten Versicherungen benutzt und bezeichnet Versicherungen deren Zweck die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist.
Beginnverlegung -
Es existieren mehrere Gründe, warum man eine Versicherung nicht rechtzeitig, also am vereinbarten Datum abschließen kann. Ein guter Grund wäre zum Beispiel eine Kreditauszahlung, die sich verzögert. In diesen Fällen kann der Versicherungsnehmer eine Beginnverlegung beantragen. Die Versicherungsgesellschaft gewährt meistens diesen Antrag, weil damit der versicherungsvertrag aufrecht erhalten wird. Natürlich hat solch eine Beginnverlegung auch Nachteile, zum Beispiel könnte sich das Eintrittsalter verändern.
Behandlungspflege -
Die Behandlungspflege ist eine zusätzliche Pflege, die Versicherte in ihren eigenen Heim als häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen können. Unter Behandlungspflege werden medizinische Hilfeleistungen verstanden, wie die Verabreichung von Medikamenten und Injektionen, Verbändewechsel usw.
Behandlungspflicht -
Der Vertragsarzt hat die Pflicht alle zu ihn kommenden Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung ärztlich zu behandeln. Ausnahmefälle sind, wenn der Arzt kein Vertrauen zu seinen Patienten hat, wenn die Praxis schon vollständig ausgelastet ist oder wenn der Patient bewusst seine Anweisungen nicht befolgt und dabei immer wieder erkrankt. Diese Ausnahmen können aber auch nur in Fällen passieren, wenn kein Notfall vorliegt, wenn der Patient die chance hat einen anderen Arzt aufzusuchen.
Behinderte -
Behinderte sind auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, aber nur, wenn sie in einer Behinderten- oder Blindenwerkstatt arbeiten, wenn sie in einer Anstalt oder Heim mindestens 20 Prozent dessen leisten, was ein Gesunder bei gleicher Tätigkeit leisten könnte.
Beihilfe -
Unter Beihilfe wird eine finanzielle Ünterstützung für Beamte - die nicht Versicherungspflichtig sind -, Richter, Berufssoldaten, Ruhestandsbeamte, Witwen und Waisen verstanden. Die Beihilfe dient die Ergänzung der Kosten, die bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfällen entstehen können. Diese wird von dem Dienstherren gewährt. Die Beihilfe beträgt die Hälfte der Kosten bei aktiven Beamten, 70 Prozent bei Empfängern von Versorgungsbezügen und 80 Prozent bei Waisen.
Beihilfeablösungsversicherung -
Die Beihilfeablösungsversicherung ist eine Versicherung für Arbeitgeber des öffentlichen und privaten Rechts, die die Beihilfeansprüchen ihrer Arbeitnehmern befriedigen wollen. Der Versicherungsschutz gilt in Fällen von Krankheiten, Geburts- oder Todesfällen.
Beihilfeberechtigte -
Beihilfeberechtigt sind:
- Beamte und Richter
- Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand
- Witwen und Witwer
- Kinder und Waisenkinder
Diese Beihilfeberechtigung gilt aber nur solange bis auch Dienstbezüge, Amtsbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Übergangsgebührnisse, Witwen- oder Witwergeld, Waisengeld oder Unterhaltsbeiträge gezahlt werden.
Beihilfesätze -
Die Beihilfesätze werden auf Grund der einzelnen Bundesregelungen errichtet. Die Beihilfe wird nach dem Vomhundertsatz der beihilfefähigen Aufwendungen bemessen. Die Beihilfesätze gelten in folgenden Situationen, bei folgenden Personen:
- Beihilfeberechtigte
- Versorgungsempfänger
- bei einem Kind oder einer Waise
- bei berücksichtigunfähigen Ehegatten
Beitrag -
Heutzutage existiert der Unterschied zwischen Beitrag und Prämie nicht mehr, zumindest nicht im Sprachgebrauch.
Unter Beitrag wird der Preis des Versicherungschutzes verstanden. Dieser wird bei der Antragsstellung nicht gefordert, dem Versicherungsnehmer ist es überlassen wann er mit der Prämieneinzahlung anfingt.Man unterscheidet:
- Brutto-Beitrag: die gesamte Beitragseinnahme
- verdiente Beitrag: hierzu gehören die Beitragseinnahmen, die während eines Geschäftsjahres entfallen sind
- gebuchte Beiträge: aufgebrachte Beiträge von der Versicherungsgesellschaft selbst
Beiträge -
Die Krankenversicherungsleistungen werden durch Beiträge und sonstige Einnahmen gedeckt. Diese werden so ausgerechnet, dass zwischen gebrachten Leistungen, anderen Ausgaben und den Beiträgen ein Gleichgewicht zu Stande kommt, damit keine Seite beschwindelt wird.
Die Beiträge werden bei der Krankenkasse von den Arbeitgebern einbezahlt, für ihre Arbeitnehmern.
Beitragsanpassung -
Die Beiträge der privaten Krankenversicherungen werden nach dem Äquivalenzprinzip berechnet, die Kosten werden also auf die gesamte Dauer ausgerechnet und für die vorhersebaren Leistungen verteilt. Es ist Pflicht der Versicherer diese Kalkurierung jährlich zu überprüfen und wenn es nötig ist zu korrigieren: die Prämie zu senken oder zu erhöhen. Die Beiträge werden dieser Kalkulierung angepasst. Die Versicherungsgesellschaft hat auch die Pflicht die Anpassung dem Versicherten mitzuteilen und Ihm eine Kündigugngsfrist von einem Monat zu geben.Die Beiträge der privaten Krankenversicherungen werden nach dem Äquivalenzprinzip berechnet, die Kosten werden also auf die gesamte Dauer ausgerechnet und für die vorhersebaren Leistungen verteilt. Es ist Pflicht der Versicherer diese Kalkurierung jährlich zu überprüfen und wenn es nötig ist Korrekturen zu bringen: die Prämie zu senken oder sie zu erhöhen. Die Beiträge werden dieser Kalkurierung angepasst. Die Versicherungsgesellschaft hat auch die Pflicht die Korrektur dem Versicherten mitzuteilen und Ihm eine Kündigugngsfrist von einem Monat zu geben.
Siehe auch:
Äquivalenzprinzip
Beitragsbemessungsgrenze -
Unter Beitragsbemessungsgrenze wird die Höchstgrenzbetrag verstanden, bis welchem in der Sozialversicherung die Beiträge berechnet werden. Zusatzkosten, die über dieser Beitragsbemessungsgrenze liegen werden nicht bezahlt. Diese Grenze sieht bei jeder versicherung oder versicherungsart anders aus.
Beigtragsfälligkeit -
Der Beitrag bei der privaten Krankenversicherung ist ein Jahresbeitrag, kann aber auch monatlich in bestimmten Beitragsraten gezahlt werden. Am 1. des Monats werden diese fällig, genau so auch bei den jährlichen Beitägen, am Beginn des nächsten Jahres. Wenn der Versicherungsnehmer mit den Beiträgen in Verzug kommt, werden auch die darauf folgenden Beiträge fällig.
Diese gelten erneut, wenn die rückgebliebenen Beiträge zusammen mit der Mahnkosten bezahlt wurden.
Beitragsfähigkeit in der Arbeitslosenversicherung -
Bei der Arbeitslosenversicherung müssen Arbeitnehmer in folgenden Situationen keinen Beitrag bezahlen:
- bei geringfügigen Beschäftigungen
- bei unständigen Berufsverhältnissen
- während der Ausbildung - allgemein bildende Schule oder Hochschule -
Beitragslimitierung -
In der privaten Krankenversicherung ist es den Versicherern erlaubt Beitragsanspannungen durch die Verwendung von Überschüssen zu limitieren. Diese Überschüsse können zum Beispiel Kapitalanlagen sein.In der privaten Krankenversicherung ist es den Versicherern erlaubt Beitragsanspannungen durch die Verwendung von Überschüssen zu limitieren. Diese Überschüsse können zum Beispiel Kapitalanlagen sein.
Beitragsverrechnung -
Die Beitragsverrechnung ist die Verrechnung des Versicherungsbeitrages - oder der Versicherungprämie - mit den Überschüssen der Versicherungsgesellschaft. Man könnte sagen dass die Beitragsverrechnung eine Form der Überschussverwendung sei, durch die die zu zahlenden Beträge reduziert werden.
Beitragsverteilung -
In der Sozialversicherung werden die Versicherungdbeiträge verteilt zwischen den Arbeitgebren und deren Arbeitnehmer. Beide müssen einen bestimmtem Anteil einbezahlen, meistens 50-50 Prozent. Ausnahmen sind Arbeitnehmer mit zu geringen Einkünften, sie werden von ihren Anteilen befreit, die von ihrem Arbeitgeben übernommen werden.
Belegabteilung -
Die Belegabteilung ist eine spezielle Abteilung in einem Krankenhaus. Hier werden die ärztlichen Behandlungen von freipraktizierenden Belegärzten durchgeführt. Meistens hat jedes Krankenhaus so eine Abteilung geführt von dem ausgewählten Chefarzt.
Bereicherungsverbot -
Unter Bereicherungsverbot versteht man das verbot durch Versicherungsleistungen bereichert zu werden. Das Gesetz schreibt vor, dass Schaden ehrlich und der Wirklichkeit entsprechend behandelt werden. Die Kosten dürfen die Höchstgrenze der Entschädigung auf keinen Fall überschreiten.
Berufsanfänger -
Angestellte, die nicht versicherungspflichtig sind können eine gesetzliche Krankenversicherung nicht abschließen. Ausnahmen sind Berufsanfänger, die innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Berufstätigkeit freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten können.
Berufsordnung -
Unter Berufsordnung wird eine Satzung verstanden, die die beruflichen Pflichte der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker beinhaltet. Die Berufsordnung wird unterschiedlich von jeder Landesärzte- und Landesapothekerkammer erlassen, basierend auf das Kammergesetz des bestimmten Bundeslandes.
Berufsunfähigkeitsversicherung -
eine Art von Personalversicherung, die den Invaliditätsversicherungen angehört. Sie dient dem absichern, von Unfällen oder anderer gesundheitlichen Schäden, die das Ausüben einer Arbeit behindern (sei es nur zumTeil oder vollständige Behinderung).
Bescheinigung -
Die Bescheinigung, manchmal auch als Bericht bezeichnet, ist ein Dokument von dem behandelden Arzt als Beweis für die ärztliche Behandlung. Die Bescheinigung wird von den Krankenkassen gebraucht, damit sie die Kosten zurückerstatten können oder die Ansprüche für Arbeitsentgelt befriedigen können.
BKK -
Abkürzung für Betriebskrankenkassen
Betriebeskrankenkassen - sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden von einzelnen Arbeitgebern gegründet, oder von zusammengeschlossenen Unternehmen erstens für ihre Arbeitnehmer. Damit eine Betriebskrankenkasse anerkannt wird, muss sie mindestens 1000 Versicherungspflichtige als Mitglieder haben. Danach kann sich die Betriebskrankenkasse auch öffnen, das heißt, dass auch andere Menschen Mitglieder sein können, nicht nur die Mitarbeiter.
Siehe auch:
Gesetzliche Krankenkassen
Bundesanstallt für Finanzdienstleistungsaufsicht -
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, manchmal auch nur als BaFin gekürzt, ist die zusammengeschlossene Nachfolgerin des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred), des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe) und des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV). Diese wurde am 1. Mai 2002 gegründet mit dem Ziel: alle Bereiche des Finanzwesens, also Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierhandelsunternehmen zu beaufsichtigen. Ihr Sitz ist in Bonn und in Frankfurt am Main.