Versicherungslexikon
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Heilpraktiker
Heilpraktiker benötigen nach dem deutschen Heilpraktikergesetz eine staatliche Zulassung, um zu praktizieren. Eine ärztliche Approbation ist dazu allerdings nicht erforderlich. Heilpraktiker dürfen körperliche und seelische Leiden diagnostizieren und selbstständig Therapien durchführen. Dabei wenden sie meist Methoden der Naturheilkunde oder Alternativmedizin an; verschreibungspflichtige Medikamente dürfen sie nicht verordnen. Die private Krankenversicherung bietet Kunden die Möglichkeit, die Heilpraktikerbehandlung mitzuversichern; hingegen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung sie generell nicht.
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