Abandon - Durch den
Abandon verzichtet man gewöhnlich auf ein Recht, damit man von
der dazugehörigen Pflicht befreit wird. Im Bereich
Versicherungen bezieht sich dies auf die Zahlung der gesamten
Versicherungssumme, damit man von allen Verbindlichkeiten
befreit wird. Dieses Problem ergibt sich vor allem bei
Transportversicherern, die durch den Abandon mit einem
Totalschaden rechnen müssen.
Abbruchklausel - Die
Abbruchklausel ist ein Ausdruck der Kapitallebensversicherung.
Diese ist eine Vereinbarung, in Folge dessen die
Kapitallebensversicherung am Ende des Versicherungsjahres
beendet und ausgezahlt wird. Die vereinbarte
Versicherungssumme wird durch Ansammlungen und Überschüsse
erreicht.
ABE - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen
für die Elektronikversicherung
Aberration - Unter
Aberration wird das Abweichen von einem Normalzustand
verstanden. Dies kann von psychischer oder physischer Art
sein, meistens wird aber eine geringe Störung darunter
verstanden. Aberrationen sind zum Beispiel die
Wachstumsstörungen, Riesen- oder
Zwergenwuchs.
Abfindung - Die Abfindung ist meistens
eine Geldzahlung oder die Überlassung von
Vermögensgegenständen, um die Abgeltung von Rechtsansprüchen
zu decken. Diese benötigen keine Beitragszahlungen und werden
zu folgenden Abgeltungen gezahlt: Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses, familienrechtliche Unterhaltsansprüche,
vorläufige Renten der Unfallversicherung, Auslandsrenten, im
Falle von Wiederverheiratung bei Witwenrenten.
ABGF - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die dynamische
Sachversicherung des Gewerbes und der freien
Berufe.
Ablauf - Von Ablauf können wir nur im Rahmen
einer Lebensversicherung sprechen. Darunter wird das
Beendigungsdatum der Lebensversicherung verstanden. Dieses
könnte ein Kalenderdatum sein, ein bestimmter Geburtstag oder
das Eintritts-Datum eines bestimmten
Versicherungsfalles.
Ablehnung - Die
Versicherungsgesellschaft hat das Recht, einige Anträge oder
Antragsänderungen abzulehnen. Dazu muss sie natürlich auch
einen guten Grund haben und ihn auch nennen. Gewisse
Änderungen darf der Versicherer jedoch nicht ablehnen, wie zum
Beispiel die Aufhebung einer Tagegeldversicherung bevor man in
den Ruhestand tritt. Siehe auch: Antrag.
ABN -
Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die
Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch
Auftraggeber.
ABRK - Abkürzung für Allgemeine
Bedingungen für die Reparaturkosten von
Kraftwagen.
ABRV - Abkürzung für Allgemeine
Bedingungen für die
Reiserücktrittskostenversicherung.
Abschleppkosten -
In manchen Fällen wird das Kraftfahrzeug bei einem Unfall so
schwer beschädigt, dass es abgeschleppt werden muss. Daher
kommen die Abschleppkosten, die Folge des Unfallschadens sind,
und daher auch von dem Versicherer zurückerstattet werden
müssen. Damit die Kosten wirklich zurückerstattet werden, ist
es notwendig, dass der Abschleppvorgang vorschriftsmäßig
abläuft. Wenn möglich, sollte der Versicherungsnehmer nach
Schadensminderung streben.
Abschlussagent - Wenn die
Versicherungsgesellschaft wegen bestimmter Gründe nicht tätig
sein kann, schaltet sie einen Vertreter, einen
Abschlussagenten ein. Dieser hat nur eingeschränkte Rechte und
Pflichten, trotzdem kann er meistens die Deckungszusagen
erteilen und die Verträge abschließen. Bei der
Krankenversicherung werden Abschlussagenten nur selten
eingeschaltet, denn dort muss der gesamte Vorstand über die
Annahme des Versicherungsrisikos
entscheiden.
Abschlusskosten - Die Abschlusskosten
sind wichtige Bestandteile der Betriebskosten bei einer
Versicherungsgesellschaft. Diese beinhalten Kosten der
Antrags- oder Risikoprüfung, Antragsbearbeitung, Ausfertigung
des Versicherungsscheines, Druck von Anträgen, Werbung,
Abschlussprovisionen, Gehälter und Provisionen der
Außendienstmitarbeiter.
Abschlusskostenquote - Der
Ausdruck Abschlusskostenquote wird meistens bei der privaten
Krankenversicherung benutzt. Er spiegelt das Verhältnis der
Abschlusskosten und der verdienten Bruttobeiträge
wieder.
Abschreibepolice - Die Abschreibepolice ist
eine Akte, die bei der Warentransportversicherung verwendet
wird. Auf dieser Police werden alle in Anspruch genommenen
Beträge vermerkt, die Versicherungssumme und dadurch auch die
Versicherungsprämie vermindert sich mit jedem neuen
Eintrag.
Abstinenz - Die Abstinenz ist Synonym mit
der Enthaltsamkeit und bedeutet einen gänzlichen oder
teilweisen Verzicht auf etwas. Es wird beispielsweise mit dem
Verzicht auf Alkohol, Fleisch oder sexuelle Verbindungen in
Zusammenhang gebracht.
Abtretung - Bei
Versicherungen ist es möglich den Vertrag an einem Dritten
abzutreten, also komplett auf jemand anderes zu übertragen.
Der neue Versicherte erlangt dadurch die Abtretung aller
Rechte und Ansprüche des vorherigen Versicherungsnehmers. Er
muss jedoch die Prämien weiterzahlen und den Leistungen
entgegenkommen. Für eine Abtretung muss aber der neue
Versicherte von dem vorherigen Versicherungsnehmer, oder von
seinem Bevollmächtigten eine schriftliche Erklärung
erhalten.
Abtretung bei der Kfz-Versicherung - Bei
einem Unfall kann die geschädigte Person seine Forderungen
gegen den Beschädigen an einen Dritten abtreten. Dadurch
wollen die meisten den Kosten (Abschlepp- und Reparaturkosten)
entgehen. Der Versicherer kann sich solch einer Abtretung
nicht widersetzen, er muss die Umstände akzeptieren, und sich
demgemäß verhalten.
ABU - Abkürzung für Allgemeine
Bedingungen für die Bauwesenversicherung von
Unternehmerleistungen.
Abusus - Synonym für
Missbrauch - häufig in Verbindung mit übermäßigem Nikotin-
oder Alkoholkonsum.
ABV - Abkürzung für Allgemeine
Bedingungen der
Vertrauensschadenversicherung.
Abweichungen -
Manchmal können Unterschiede zwischen den Angaben des
Versicherungsscheines und des Versicherungsantrages vorkommen.
Das ist ein Fall von Abweichung. Der Vertrag wird dadurch
eliminiert, und die Angaben in dem Versicherungsschein werden
als Angebot angesehen. Der Versicherungsnehmer sollte darum
die Angaben innerhalb der Frist von 4 Wochen überprüfen und
diesen ggf. widersprechen, da sie andernfalls angenommen
werden.
Abwicklungsgewinn - Der Abwicklungsgewinn
ist die positive Differenz zwischen der Abwicklung des
Schadens, also die Auszahlung der Schadenskosten, und der
Schadensreserve, die geschätzte Schadenshöhe. Das bedeutet,
dass die Schadensreserve höher war, als der wirkliche Schaden.
Dadurch hat die Versicherungsgesellschaft Geld
eingespart.
Abwicklungsverlust - Der
Abwicklungsverlust ist das Gegenteil des Abwicklungsgewinns.
Hier kann man auch von einer Differenz sprechen, aber eher von
einer negativen. Die Schadenskosten wurden niedriger
geschätzt, als es in Wirklichkeit waren. Die Summe für die
Abwicklung des Schadens hat die Schadensreserve überstiegen.
Dabei hat die Versicherungsgesellschaft
draufgezahlt.
Achillessehenreflex - Der Reflex wird
durch das Beklopfen der Sehne überprüft. Bleibt die erwartete
Bewegung des Fußes aus oder scheint diese gesteigert, ist eine
Erkrankung des Nervensystems zu erwarten.
Adäquater
Kausalzusammenhang - Unter adäquatem Kausalzusammenhang
wird ein direkter Ursachenzusammenhang zwischen den Handlungen
des Unfallverursachers und dem angerichteten Schaden
verstanden.
Additivsystem - Von Additivsystem können
wir nur in Rahmen der Fahrzeugversicherungen sprechen. Statt
dem bekannten Teil- und Vollkaskoprinzip können wir hier von
einem System reden, das auf mehrere Bausteine aufgeteilt wird.
Wir können zum Beispiel folgende Bausteine differenzieren:
Schäden, die durch mechanische Gewaltanwendungen von außen
verursacht wurden, solche die durch böswillige Handlungen
Anderer entstanden sind, Glasschäden usw. Durch dieses System
wird die Versicherung zerteilt, aber damit auch die
Versicherungsprämie, man muss nicht für alles
bezahlen.
Adipositas - Synonym für Obesitas oder
Fettleibigkeit.
Adrenalin - Adrenalin ist ein
Hormon, das im Nebennierenmark gebildet wird, vor allem in
Stress-Situationen.
ADS - Abkürzung für Allgemeine
Deutsche Seeversicherungsbedingungen.
AERB -
Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die
Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung.
AG -
Abkürzung für Aktiengesellschaft.
AGB-Gesetz -
Gesetz über die allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
AGlB - Abkürzung für
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung.
AHB - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die
Haftpflichtversicherung.
AKB - Abkürzung für
Allgemeine Bedingungen für die
Kraftverkehrsversicherung.
Aktiengesellschaft - Die
Aktiengesellschaft, manchmal auch nur als AG bezeichnet, ist
eine privatrechtliche Form einer Gesellschaft als
Unternehmensform. Das Vermögen der Gesellschaft wird in diesem
Falle in Aktien aufgeteilt und die Gesellschafter, also die
Aktionäre, die an diesem zerlegten Grundkapital beteiligt
sind, bilden das oberste Organ und fällen die wichtigsten
Entscheidungen. Die Aktiengesellschaft ist eine der häufigsten
Unternehmensformen in vielen Ländern.
ALB -
Abkürzung für Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
kapitalbildende Lebensversicherung.
Alkoholklausel -
Bei Unfällen oder Krankheiten, die wegen Alkoholkonsum oder
Bewusstseinsstörungen auf Grund von Alkoholkonsum eingetreten
sind, hat die Versicherungsgesellschaft das Recht, die
Schadenskosten zu verweigern oder bereits erbrachte Leistungen
zurückzuziehen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen - Die allgemeinen Versicherungsbedingungen, manchmal auch nur
AVB genannt, sind die grundsätzlichen Bedingungen für
Versicherungsverträge. Diese werden einheitlich von den
Versicherungsgesellschaften geschaffen. Die allgemeinen
Versicherungsbedingungen enthalten obligatorisch folgende
Einheiten:
- die Leistungsverpflichtung und
Leistungsausschlüsse der Versicherungsgesellschaft
- die
Art, Fälligkeit und Umfang der Versicherungsleistungen
-
die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers - vor und nach dem
Eintritt des Versicherungsfalles
- Verlust des Anspruchs
auf den Versicherungsvertrag bei Fristversäumnis
-
Grundsätze und Maßstäbe der Beteiligung an
Überschüssen.
Altersteilzeit - Die Altersteilzeit ist
ein Arbeitsangebot für ältere Menschen. diese werden
schrittweise in den Ruhestand geführt, wobei die frei
werdenden Arbeitsplätze Arbeitlosen zugute kommen können. Die
Bedingungen der Altersteilzeit sind folgende:
- der ältere
Arbeitnehmer muss sein 58. Lebensjahr vollendet haben
- er
muss in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahren lang
vollbeschäftigt gewesen sein
- er muss eine
Arbeitslosenversicherung gehabt haben
- der Arbeitgeber
muss mit der Altersteilzeit einverstanden
sein.
Alterungsrückstellung - Die
Alterungsrückstellung ist eine Vorsorge für ältere Menschen.
Im Alter sind die Krankheitsrisiken höher. Damit die
Versicherungsnehmer im Alter finanziell nicht übermäßig
belastet werden, ist es sinnvoll bereits in jüngeren Jahren
mit der Erstellung von Rücklagen zu beginnen. Seit einigen
Jahren ist die Alterungsrückstellung Bestandteil des
Versicherungsbeitrags. Die Versicherungsgesellschaften sind
gesetzlich verpflichtet ihre Beiträge um 10 Prozent für die
Alterungsrückstellung zu erhöhen.
AMB - Abkürzung für
Allgemeine Maschinenversicherungs-Bedingungen.
Ambulante
Behandlung - Unter ambulanter Behandlung verstehen wir eine
ärztliche Behandlung, die in der Praxis des Arztes oder
Zahnarztes oder in dem Ambulatorium eines Krankenhauses
durchgeführt wurde.
Ambulante Leistungen - Unter ambulanten
Leistungen verstehen wir einen Leistungsbereich der privaten
Krankenversicherung, neben den zahnärztlichen und stationären
Leistungen. Die ambulanten Leistungen sind Folgende: ärztliche
Beratungen, Untersuchungen, Besuche von Ärzten, Operationen,
Röntgendiagnostiken, Arznei-, Verbands- und Heilmittel,
Leistungen des Heilpraktikers, des Logopäden, des
Psychotherapeuten und noch vieles mehr.
Anämie - Synonym für
Blutarmut.
Änderungsrisiko - Das Änderungsrisiko hilft, alle
zufällig auftretenden Zusatzkosten zu eliminieren. Solche
Kosten könnten sich aus der Technik, Rechtsprechung,
Wertewandel oder Preisniveau ergeben. Damit diese die
Risikolage nicht negativ beeinflussen und die Kalkulationen
durcheinander bringen, wurde das Änderungsrisiko ersonnen.
Angestellte - Angestellte sind Menschen die in einem abhängigen
Beschäftigungsverhältnis, persönlicher oder wirtschaftlicher
Art, arbeiten. Es wird von ihnen hauptsächlich geistige Arbeit
verlangt. Die Angestellten sind meistens
krankenversicherungspflichtig, jedoch nur dann, wenn ihr
Gehalt die Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht überschreitet.