Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist die Summe der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie beinhaltet Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil.
Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter an die zuständige Krankenkasse, die wiederum die Einzelbeiträge für die Sozialversicherung an die zuständigen Träger weiterleitet. Der Arbeitgeber zieht hierzu die Sozialabgaben des Arbeitnehmers direkt vom Arbeitsentgelt ab. Die Lohnabrechnung schlüsselt alle erbrachten Beiträge für die Sozialversicherung auf.
Gesamtsozialversicherungsbeitrag
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