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Führerscheinklausel
Die Führerscheinklausel ist Bestandteil der Allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherung. Sie schreibt vor, dass der Fahrer das versicherte Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr nur benutzen darf, wenn er die vorgeschriebene Fahrererlaubnis besitzt. Darüber hinaus darf der Kfz-Halter Personen ohne Führerschein nicht ermöglichen, das Fahrzeug zu benutzen. Verstößt der Versicherte vorsätzlich gegen die Führerscheinklausel, verfällt der Versicherungsschutz komplett. Sollte der Versicherungsnehmer die Führerscheinklausel grob fahrlässig verletzen, kann der Versicherer die Leistung je nach Schwere des Verschuldens bis zu 5 000 Euro kürzen. Der Schutz bleibt nur dann bestehen, wenn der Versicherte nachweist, dass er die Pflicht einfach fahrlässig verletzt hat oder schuldlos ist.
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