Riester Rente
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Versicherungslexikon
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Wer spart, der wird vom Staat mit attraktiven Zuschüssen belohnt. Die Riester-Rente ist eine private Rentenversicherung, die durch das Altersvermögensgesetz eingeführt worden und im Einkommenssteuergesetz geregelt ist. Je nach Familiensituation und Einkommen können mit der Riester-Rente Förderquoten von über 80 Prozent erzielt werden. Die Bezeichnung der Riester Rente geht auf den ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurück, der diese Form der Altersvorsorge eingeführt hat. Mit dieser privaten Rente soll die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente geschlossen werden. Für die Nutzung dieser Altersvorsorgeform hat sich in der Medienöffentlichkeit das Wort „riestern“ etabliert.

Gefördert werden kann jeder, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung trägt, Bezieher von Arbeitslosen und Krankengeld, Wehr- und Zivildienstleistende. Eltern profitieren zusätzlich von der Kinderzulage. Sogar besser verdienende Haushalte sichern sich Vorteile durch Steuereinsparungen über den Sonderausgabenabzug. Die Riester-Rente ist außerdem ein Vorteil für Hartz-IV Empfänger, da sie nicht zum Sparguthaben gezählt wird. Somit lässt sich auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit weiterhin etwas für die eigene Rente tun.

Um das richtige Angebot zu ermitteln, sollten Sie sich im Vorfeld gut informieren und beraten lassen. Mit der richtigen Versicherung ist Ihr Wohlstand im Pensionszeitraum gesichert und Sie müssen auf nichts verzichten. Fangen Sie daher rechtzeitig mit dem Sparen an. Mit Hilfe unseres kostenlosen Versicherungsvergleiches können sie mehrere Versicherungsangebote miteinander vergleichen und die günstigste Versicherung finden. Füllen Sie einfach das nachstehende Formular aus und erhalten Sie Unterstützung von erfahrenen Versicherungsmaklern.

Um die staatlichen Förderungen erhalten zu können, muss ein Riester-Vertrag abgeschlossen werden. Dabei haben Kunden die Wahl zwischen Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparplänen. Die Förderungen vom Staat kann man bereits ab einer Einzahlung von 4 Prozent des Bruttoeinkommens erhalten. Es sind Förderungen von 154 Euro (Grundzulage) plus 184 Euro (Kinderzulage, für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren sind sogar 300 Euro) jährlich möglich, die zu den eigenen Aufwendungen direkt dazu gerechnet werden.

Ein weiterer großer Vorteil der Riester-Rente ist die gesetzlich vorgeschriebene Rückzahlungspflicht der angesparten Beträge. Am Ende der Ansparphase haben Sie in voller Höhe Anspruch auf die Auszahlung Ihrer eingezahlten Beträge. Darüber hinaus ist das angesparte Kapital aus einem Riester-Rentenvertrag pfändungssicher beim Versicherer untergebracht. Sollten die Beträge für den Riester-Vertrag nicht mehr aufgebracht werden können, kann der Vertrag auch ruhen. Alle bis dahin erhaltenen Zuschläge bleiben dann dem Sparer erhalten. Eine Kündigung des Riester-Vertrages hat jedoch zur Folge, dass alle bereits erhaltenen Zuschläge zurückgezahlt werden müssen.
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