Versicherungslexikon
Gastwirtversicherung
Die Gastwirtversicherung ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, die ausschließlich Schadensrisiken von gastronomische Betrieben abdeckt. Auf diesen Schutz sind insbesondere Gastwirte angewiesen, die Fremde zur Beherbergung aufnehmen; denn sie haften im Zweifelsfall für Verlust oder Beschädigung fremden Eigentums (§§ 701-703 BGB). Der Gastwirt ist dazu verpflichtet, die Aufbewahrung von Wertsachen und Geld für den Gast zu übernehmen; bei Verlust besteht unbeschränkte Haftung. Die Gastwirtversicherung versichert Betriebsinhaber vor Schadensersatzansprüchen, falls eingebrachte Sachen abhandenkommen oder Schaden nehmen. Gastwirte können mit dieser Police Leistungen auf den Bedarf des Betriebs abstimmen und durch eine gesonderte Beantragung oder der Zahlung einer Selbstbeteiligung zusätzliche Schadensrisiken versichern.
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