Versicherungslexikon
I
Innungskrankenkassen (IKK)
Innungskrankenkassen (IKK) sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die einmal ausschließlich Handwerker als Mitglieder aufnahmen. Die Innungskrankenkassen sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben derzeit über sechs Millionen Versicherte in ganz Deutschland, von ihnen sind etwa ein Viertel beitragsfrei mitversichert. Seit der Einführung der freien Kassenwahl 1996 haben sich die Innungskrankenkassen jedoch alle gesetzlich Versicherten geöffnet. Die meisten IKK fusionierten in der Folgezeit mit anderen regionalen Versicherern zu Landeskassen, so dass von etwa 150 derzeit nur noch acht Innungskrankenkassen bestehen.
Copyright © 2003-2010. Preisvergleich-Krankenversicherung.com ALLE RECHTE VORBEHALTEN