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Gesetzliche Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen sind gemäß Sozialgesetzbuch (SGB V) Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Sie sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben über 70 Millionen Versicherte und Mitversicherte. Jede Krankenkasse wirtschaftet als eingenes Unternehmen und bietet die gesetzlichen Pflichtleistungen. Seit Januar 2009 erhalten die Krankenkassen ihre Mittel zur Deckung der Ausgaben aus einem einheitlichen Gesundheitsfonds. Außerdem begrenzt der Gesetzgeber durch Vorgaben die Betriebsmittel und die mögliche Beitragsanpassung.
In Deutschland gibt es unterschiedliche Krankenkassenarten, die ursprünglich berufs- oder klientelgebunden waren. Seitdem Versicherte die Kasse frei wählen können, haben die Unterschiede an Bedeutung verloren. Zu den gesetzlichen Krankenkassen zählen: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Bundesknappschaft (Bknp), Ersatzkrankenkassen (VdAK, AEV).
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