Versicherungslexikon
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Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems. Sie übernimmt die Kosten für den Versicherungsnehmer, die infolge von Unfällen oder Krankheiten entstehen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Beschäftigte, Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente) und Studenten. Für Arbeitnehmer gilt die Versicherungspflichtgrenze: Wer mit seinem Jahreseinkommen drei Jahre infolge mehr als 49 950 Euro verdient, ist von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit und kann in die private Krankenversicherung wechseln. Von der Versicherungspflicht befreit sind Selbstständige, Freiberufler und Beamte; doch auch sie haben die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich nach dem Solidaritätsprinzip: Jeder Versicherungsnehmer zahlt einen einheitlichen einkommensabhängigen Beitragssatz von 14,9 Prozent; dadurch zahlen Gutverdiener eine höhere Prämie als Geringverdiener. Trotzdem steht allen Versicherten die gleiche gesetzliche Grundversorgung zu. Zum Regelbeitrag dürfen die Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag von maximal einem Prozent erheben. Die gesetzliche Krankenversicherung hat gerade für Familien einen großen Vorteil: Sie können ihre Angehörigen beitragsfrei mitversichern.
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