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Hilfsmittel
Hilfsmittel sind sachlich medizinische Leistungen, die Patienten ermöglichen, tägliche Verrichtungen besser auszuführen und den Alltag erleichtern sollen. Die Leistungen umfassen technische Mittel, die eine körperliche Behinderung mildern und ausgleichen sollen. Die gesetzliche Krankenversicherung sehen Hilfsmittel als Versorgungsleistungen vor. Sie unterscheiden: Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel (zum Beispiel Arm- und Beinprothesen, Geh- und Stützapparate, Gummistrümpfe und Einlagen, Leibbinden), Seehilfen (Brillengläser, Kontaktlinsen) und Hörhilfen (Hörgeräte). Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für Seehilfen nicht mehr auf.
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