Als Immobilie bezeichnet die Immobilienwirtschaft Grundstücke und Gebäude; wobei für das Grundstück auch der Begriff Liegenschaft üblich ist. Immobilien unterliegen generell anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Sachgegenstände.
So muss der Kauf eines Grundstücks in drei Schritten erfolgen, um wirksam zu sein. Erforderlich sind: ein Kaufvertrag und eine Einigung über den Eigentumsübergang, die Käufer und Verkäufer notariell beurkunden lassen. Abschließend muss der neue Eigentümer sich ins Grundbuch eintragen lassen.
Dabei fällt neben der Grundbuchsgebühr eine Grunderwerbssteuer an. Grundstückseigentümer müssen außerdem eine Grundsteuer an die Gemeinde zahlen, die vom Hebesatz und Einheitswert der Liegenschaft abhängt. Von der Steuer befreit sind Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, wissenschaftlichen oder religiösen Zwecken dienen, ( §§ 3, 4 GrStG).
Immobilie
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