Frostschadenversicherung
Die Frostschadenversicherung ist Bestandteil der meisten Wohngebäudeversicherung, und zwar als Wohngebäude-Leitungswasserpolice. Der Schutz deckt Frostschäden an Wasserrohren, Leitungen sowie Leistungswasserschäden im Sanitärbereich und an Heizungsanlagen. Vorausgesetzt: Der Schaden ist im Gebäude aufgetreten. Der Schutz schließt jedoch auch Schäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren ein, die sich auf dem Grundstück befinden, wenn die Rohre das versicherte Gebäude versorgen. Nicht versichert sind dagegen Schäden, die der Hausbesitzer grob fahrlässig selbst verschuldet, indem er zum Beispiel bei Minusgraden überhaupt nicht heizt.
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