Versicherungslexikon
A
  • Abandon - Verzicht auf ein Recht, um von einer Pflicht entbunden zu werden, die damit verbunden ist.
  • Abbruchklausel - Versicherungsklausel, die die Bedingungen und Leistungen eines Vertragsabbruchs umfasst.
  • ABE - Allgemeine Bedingungen für Elektronikversicherung.
  • Aberration - Abweichung vom medizinischen beziehungsweise gesundheitlichen Normalzustand.
  • Abfindung - Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen.
  • ABGF - Allgemeine Bedingungen für die dynamische Sachversicherung des Gewerbes und der freien Berufe.
  • Ablauf - Vertragslaufzeitende von einer Lebensversicherung.
  • Ablehnung - Verweigerung von Kundenanträgen oder Antragsänderungen seitens des Versicherers.
  • ABN - Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten.
  • ABRK - Allgemeine Bedingungen für Reparaturkosten von Kraftwagen in der Kfz Versicherung.
  • ABRV - Allgemeine Bedingungen für Reiserücktrittskostenversicherung
  • Abschleppkosten - Kosten, die beim Abtransport von fahruntüchtigen Fahrzeugen als kurzfristige Nothilfemaßnahme anfallen.
  • Abschlussagent - Vertreter einer Versicherung, der durch sie bevollmächtigt ist, Verträge abzuschließen oder Deckungszusagen zu erteilen.
  • Abschlusskosten - Versicherungskosten, die unabhängig von den vereinbarten Leistungen mit dem Vertragsabschluss fällig sind.
  • Abschlusskostenquote - Verhältnis zwischen Abschlusskosten und Bruttobeiträgen von Versicherungen.
  • Abschreibepolice - Eine laufende Warentransportversicherung, die die Versicherungssumme der Einzeltransporte von der vereinbarten Versicherungssumme abschreibt.
  • Abtretung - Der Kapitalvertragsnehmer tritt hierbei Teile seiner erworbenen Vertragsrechte und Ansprüche an einen Dritten ab.
  • Abtretung bei der Kfz-Versicherung - Hierbei tritt der Unfallgeschädigte seine Schadensersatzforderung gegen den Schädiger an einen Dritten ab.
  • ABU - Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen.
  • ABV - Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung.
  • Abweichungen - Abweichende Angaben im Versicherungsschein und im Versicherungsantrag.
  • Abwicklungsgewinn - Der Gewinn, der der Versicherung nach der Schadensregulierung von der Schadensreserve übrigbleibt.
  • Abwicklungsverlust - Verlust, die die Versicherung erleidet, wenn die Schadenskosten die Schadensreserve übersteigt.
  • Adäquater Kausalzusammenhang - Ursache-Wirkungsverhältnis zwischen den Handlungen des Schädigers und dem Schaden.
  • Additivsystem - Kfz Versicherungsform, die Leistungen in verschiedene frei wählbare Segmente unterteilt.
  • ADS - Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen.
  • AERB - Allgemeine Bedingungen für Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung.
  • AGlB - Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung.
  • AHB - Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung.
  • AKB - Allgemeine Bedingungen für die Kraftverkehrsversicherung.
  • ALB - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung.
  • Alkoholklausel - Die Alkoholklausel schließt Leistungsfälle aus, die in Verbindung mit Alkoholmissbrauch stehen.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen - Grundsätzliche Bedingungen für Versicherungsverträge mit gesellschaftsübergreifender Geltung.
  • Altersteilzeit - Fließender Übergang vom Berufsleben in den Altersruhestand mit allmählicher Reduzierung der Arbeitszeit.
  • Alterungsrückstellung - Individuelle Kapitalbildung der privaten Krankenversicherung und privaten Pflegeversicherung zur Deckung des Versorgungsbedarfs im Alter.
  • AMB - Allgemeine Maschinenversicherungs-Bedingungen.
  • Ambulante Behandlung - Heilversorgung mit kurzer Behandlungsdauer, für die der Patient eine Praxis aufsucht
  • Ambulante Leistungen - Versorgungsleistungen, die der Patient in einer Arztpraxis entgegen nimmt.
  • Änderungsrisiko - Der Begriff misst, mit welcher Wahrscheinlichkeit die angenommenen Versicherungsvoraussetzungen sich verändern.
  • Angestellte - Sozialpflichtige Arbeitnehmer, die traditionell bei einer Ersatzkasse versichert sind.
  • Anmeldung Sozialversicherung - Anmeldepflicht für Arbeitnehmer für Mitarbeiter
  • Anmeldung zur Gruppenversicherung - Risikoschutz für eine Personengruppe mit einem gemeinsamen Vertrag.
  • Annahmeerklärung - Erforderliche Bestätigung des Versicherungsnehmers zur Annahme der Police.
  • Annahmepflicht - Gesetzliche Pflicht für die Versicherungen, Neukunden ohne Risikoerwägung in einen bestimmten Tarif oder Vertrag aufzunehmen.
  • Annahmeurkunde - Vertragsbestätigung durch die Bausparkasse.
  • Anrechnung von Versicherungszeiten - Anrechnungszeiten für die private Krankenversicherung
  • Anrechnungszeiten - Sozialversicherungszeiten, die den gesetzlichen Rentenanspruch erhöhen.
  • Antiquitäten Hausratversicherung - Wertgegenstände mit einem Mindestalter von 100 Jahren.
  • Antrag - Willenserklärung des Versicherungskunden, eine Police zu vereinbaren.
  • Antragsablehnung - Verweigerung eine Versicherungsgesellschaft, den Kunden aufzunehmen.
  • Antragsannahme - Unterrichtung des Neukunden, dass die Versicherung den Vertrag geschlossen hat.
  • Antragsbindefrist - Zeitraum bei der privaten Krankenversicherung, in dem der Aufnahmeantragsteller an am Antrag gebunden ist.
  • Antragsteller - Person, die rechtlich den Willen bekundet, eine Versicherung vereinbaren zu wollen.
  • Anwartschaft - Erwerbsaussicht auf ein Recht oder auf Leistungen, dessen Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind.
  • Anwartschaftsversicherung - Versicherung mit der sich der Versicherungsnehmer den Wiedereinstieg in eine Police sichert.
  • Anzeigepflicht - Pflicht des Versicherten, den Versicherten über die relevanten Umstände stets in Kenntnis zu setzten.
  • Anzeigepflichtverletzung - Verschweigen von versicherungsrelevanten personenbezogenen Angaben.
  • AOK - Allgemeine Ortskrankenkassen.
  • Äquivalenzprinzip - Prinzip, das die Beiträge des Versicherten an seinem Vorteil der vereinbarten Leistungen koppelt.
  • Äquivalenzprinzip in der privaten Krankenversicherung - Prinzip, das die Prämien und Leistungskosten auf einander abstimmt.
  • ARB - Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung
  • Arbeitgeberwechsel - Änderung des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitnehmer - Personen, die in einem privatrechtlich geregelten Arbeitsverhältnis stehen und ihre Arbeitskraft gegen Entgelt leisten.
  • Arbeitslosigkeit - Versicherungspflicht bei Erwerbslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit - Gesundheitlich bedingte Unfähigkeit zur Ausübung eines Erwerbs.
  • Arzneimittel - Substanzen, die krankheitsbedingte Beschwerden lindern, die gesundheitliche Genesung fördern oder Krankheiten heilen.
  • Aufräumungskosten - Kosten für Aufräumarbeiten nach einem Hausratsversicherungsschaden.
  • Auskunftspflicht - Pflicht des Versicherten, die erforderlichen Auskünfte dem Versicherer zu geben.
  • Auslandsreise-Krankenversicherung - Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
  • Aussteuerung - Übergang eines erwerbsunfähigen gesetzlich Versicherten in die Altersrente.
  • AVB - Anwartschaftsversicherung
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