Innungskrankenkassen (IKK) sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die früher ausschließlich Handwerker versicherten.
Die IKK sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentliches Rechts, über deren Geschäfte ein Verwaltungsrat wacht, das paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besteht. Seit 1996 kann jeder gesetzlich Versicherte den Innungskrankenkassen beitreten.
Doch noch heute macht die Berufsgruppe der Handwerker einen Großteil der IKK-Kunden aus. Die IKK zählten 2007 sechs Millionen Kunden, davon waren ein Viertel beitragsfrei mitversichert. Damit hatten die Innungskassen bundesweit einen Marktanteil von etwa acht Prozent.
IKK
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