Besteht ein Versicherungsvertrag bei einer PKV, sind die darin vereinbarten Versicherungsleistungen für die gesamte Versicherungsdauer vertraglich garantiert. Demnach muss der Versicherungsnehmer nicht befürchten, dass bestimmte Leistungen bei gleicher Beitragshöhe gekürzt oder gestrichen werden. Allerdings ist nicht für jeden eine private Krankenversicherung möglich, denn hierzu muss in erster Linie die Voraussetzung erfüllt sein, dass der Versicherungsnehmer nicht gesetzlich versicherungspflichtig ist. Dies ist dann der Fall, wenn er sein Einkommen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielt, verbeamtet oder beihilfeberechtigt ist oder sein Einkommen als Arbeitnehmer über der Einkommensgrenze liegt. Da der Leistungskatalog in der GKV insgesamt deutlich reduzierter ist als bei der PKV, haben Versicherte, die eine private Krankenversicherung nicht abschließen können oder möchten, allerdings die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz in der GKV durch eine private Zusatzversicherung aufzustocken.
Im Grunde genommen schließt die private Zusatzversicherung dabei die Lücken, die im Rahmen der Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse entstehen. Somit werden auch die Kosten für die Leistungen übernommen, die von der GKV nicht oder nur anteilig erstattet werden. Private Zusatzversicherungen werden in verschiedenen Varianten angeboten, beispielsweise als Zusatzversicherung für ambulante oder stationäre Leistungen, als Zahnzusatzversicherung oder in Form einer Krankentagegeld-, einer Krankenhaustagegeld- oder einer Pflegezusatzversicherung. Die abgesicherten Leistungen beziehen sich dann zum Beispiel auf eine freie Arztwahl, die Behandlung durch leitendes Personal, die vollständige oder anteilige Übernahme bei Naturheilverfahren, zahnmedizinischen Behandlungen und Zahnersatz oder die Zuzahlungsfreiheit bei Hilfsmitteln und Medikamenten.
Eine Ausnahme im Rahmen der Zusatzversicherungen stellt dabei die Auslandskrankenversicherung dar, da sich diese nicht nur an gesetzlich Versicherte, sondern auch an privat Versicherte richtet. Die Kosten für die private Zusatzversicherung ergeben sich aus ähnlichen Faktoren, die auch für die Ermittlung der Beitragshöhe bei der PKV zugrunde gelegt werden. Das bedeutet, wie teuer die private Zusatzversicherung letztlich ist, hängt davon ab, welchen Leistungsumfang der Versicherungsnehmer wählt und welche persönlichen Voraussetzungen er mitbringt. Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss. Den Umfang der abgesicherten Leistungen kann der Versicherungsnehmer weitestgehend selbst zusammenstellen. In aller Regel führen private Versicherer im Rahmen der Versicherungsaufnahme einen Gesundheitstest durch. Dieser erfolgt meist durch einen Fragebogen, in dem Fragen nach Erkrankungen der letzten Jahre, Unfällen, stationären Aufenthalten oder zahnmedizinischen Behandlungen beantwortet werden müssen. Liegen beim Versicherungsnehmer schwerwiegende oder nicht ausgeheilte Erkrankungen vor, kann die PKV einen so genannten Risikozuschlag erheben, die Absicherung einzelner Leistungen ausschließen oder den Antrag auch ganz ablehnen.
Allerdings variieren die Versicherer in ihren Risikobeurteilungen, so dass es sich durchaus lohnen kann, mehrere Angebote einzuholen. Zudem ist es wichtig bei Vertragsabschluss auf die jeweiligen Bedingungen zu achten, denn einige Versicherer bieten nur kombinierte Pakete aus mehreren Leistungen an, wobei es insbesondere bei zahnmedizinischen Behandlungen häufig eine Wartezeit gibt. Die Wartezeit besagt, dass die Kosten für Behandlungen erst dann übernommen werden, wenn der Versicherungsvertrag über einen bestimmten Zeitraum besteht. Zudem ist die Kostenübernahme von laufenden Behandlungen bei Versicherungsbeginn ausgeschlossen.
Neben dem erweiterten Versicherungsschutz bieten private Zusatzversicherungen einen weiteren Vorteil, denn die Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Insbesondere die Beträge für eine zusätzliche Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld- und Pflegeversicherung werden als Vorsorgeaufwendungen gesehen anerkannt und sind somit in bestimmtem Umfang als Sonderausgaben absetzbar.
Privaten Zusatzversicherung
Copyright © 2003-2010. Preisvergleich-Krankenversicherung.com ALLE RECHTE VORBEHALTEN