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Versicherungslexikon - A

Abandon - Verzicht auf ein Recht, um von einer Pflicht entbunden zu werden, die damit verbunden ist.

Abbruchklausel - Versicherungsklausel, die die Bedingungen und Leistungen eines Vertragsabbruchs umfasst.

ABE - Allgemeine Bedingungen für Elektronikversicherung.

Aberration - Abweichung vom medizinischen beziehungsweise gesundheitlichen Normalzustand.

Abfindung - Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen.

ABGF - Allgemeine Bedingungen für die dynamische Sachversicherung des Gewerbes und der freien Berufe.

Ablauf - Vertragslaufzeitende von einer Lebensversicherung.

Ablehnung - Verweigerung von Kundenanträgen oder Antragsänderungen seitens des Versicherers.

ABN - Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten.

ABRK - Allgemeine Bedingungen für Reparaturkosten von Kraftwagen in der Kfz Versicherung.

ABRV - Allgemeine Bedingungen für Reiserücktrittskostenversicherung

Abschleppkosten - Kosten, die beim Abtransport von fahruntüchtigen Fahrzeugen als kurzfristige Nothilfemaßnahme anfallen.

Abschlussagent - Vertreter einer Versicherung, der durch sie bevollmächtigt ist, Verträge abzuschließen oder Deckungszusagen zu erteilen.

Abschlusskosten - Versicherungskosten, die unabhängig von den vereinbarten Leistungen mit dem Vertragsabschluss fällig sind.

Abschlusskostenquote - Verhältnis zwischen Abschlusskosten und Bruttobeiträgen von Versicherungen.

Abschreibepolice - Eine laufende Warentransportversicherung, die die Versicherungssumme der Einzeltransporte von der vereinbarten Versicherungssumme abschreibt.

Abtretung - Der Kapitalvertragsnehmer tritt hierbei Teile seiner erworbenen Vertragsrechte und Ansprüche an einen Dritten ab.

Abtretung bei der Kfz-Versicherung - Hierbei tritt der Unfallgeschädigte seine Schadensersatzforderung gegen den Schädiger an einen Dritten ab.

ABU - Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen.

ABV - Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung.

Abweichungen - Abweichende Angaben im Versicherungsschein und im Versicherungsantrag.

Abwicklungsgewinn - Der Gewinn, der der Versicherung nach der Schadensregulierung von der Schadensreserve übrigbleibt.

Abwicklungsverlust - Verlust, die die Versicherung erleidet, wenn die Schadenskosten die Schadensreserve übersteigt.

Adäquater Kausalzusammenhang - Ursache-Wirkungsverhältnis zwischen den Handlungen des Schädigers und dem Schaden.

Additivsystem - Kfz Versicherungsform, die Leistungen in verschiedene frei wählbare Segmente unterteilt.

ADS - Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen.

AERB - Allgemeine Bedingungen für Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung.

AGlB - Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung.

AHB - Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung.

AKB - Allgemeine Bedingungen für die Kraftverkehrsversicherung.

ALB - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung.

Alkoholklausel - Die Alkoholklausel schließt Leistungsfälle aus, die in Verbindung mit Alkoholmissbrauch stehen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen - Grundsätzliche Bedingungen für Versicherungsverträge mit gesellschaftsübergreifender Geltung.

Altersteilzeit - Fließender Übergang vom Berufsleben in den Altersruhestand mit allmählicher Reduzierung der Arbeitszeit.

Alterungsrückstellung - Individuelle Kapitalbildung der privaten Krankenversicherung und privaten Pflegeversicherung zur Deckung des Versorgungsbedarfs im Alter.

AMB - Allgemeine Maschinenversicherungs-Bedingungen.

Ambulante Behandlung - Heilversorgung mit kurzer Behandlungsdauer, für die der Patient eine Praxis aufsucht

Ambulante Leistungen - Versorgungsleistungen, die der Patient in einer Arztpraxis entgegen nimmt.

Änderungsrisiko - Der Begriff misst, mit welcher Wahrscheinlichkeit die angenommenen Versicherungsvoraussetzungen sich verändern.

Angestellte - Sozialpflichtige Arbeitnehmer, die traditionell bei einer Ersatzkasse versichert sind.

Anmeldung Sozialversicherung - Anmeldepflicht für Arbeitnehmer für Mitarbeiter

Anmeldung zur Gruppenversicherung - Risikoschutz für eine Personengruppe mit einem gemeinsamen Vertrag.

Annahmeerklärung - Erforderliche Bestätigung des Versicherungsnehmers zur Annahme der Police.

Annahmepflicht - Gesetzliche Pflicht für die Versicherungen, Neukunden ohne Risikoerwägung in einen bestimmten Tarif oder Vertrag aufzunehmen.

Annahmeurkunde - Vertragsbestätigung durch die Bausparkasse.

Anrechnung von Versicherungszeiten - Anrechnungszeiten für die private Krankenversicherung

Anrechnungszeiten - Sozialversicherungszeiten, die den gesetzlichen Rentenanspruch erhöhen.

Antiquitäten Hausratversicherung - Wertgegenstände mit einem Mindestalter von 100 Jahren.

Antrag - Willenserklärung des Versicherungskunden, eine Police zu vereinbaren.

Antragsablehnung - Verweigerung eine Versicherungsgesellschaft, den Kunden aufzunehmen.

Antragsannahme - Unterrichtung des Neukunden, dass die Versicherung den Vertrag geschlossen hat.

Antragsbindefrist - Zeitraum bei der privaten Krankenversicherung, in dem der Aufnahmeantragsteller an am Antrag gebunden ist.

Antragsteller - Person, die rechtlich den Willen bekundet, eine Versicherung vereinbaren zu wollen.

Anwartschaft - Erwerbsaussicht auf ein Recht oder auf Leistungen, dessen Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind.

Anwartschaftsversicherung - Versicherung mit der sich der Versicherungsnehmer den Wiedereinstieg in eine Police sichert.

Anzeigepflicht - Pflicht des Versicherten, den Versicherten über die relevanten Umstände stets in Kenntnis zu setzten.

Anzeigepflichtverletzung - Verschweigen von versicherungsrelevanten personenbezogenen Angaben.

AOK - Allgemeine Ortskrankenkassen.

Äquivalenzprinzip - Prinzip, das die Beiträge des Versicherten an seinem Vorteil der vereinbarten Leistungen koppelt.

Äquivalenzprinzip in der privaten Krankenversicherung - Prinzip, das die Prämien und Leistungskosten auf einander abstimmt.

ARB - Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung

Arbeitgeberwechsel - Änderung des Beschäftigungsverhältnisses

Arbeitnehmer - Personen, die in einem privatrechtlich geregelten Arbeitsverhältnis stehen und ihre Arbeitskraft gegen Entgelt leisten.

Arbeitslosigkeit - Versicherungspflicht bei Erwerbslosigkeit

Arbeitsunfähigkeit - Gesundheitlich bedingte Unfähigkeit zur Ausübung eines Erwerbs.

Arzneimittel - Substanzen, die krankheitsbedingte Beschwerden lindern, die gesundheitliche Genesung fördern oder Krankheiten heilen.

Aufräumungskosten - Kosten für Aufräumarbeiten nach einem Hausratsversicherungsschaden.

Auskunftspflicht - Pflicht des Versicherten, die erforderlichen Auskünfte dem Versicherer zu geben.

Auslandsreise-Krankenversicherung - Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Aussteuerung - Übergang eines erwerbsunfähigen gesetzlich Versicherten in die Altersrente.

AVB - Anwartschaftsversicherung