Versicherungslexikon
G
Generationenvertrag
Der Generationenvertrag bildet in Deutschland die Grundlage für das Sozialversicherungssystem. Der Grundgedanke dabei ist, dass die jüngere Generation für die ältere Generation sorgt. Rentenpflichtige Arbeitnehmer zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag in die Rentenversicherung ein und deckten so die derzeitig laufenden Rentenleistungen. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung bilden sie kein eigenes Kapital auf ihrem Rentenkonto. Die Beitragszahler erhalten einen Rentenanspruch, der sich nach Beitragszeiten und nach Einkommen richtet. Dem Generationenvertrag macht derzeit der demografische Wandel der Gesellschaft zu schaffen: Durch die steigende Lebenserwartung wächst die Zahl der Rentenberechtigten, dagegen sinkt die Zahl der Beitragszahler. Die Folge: Das Rentenniveau fällt, so dass Versicherte mit einer erheblichen Rentenlücke rechnen müssen. Sie sind zunehmend auf eine private Altersvorsorge angewiesen, um diese Lücke zu schließen.
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