Versicherungslexikon
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Gebührenordnung
Alle Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker in Deutschland müssen ihre Leistungen anhand einer Gebührenordnung abrechnen. In der Gebührenordnung werden Vorgaben für die Gebührensätze gemacht. Es gibt eine spezielle Gebührenordnung für Ärzte, eine Gebührenordnung für Zahnärzte und eine Gebührenordnung für Heilpraktiker. Außerdem verfügen die gesetzliche und die private Krankenversicherung über separate Gebührenordnungen. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung medizinischer Behandlungen für die private Krankenversicherung. Für gesetzlich Krankenversicherte gilt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) und der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA).
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