Hundehalterhaftpflichtversicherung

Hundehalterhaftpflichtversicherung

Hundehalter sind einem besonderen Haftpflichtrisiko ausgesetzt: Sie haften auch für Schäden, die ihre Haustiere verursachen. Sollte das Tier einen Menschen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen, so ist der Halter verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, das gibt das Bürgergesetzbuch vor, (§ 833 BGB). Personenschäden stellen ein erhebliches Risiko dar, da der Schadenersatzanspruch schnell immense Summen erreichen kann:

Der Hundehalter muss im Ernstfall dem Opfer medizinische Behandlungen, Schmerzensgeld und bei Berufsunfähigkeit sogar gar eine lebenslange Rente zahlen.

Da die private Haftpflichtversicherung für dieses Risiko nicht aufkommt, sollten Hundehalter es mit einer separaten Hundehalterhaftpflichtversicherung absichern.
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