Die Definitionen für Heilmittel unterscheiden sich innerhalb der gesetzlichen und privaten Träger des Gesundheitssystems. Private Krankenversicherungen erkennen folgende ärztlich verordnete Maßnahmen als Heilmitteln an: Krankengymnastik, Inhalation, Chiropraktik, Elektrotherapie, Lichttherapie, Sprachtherapie, Heißluft und verschiedene Bäder.
Je nach Tarif und Gesellschaft können privat Versicherte die Kostenerstattung individuell den Bedürfnissen anpassen. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet hingegen Heilmittel nach den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien vom Gemeinsamen Bundesausschuss.
Sie umfassen ausschließlich persönlich erbrachte medizinische Leistungen. Zu den Heilmitteln gehören zum Beispiel: Lichttherapien, Sprachtherapien, Beschäftigungstherapien, Krankengymnastik und medizinische Bäder.
Heilmittel
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