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Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung schützt Fahrer und Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs gegen bleibende Schäden nach einem Unfall. Zwar kommt zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bei Personen- und Sachschäden auf, doch hat der Schutz Grenzen. Die Kfz-Haftpflicht zahlt nicht, wenn der Unfallverursacher nicht ausfindig zu machen ist oder dieser keinen eigenen Haftpflichtschutz besitzt. Ebenso reicht im Ausland die gesetzlich vorgegebene Deckungssumme für den Haftpflichtschaden nicht immer aus, um den vollen Schaden zu ersetzen. Die Insassenunfallversicherung schließt diese Lücken im KFZ-Schutz.
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