Versicherungslexikon
G
Gruppenversicherung
Die Gruppenversicherung schützt mit einem Versicherungsvertrag eine Vielzahl von Personen, die gemeinsame Merkmale aufweisen, zum Beispiel die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband oder einem Unternehmen. Versicherungsgesellschaften legen für den Abschluss einer Gruppenversicherung verschiedene Voraussetzungen fest, zum Beispiel eine Mindestanzahl von Versicherten. Gruppenversicherungen bieten verschiedene Vorteile, zum Beispiel entfallen Wartezeiten und Kontrahierungszwang. Zudem sind die Beiträge günstiger als Einzelversicherungen, weil der Verwaltungsaufwand geringer ist.
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