Die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien sind für die gesetzlichen Krankenversicherungen bei der Kostenerstattung von Heil- und Hilfsmittel verbindlich. Die Richtlinien unterscheiden: Heilmittel als persönliche medizinische Leistungen und Hilfsmittel als sachlich medizinische Leistungen.
Die Heilmittelrichtlinien regeln die Versorgungsleistungen sowie in welcher Art, in welchem Umfang und bei welcher Indikation dem Patienten Mittel zustehen. Seit 2004 erfolgt die ärztliche Verordnung von Heilmitteln in den Richtlinien nach Diagnosegruppen; die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien ordnen jeder Leitsymptomatik Heilmittel und Verordnungsmenge zu.
Heil und Hilfsmittelrichtlinien
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