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Versicherungslexikon - A

Abandon - Durch den Abandon verzichtet man gewöhnlich auf ein Recht, damit man von der dazugehörigen Pflicht befreit wird. Im Bereich Versicherungen bezieht sich dies auf die Zahlung der gesamten Versicherungssumme, damit man von allen Verbindlichkeiten befreit wird. Dieses Problem ergibt sich vor allem bei Transportversicherern, die durch den Abandon mit einem Totalschaden rechnen müssen.

Abbruchklausel - Die Abbruchklausel ist ein Ausdruck der Kapitallebensversicherung. Diese ist eine Vereinbarung, in Folge dessen die Kapitallebensversicherung am Ende des Versicherungsjahres beendet und ausgezahlt wird. Die vereinbarte Versicherungssumme wird durch Ansammlungen und Überschüsse erreicht.

ABE - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung

Aberration - Unter Aberration wird das Abweichen von einem Normalzustand verstanden. Dies kann von psychischer oder physischer Art sein, meistens wird aber eine geringe Störung darunter verstanden. Aberrationen sind zum Beispiel die Wachstumsstörungen, Riesen- oder Zwergenwuchs.

Abfindung - Die Abfindung ist meistens eine Geldzahlung oder die Überlassung von Vermögensgegenständen, um die Abgeltung von Rechtsansprüchen zu decken. Diese benötigen keine Beitragszahlungen und werden zu folgenden Abgeltungen gezahlt: Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, familienrechtliche Unterhaltsansprüche, vorläufige Renten der Unfallversicherung, Auslandsrenten, im Falle von Wiederverheiratung bei Witwenrenten.

ABGF - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die dynamische Sachversicherung des Gewerbes und der freien Berufe.

Ablauf - Von Ablauf können wir nur im Rahmen einer Lebensversicherung sprechen. Darunter wird das Beendigungsdatum der Lebensversicherung verstanden. Dieses könnte ein Kalenderdatum sein, ein bestimmter Geburtstag oder das Eintritts-Datum eines bestimmten Versicherungsfalles.

Ablehnung - Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, einige Anträge oder Antragsänderungen abzulehnen. Dazu muss sie natürlich auch einen guten Grund haben und ihn auch nennen. Gewisse Änderungen darf der Versicherer jedoch nicht ablehnen, wie zum Beispiel die Aufhebung einer Tagegeldversicherung bevor man in den Ruhestand tritt. Siehe auch: Antrag.

ABN - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber.

ABRK - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Reparaturkosten von Kraftwagen.

ABRV - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung.

Abschleppkosten - In manchen Fällen wird das Kraftfahrzeug bei einem Unfall so schwer beschädigt, dass es abgeschleppt werden muss. Daher kommen die Abschleppkosten, die Folge des Unfallschadens sind, und daher auch von dem Versicherer zurückerstattet werden müssen. Damit die Kosten wirklich zurückerstattet werden, ist es notwendig, dass der Abschleppvorgang vorschriftsmäßig abläuft. Wenn möglich, sollte der Versicherungsnehmer nach Schadensminderung streben.

Abschlussagent - Wenn die Versicherungsgesellschaft wegen bestimmter Gründe nicht tätig sein kann, schaltet sie einen Vertreter, einen Abschlussagenten ein. Dieser hat nur eingeschränkte Rechte und Pflichten, trotzdem kann er meistens die Deckungszusagen erteilen und die Verträge abschließen. Bei der Krankenversicherung werden Abschlussagenten nur selten eingeschaltet, denn dort muss der gesamte Vorstand über die Annahme des Versicherungsrisikos entscheiden.

Abschlusskosten - Die Abschlusskosten sind wichtige Bestandteile der Betriebskosten bei einer Versicherungsgesellschaft. Diese beinhalten Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Antragsbearbeitung, Ausfertigung des Versicherungsscheines, Druck von Anträgen, Werbung, Abschlussprovisionen, Gehälter und Provisionen der Außendienstmitarbeiter.

Abschlusskostenquote - Der Ausdruck Abschlusskostenquote wird meistens bei der privaten Krankenversicherung benutzt. Er spiegelt das Verhältnis der Abschlusskosten und der verdienten Bruttobeiträge wieder.

Abschreibepolice - Die Abschreibepolice ist eine Akte, die bei der Warentransportversicherung verwendet wird. Auf dieser Police werden alle in Anspruch genommenen Beträge vermerkt, die Versicherungssumme und dadurch auch die Versicherungsprämie vermindert sich mit jedem neuen Eintrag.

Abstinenz - Die Abstinenz ist Synonym mit der Enthaltsamkeit und bedeutet einen gänzlichen oder teilweisen Verzicht auf etwas. Es wird beispielsweise mit dem Verzicht auf Alkohol, Fleisch oder sexuelle Verbindungen in Zusammenhang gebracht.

Abtretung - Bei Versicherungen ist es möglich den Vertrag an einem Dritten abzutreten, also komplett auf jemand anderes zu übertragen. Der neue Versicherte erlangt dadurch die Abtretung aller Rechte und Ansprüche des vorherigen Versicherungsnehmers. Er muss jedoch die Prämien weiterzahlen und den Leistungen entgegenkommen. Für eine Abtretung muss aber der neue Versicherte von dem vorherigen Versicherungsnehmer, oder von seinem Bevollmächtigten eine schriftliche Erklärung erhalten.

Abtretung bei der Kfz-Versicherung - Bei einem Unfall kann die geschädigte Person seine Forderungen gegen den Beschädigen an einen Dritten abtreten. Dadurch wollen die meisten den Kosten (Abschlepp- und Reparaturkosten) entgehen. Der Versicherer kann sich solch einer Abtretung nicht widersetzen, er muss die Umstände akzeptieren, und sich demgemäß verhalten.

ABU - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen.

Abusus - Synonym für Missbrauch - häufig in Verbindung mit übermäßigem Nikotin- oder Alkoholkonsum.

ABV - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung.

Abweichungen - Manchmal können Unterschiede zwischen den Angaben des Versicherungsscheines und des Versicherungsantrages vorkommen. Das ist ein Fall von Abweichung. Der Vertrag wird dadurch eliminiert, und die Angaben in dem Versicherungsschein werden als Angebot angesehen. Der Versicherungsnehmer sollte darum die Angaben innerhalb der Frist von 4 Wochen überprüfen und diesen ggf. widersprechen, da sie andernfalls angenommen werden.

Abwicklungsgewinn - Der Abwicklungsgewinn ist die positive Differenz zwischen der Abwicklung des Schadens, also die Auszahlung der Schadenskosten, und der Schadensreserve, die geschätzte Schadenshöhe. Das bedeutet, dass die Schadensreserve höher war, als der wirkliche Schaden. Dadurch hat die Versicherungsgesellschaft Geld eingespart.

Abwicklungsverlust - Der Abwicklungsverlust ist das Gegenteil des Abwicklungsgewinns. Hier kann man auch von einer Differenz sprechen, aber eher von einer negativen. Die Schadenskosten wurden niedriger geschätzt, als es in Wirklichkeit waren. Die Summe für die Abwicklung des Schadens hat die Schadensreserve überstiegen. Dabei hat die Versicherungsgesellschaft draufgezahlt.

Achillessehenreflex - Der Reflex wird durch das Beklopfen der Sehne überprüft. Bleibt die erwartete Bewegung des Fußes aus oder scheint diese gesteigert, ist eine Erkrankung des Nervensystems zu erwarten.

Adäquater Kausalzusammenhang - Unter adäquatem Kausalzusammenhang wird ein direkter Ursachenzusammenhang zwischen den Handlungen des Unfallverursachers und dem angerichteten Schaden verstanden.

Additivsystem - Von Additivsystem können wir nur in Rahmen der Fahrzeugversicherungen sprechen. Statt dem bekannten Teil- und Vollkaskoprinzip können wir hier von einem System reden, das auf mehrere Bausteine aufgeteilt wird. Wir können zum Beispiel folgende Bausteine differenzieren: Schäden, die durch mechanische Gewaltanwendungen von außen verursacht wurden, solche die durch böswillige Handlungen Anderer entstanden sind, Glasschäden usw. Durch dieses System wird die Versicherung zerteilt, aber damit auch die Versicherungsprämie, man muss nicht für alles bezahlen.

Adipositas - Synonym für Obesitas oder Fettleibigkeit.

Adrenalin - Adrenalin ist ein Hormon, das im Nebennierenmark gebildet wird, vor allem in Stress-Situationen.

ADS - Abkürzung für Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen.

AERB - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung.

AG - Abkürzung für Aktiengesellschaft.

AGB-Gesetz - Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

AGlB - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung.

AHB - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung.

AKB - Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Kraftverkehrsversicherung.

Aktiengesellschaft - Die Aktiengesellschaft, manchmal auch nur als AG bezeichnet, ist eine privatrechtliche Form einer Gesellschaft als Unternehmensform. Das Vermögen der Gesellschaft wird in diesem Falle in Aktien aufgeteilt und die Gesellschafter, also die Aktionäre, die an diesem zerlegten Grundkapital beteiligt sind, bilden das oberste Organ und fällen die wichtigsten Entscheidungen. Die Aktiengesellschaft ist eine der häufigsten Unternehmensformen in vielen Ländern.

ALB - Abkürzung für Allgemeine Versicherungsbedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung.

Alkoholklausel - Bei Unfällen oder Krankheiten, die wegen Alkoholkonsum oder Bewusstseinsstörungen auf Grund von Alkoholkonsum eingetreten sind, hat die Versicherungsgesellschaft das Recht, die Schadenskosten zu verweigern oder bereits erbrachte Leistungen zurückzuziehen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen - Die allgemeinen Versicherungsbedingungen, manchmal auch nur AVB genannt, sind die grundsätzlichen Bedingungen für Versicherungsverträge. Diese werden einheitlich von den Versicherungsgesellschaften geschaffen. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten obligatorisch folgende Einheiten:
- die Leistungsverpflichtung und Leistungsausschlüsse der Versicherungsgesellschaft
- die Art, Fälligkeit und Umfang der Versicherungsleistungen
- die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers - vor und nach dem Eintritt des Versicherungsfalles
- Verlust des Anspruchs auf den Versicherungsvertrag bei Fristversäumnis
- Grundsätze und Maßstäbe der Beteiligung an Überschüssen.

Altersteilzeit - Die Altersteilzeit ist ein Arbeitsangebot für ältere Menschen. diese werden schrittweise in den Ruhestand geführt, wobei die frei werdenden Arbeitsplätze Arbeitlosen zugute kommen können. Die Bedingungen der Altersteilzeit sind folgende:
- der ältere Arbeitnehmer muss sein 58. Lebensjahr vollendet haben
- er muss in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahren lang vollbeschäftigt gewesen sein
- er muss eine Arbeitslosenversicherung gehabt haben
- der Arbeitgeber muss mit der Altersteilzeit einverstanden sein.

Alterungsrückstellung - Die Alterungsrückstellung ist eine Vorsorge für ältere Menschen. Im Alter sind die Krankheitsrisiken höher. Damit die Versicherungsnehmer im Alter finanziell nicht übermäßig belastet werden, ist es sinnvoll bereits in jüngeren Jahren mit der Erstellung von Rücklagen zu beginnen. Seit einigen Jahren ist die Alterungsrückstellung Bestandteil des Versicherungsbeitrags. Die Versicherungsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet ihre Beiträge um 10 Prozent für die Alterungsrückstellung zu erhöhen.

AMB - Abkürzung für Allgemeine Maschinenversicherungs-Bedingungen.

Ambulante Behandlung - Unter ambulanter Behandlung verstehen wir eine ärztliche Behandlung, die in der Praxis des Arztes oder Zahnarztes oder in dem Ambulatorium eines Krankenhauses durchgeführt wurde.

Ambulante Leistungen - Unter ambulanten Leistungen verstehen wir einen Leistungsbereich der privaten Krankenversicherung, neben den zahnärztlichen und stationären Leistungen. Die ambulanten Leistungen sind Folgende: ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Besuche von Ärzten, Operationen, Röntgendiagnostiken, Arznei-, Verbands- und Heilmittel, Leistungen des Heilpraktikers, des Logopäden, des Psychotherapeuten und noch vieles mehr.

Anämie - Synonym für Blutarmut.

Änderungsrisiko - Das Änderungsrisiko hilft, alle zufällig auftretenden Zusatzkosten zu eliminieren. Solche Kosten könnten sich aus der Technik, Rechtsprechung, Wertewandel oder Preisniveau ergeben. Damit diese die Risikolage nicht negativ beeinflussen und die Kalkulationen durcheinander bringen, wurde das Änderungsrisiko ersonnen.

Angestellte - Angestellte sind Menschen die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, persönlicher oder wirtschaftlicher Art, arbeiten. Es wird von ihnen hauptsächlich geistige Arbeit verlangt. Die Angestellten sind meistens krankenversicherungspflichtig, jedoch nur dann, wenn ihr Gehalt die Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht überschreitet.

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