Versicherungslexikon
G
Gefahrerhöhung
Von einer Gefahrenerhöhung sprechen Versicherungen, wenn der Versicherungsnehmer Situationen herbeiführt, die das Schadensrisiko erhöhen. Je nach Versicherungsvertrag variieren die Situationen, die zu einer Gefahrerhöhung führen: Die Hausratversicherung rechnet mit einem höheren Schadensrisiko, wenn der Versicherte seine Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt zurücklässt oder bei Sturm die Fenster offenstehen lässt. Das Risiko für die Einbruchdiebstahlversicherung steigt, wenn der Kunde vereinbarte Sicherungen beseitigt oder vermindert. Fahren bei Trunkenheit oder mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug ist in der Kfz-Versicherung mit einer Gefahrenerhöhung verbunden.
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