Versicherungslexikon
H
Hörgeräte
Hörgeräte helfen Schwerhörigen, Hörverluste auszugleichen. Diese gehören zu den Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung und fallen damit unter die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien. Die Krankenkassen erstatten die Kosten für Hörgeräte mit einem gesetzlich angepassten Festbetrag. Bei hochwertigen Hörgeräten müssen Versicherte mit einem Eigenanteil rechnen. Hörgeräte gibt es in unterschiedlichen Ausführungen; die Krankenversicherung unterscheidet: Hinter-dem-Ohr-Geräte, Im-Ohr-Geräte, Taschenhörgeräte, Hörbrille, Knochenleitungshörgeräte, Tinnitusmasker, Tinnitusnoiser, Tinnitusinstrumente.
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