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Instandhaltung
Die Instandhaltung stellt sicher, dass technische Systeme und Geräte auch nach einem Ausfall funktionsfähig bleiben. Der Staat schreibt für bestimmte technische Anlagen und Systeme eine Instandhaltung gesetzlich vor, insbesondere im Arbeitsschutz und bei Kraftfahrzeugen. Für die Instandhaltung ist die DIN-Norm 31051 grundlegend, sie legt Maßnahmen in vier Stufen fest: Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Die Maßnahmen sollen Störungen an Anlagen und Geräten beseitigen, ihre Nutzbarkeit optimieren sowie die Betriebssicherheit, Verfügbarkeit und Betriebsabläufe verbessern. Ebenso soll die Instandhaltung eine vorausschauende Kostenplanung vereinfachen.
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