Angina - Hals, bzw. Mandelentzündung
Anhänger - Kraftfahrzeuge und
Anhänger können innerhalb der Hausratversicherung nicht
versichert werden. Motorgetriebene Rasenmäher, Gokarts oder
Spielfahrzeuge sind jedoch davon ausgenommen und können
innerhalb der Hausratversicherung mitversichert werden.
Anmeldung - Der Arbeitgeber hat die Pflicht, alle neuen
Arbeitnehmern für die Sozialversicherung anzumelden. Diese
Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Arbeitsbeginn bei
der Krankenkasse eingereicht werden.
Anmeldung zur
Gruppenversicherung - Der Arbeitgeber hat das Recht und die
Pflicht auf eine Anmeldung zur Gruppenversicherung. Diese
Sorte von Versicherung ist schwerer zu erreichen, vor allem
wegen den Gesundheitsüberprüfungen und deren Konsequenzen.
Annahmeerklärung - Die Annahmeerklärung ist eine Police zur
Bestätigung des angenommenen Antrags und des abgeschlossenen
Vertrags. Diese wird nur in jenen Fällen verwendet, in denen
der versicherte eine Bestätigung benötigt, bevor der
eigentliche Versicherungsschein zugestellt wird.
Annahmepflicht - Es existieren bestimmte Versicherungen, wie zum
Beispiel einige Haftpflichtversicherungen, die die Pflicht zur
Annahme des Antrags haben. Das bedeutet, sie dürfen die
Anträge und deren Antragsteller nicht ablehnen. Es existieren
ebenfalls bestimmte Personengruppen, deren Antragstellung
nicht abgewiesen werden kann, wie zum Beispiel bei
Neugeborenen.
Annahmeurkunde - Die Annahmeurkunde ist die
Police, die den Vertrag mit einer Bausparkasse bestätigen
kann. Hier werden folgende Daten vermerkt: Tarifvariante mit
Verzinsung, Bausparsumme, Regelsparbeitrag, Vertragsbeginn.
Anrechnung von Versicherungszeiten - Bei einem Wechsel, zum
Beispiel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die
private Krankenversicherung, wird Ihre Versicherungszeit
angerechnet, wenn Sie den Nachweis über Ihre bisherige
Versicherungsdauer erbringen. Voraussetzung ist, dass Sie die
Versicherung nach Beendigung der Vorversicherung innerhalb von
2 Wochen beantragen. Heutzutage werden immer mehr
Versicherungszeiten anerkannt, dadurch werden die Wartezeiten
verkürzt. Wenn eine Anerkennung jedoch nicht gewährt wird,
können Sie durch eine ärztliche Untersuchung darauf Einfluss
nehmen.
Anrechnungsbetrag - Unter Anrechnungsbetrag verstehen
wir einen Gegenwert für den Versicherungsnehmer wegen der
Altersrückstellung. Mit Hilfe dieses Betrags werden
Zusatzkosten zwischen dem aktuellen Betrag und zukünftigen
Betrag vermieden.
Anrechnungszeiten - Unter Anrechnungszeiten
werden die Ausfallzeiten bei der gesetzlichen
Rentenversicherung verstanden. Diese können folgende Gründe
gehabt haben: - Krankheit - Schwangerschaft - Arbeitslosigkeit
- Besuch einer Schule oder Fachschule - Rente
Antiquitäten - Die
Antiquitäten gelten als Wertsachen und werden auch demnach
versichert. Unter Antiquitäten werden mindestens 100 Jahre
alte Gegenstände verstanden, also alte Bücher, altes
Porzellan, altes Zinn, Sammlungen von Waffen,
Musikinstrumenten, Mineralien usw. Jedoch gehören antike
Möbelstücke gehören nicht zu dieser Kategorie, sondern werden
Einrichtungsgegenständen gezählt.
Antrag - Der Antrag ist eine
sog. Willenserklärung an die Versicherungsgesellschaft, mit
der Sie eine Versicherung erwerben wollen. Der Antrag
beinhaltet alle wichtigen Fragen zum Thema Versicherung, wie
zum Beispiel die AVB - Allgemeine Versicherungsbedingungen -,
die Prämie, besondere Bedingungen, Klauseln, die Bindefrist
usw. Für den Inhalt des Antrages ist der Antragsteller
verantwortlich. An den Inhalt des Antrags ist er im
allgemeinen 6 Wochen gebunden. Der Versicherer hat ein Recht
darauf unvollständige Anträge abzulehnen.
Antragsablehnung - Die
Versicherungsgesellschaft hat das Recht, selbst zu entscheiden
ob sie den Antrag annehmen oder ablehnen will. Die Ablehnung
muss nicht begründet werden, wenn der Versicherer es trotzdem
macht, sind fehlende Versicherungsfähigkeiten und
unversicherbares Risiko die häufigsten Gründe.
Antragsannahme - Die Antragsannahme spielt eine große Rolle in dem
Versicherungsvorgang: Man unterscheidet mehrere Formen der
Antragsannahme: - Der Antrag wird durch eine Annahmeerklärung
bestätigt - Der Antrag wird durch die Zustellung des
Versicherungsscheines bestätigt - Die Antragsannahme erfolgt
durch die Annahme des Versicherungsscheins, der nach Ablauf
der Bindefrist ausgestellt wurde.
Antragsbindefrist - Bei der
Krankenversicherung muss sich der Antragsteller 6 Wochen lang
an den Antrag halten. In dieser Zeit ist ein Rücktritt oder
eine Kündigung ausgeschlossen. Die Bindefrist beginnt in dem
Moment, in dem der Antrag ausgehändigt wird. Der Antragsteller
hat dann Zeit und Gelegenheit seine Entscheidung noch einmal
zu überdenken.
Antragsteller - Der Antragsteller ist eine
natürliche oder juristische Person, die einen Antrag stellt,
damit ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden kann.
Durch diesen Antrag wird er zum gleichmäßigen Partner der
Versicherungsgesellschaft. Ihm stehen alle Rechte aber auch
Pflichten zu, die ein Versicherungsnehmer haben kann.
Anwartschaft - Der Zweck der Anwartschaftsversicherung ist es,
die Prämien einer Krankenversicherung zu reduzieren anstatt
sie vollständig aufzugeben. Mit Hilfe der Anwartschaft können
die Versicherer Kunden binden. Jedoch profitieren auch die
Versicherungsnehmer davon. Sie können den Versicherungsschutz
zu gleichen Konditionen wieder aufnehmen.
Anwartschaftsversicherung - Von Anwartschaftsversicherung,
manchmal auch nur AWV genannt, ist dann die Rede, wenn eine
bestehende private Krankenversicherung wegen unterschiedlicher
Gründe unterbrochen und umgewandelt wurde. Solche Gründe sind:
wirtschaftliche Notlagen, Arbeitslosigkeit und daraus folgende
Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung,
Berufsunfähigkeit, Grundwehrdienst, längere
Auslandsaufenthalte, Anspruch auf Heilfürsorge, Anspruch auf
Familienversicherung in der GKV usw. Durch diese Versicherung
erhält der Versicherungsnehmer das Recht auf die
Wiederinkraftsetzung der vor der Anwartschaft bestehenden
privaten Krankenversicherung. Man unterscheidet zwei Sorten
der AWV: 1. kleine AWV - bei der Wiederinkraftsetzung ist eine
erneute Gesundheitsprüfung nicht nötig, aber das
Eintrittsalter wird von dem Aktivierungszeitpunkt berechnet
und die Anwartschaftszeit wird auf die Wartezeiten angerechnet
2. große AWV - eine Gesundheitsprüfung wird auch hier nicht
erforderlich, aber der Beitrag wird von dem ursprünglichen
Eintrittsalter berechnet. Die Anwartschaftszeit wird auf die
Wartezeiten angerechnet.
Anzeigepflicht - Die Anzeigepflicht ist
eine Obliegenheit des Antragstellers alle ihm bekannten
Umstände anzugeben. Diese beziehen sich auf den
Gesundheitszustand sowie auf vorherige oder mögliche
genetischh-vererbliche Krankheiten des Versicherungsnehmers.
Anzeigepflichtverletzung Wer die Anzeigepflicht verletzt, also
bestimmte Informationen verschweigt oder sie falsch abgibt,
muss die Konsequenzen dafür tragen. Durch
Anzeigepflichtverletzung entstehen folgende
Reaktionsmöglichkeiten für den Versicherer: die
Versicherungsgesellschaft kann von dem Vertrag zurücktreten
oder ihn anfechten. Der Versicherungsnehmer verliert in beiden
Fällen seinen Versicherungsschutz. In bestem Fall könnte der
Versicherer nur einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen
um die Risiken abzudecken.
AOK - Abkürzung für Allgemeine
Ortskrankenkassen Die Allgemeinen Ortskrankenkassen gehören
zur gesetzlichen Krankenversicherung. In Deutschland gibt es
gegenwärtig 17 AOK'en. In jedem Bundesland eine, in
Nordrhein-Westfalen zwei. Diese sind nicht nur Krankenkassen,
sondern auch rechtlich selbständige Landesverbände mit
eigenständigen Verwaltungsapparaten. Es ist jedoch
vorhersehbar, dass einige Allgemeine Ortskrankenkassen
zusammengeschmolzen werden, wie zum Beispiel die von Hamburg
und Rheinland. Siehe auch: Gesetzliche Krankenkassen
Äquivalenzprinzip - Das Äquivalenzprinzip ist die Ausgleichung
zwischen den Prämien des Versicherten und den Ausgaben der
Versicherungsgesellschaft in Versicherungsfällen. Diese müssen
sich ausgleichen. Das Äquivalenzprinzip spielt eine große
Rolle in der Kalkulierung der Beiträge. Siehe auch:
Äquivalenzprinzip in der privaten Krankenversicherung
Versicherungsfall .
Äquivalenzprinzip in der privaten
Krankenversicherung - Die Beiträge der privaten
Krankenversicherung werden mit Hilfe des Äquivalenzprinzips
berechnet. Das Ziel ist es, das Gleichgewicht zwischen den
Prämien und Leistungskosten beizubehalten. Die PKV wird von
einem zweifachen Äquivalenzprinzip beherrscht: 1. die
Risikoäquivalenz: bei verschiedenem Risiko, verschiedene
Preise und gleiche Leistungen 2. die Leistungsäquivalenz: bei
gleichem Risiko verschiedene Preise und verschiedene
Leistungen - in diesem Fall wird das individuelle Risiko
abgesichert, darum spielt auch das Geschlecht, das
Eintrittsalter und der Gesundheitszustand eine große Rolle.
Das Äquivalenzprinzip in der Privaten Krankenversicherung
steht im Gegensatz zu dem Solidaritätsprinzip der gesetzlichen
Krankenversicherung. Siehe auch: Solidaritätsprinzip
ARB - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die
Rechtsschutz-Versicherung
Arbeitgeber - Der Arbeitgeber spielt
für die Versicherungen seiner Arbeitnehmer eine große Rolle.
Er hat die Pflicht die Hälfte der Beiträge zu zahlen, die
nötigen Meldungen zu erstatten und muss auch den
Gesamtsozialversicherungsbeitrag der Krankenkasse einzahlen.
Der Arbeitgeber kann auch eine juristische Person sein, in
diesem Fall entscheidet die Rechtsform, wer seine Aufgaben
erfüllt.
Arbeitgeberwechsel - Mit jedem Wechsel des
Arbeitsgebers, also mit jeder Änderung des
Beschäftigungsverhältnisses kann sich auch das
Versicherungsverhältnis ändern. Dieses hängt davon ab, ob sich
auch Ihr Einkommen ändert, ob es die
Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet oder nicht, ob Sie
noch versicherungspflichtig sind oder versicherungsbefreit.
Arbeitnehmer - Als Arbeitnehmer jene Personen bezeichnet, die
gegen Arbeitsentgelt, also Lohn oder Gehalt, beschäftigt
werden. Zu dieser Kategorie gehören auch Auszubildende.
Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden sind meistens
pflichtversichert.
Arbeitsgeräte - Arbeitsgeräte werden in der
Hausratversicherung mitversichert, aber nur, wenn sie
innerhalb der beruflich oder gewerblich genutzten Räumen
bewahrt werden. Es wird zwischen Arbeitsgeräten und
Arbeitsstoffen unterschieden.
Arbeitslosigkeit - In der
gesetzlichen Krankenversicherung ist jeder Arbeitlose
versicherungspflichtig. Wenn diese Arbeitslosigkeit nur
vorübergehend ist, hat man die Möglichkeit zu einer
Ruhensvereinbarung. In dieser Zeit werden keine Beiträge
gezahlt, der Versicherer ist nicht leistungspflichtig, Fristen
und Wartezeiten werden nicht unterbrochen. Wenn man wieder
tätig ist, wird der Vertrag rechtsmäßig weitergeführt.
Arbeitsunfähigkeit - Die Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn
der Versicherte seine bisherigen Tätigkeiten wegen eines
schlechten Gesundheitszustandes nicht mehr ausüben kann. Er
muss vollständig arbeitsunfähig sein, darf also auch keine
anderweitigen Erwerbstätigkeiten ausüben. Als
Arbeitsunfähigkeit wird auch der Aufenthalt in einem
Krankenhaus betrachtet, oder eine medizinische Rehabilitation.
Die Arbeitsunfähigkeit soll so schnell wie möglich der
Versicherungsgesellschaft angezeigt und von einem Arzt
überprüft werden.
Arzneimittel - Die Arzneimittel sind
Substanzen oder Präparatkombinationen, die das Ziel haben
Krankheiten oder körperliche Schäden zu heilen,
Krankheitserreger abzuwehren oder körpereigene Stoffe zu
ersetzen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können die
Versicherungsnehmer nur dann Arzneimittel beanspruchen, wenn
diese von einem Arzt verschrieben wurden. Auch bei der
privaten Krankenversicherung werden die Kosten der
Arzneimittel erstattet, aber auch hier müssen sie von einem
Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet werden.
Asthenie - Synonym für Kraftlosigkeit oder Schwäche
Asthma - Störungen in
der Atmung, die anfallsartig auftreten
Aethiologie - Lehre über
Krankheitsursachen
Atrophie - Ernährungsstörungen mit Folgen wie
Abmagerung, Schwund oder Rückbildung der Zellen usw.
Aufräumungskosten Die Hausratversicherung ersetzt nicht nur
versicherte Gegenstände, sondern auch die Kosten für die
anstehenden Aufräumarbeiten nach einem Schadensfall.
Ausbildung - Im Falle einer Ausbildung gilt die
Hausratversicherung so lange an dieser Stelle , bis Sie einen
eigenen Haushalt gründen. Als Student oder Studentin können
Sie auch in dem Studentenwonheim den Schutz der
Hausratversicherung genießen.
Auskunftspflicht - Die
Auskunftspflicht ist eine gesetzliche Obliegenheit seitens des
Versicherungsnehmers, der nach Eintritt des
Versicherungsfalles alle erforderlichen Auskünfte erbringen
muss, damit der Versicherer die Leistungspflicht feststellen
kann.
Auslandsreise-Krankenversicherung - Die
Auslands-Reisekrankenver-sicherung ist ein Versicherungsschutz
der gesetzlichen Krankenversicherung, und damit wäre es auch
für die privat Versicherten eine sinnvolle Ergänzung. Dieser
Schutz ist jedoch noch Begrenzt. Er kann nur in Eu-Ländern
oder in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen
besteht, erlangt werden. Die Auslands-Reisekrankenversicherung
übernimmt mehrere Kosten, wie zum Beispiel
Heilbehandlungskosten, medizinisch notwendige
Rücktransportskosten, Überführungskosten im Todesfall usw.
Außergewöhnliche Belastung Krankheitskosten können von dem
Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden,
sofern eine zumutbare Belastung überstiegen wird.
Aussteuerung - Unter Aussteuerung versteht man eine Überleitung eines, über
lange Zeit arbeitsunfähigen Versicherten von der gesetzlichen
Krankenversicherung in die Rentenversicherung. Dies geschieht
jedoch nur in Fällen, in denen eine Erwerbsfähigkeitsminderung
vorliegt und keine Arbeitsunfähigkeit.
AVB - Abkürzung für
Allgemeine Versicherungsbedingungen AWV Abkürzung von
Anwartschaftsversicherung