Haushaltsführungsschaden bezeichnet den Schaden, der entsteht, wenn eine Person seinen Haushalt teilweise oder überhaupt nicht mehr alleine führen kann. Die Anspruchsgrundlage für Haushaltsführungsschäden bildet vor allem das Schadenersatzrecht, (§ 843 Abs. 1 BGB).
Das Gesetz garantiert dem Geschädigten gegenüber dem Schädiger einen Anspruch auf Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe, die die eingebüßte Arbeitsleistung in vollem Umfang ersetzt. Der Schadenersatz steht dem Betroffenen auch dann zu, wenn er dennoch den Haushalt alleine führt oder ein Dritter unentgeltlich die Haushaltsführung übernimmt.
Haushaltsführungsschaden
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