Die Individualversicherung ist ein Vertrag, der unmittelbar zwischen Versicherungsnehmer und Gesellschaft zustande kommt.
Der Versicherte kann die Leistungen und die Prämie weitestgehend frei mit dem Versicherer vereinbaren.
Dabei kann der Versicherer wiederum den Preis an das jeweilige persönliche Schadenrisiko des Kunden anpassen. Das private Unternehmen muss sich bei der Ausgestaltung des Vertrags vor allem an die Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) halten.
Damit unterscheidet sich die Individualversicherung wesentlich von den Sozialversicherungen, deren Leistungen und Beiträge gesetzlich vorgeschrieben sind, und auf deren Ausgestaltung der Versicherte kaum Einfluss hat. Auch in der Finanzierung gibt es wesentliche Unterschiede:
Die Individualversicherung finanziert Leistungen kapitalgedeckt - das heißt: Jede Tarifgruppe baut sich aus den eingezahlten Beiträgen einen individuellen Schutz auf. Die Sozialversicherung hingegen arbeitet umlagefinanziert: Jeder Versicherte hat im Leistungsfall den gleichen Leistungsanspruch, egal wie viel er in die Versicherung eingezahlt hat.
Individualversicherung
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