Versicherungslexikon
Fremdversicherung
Als Fremdversicherung bezeichnet die Versicherungswirtschaft Verträge, die Versicherungsnehmer vereinbaren, um eine dritte Person vor einem Risiko zu schützen. Hierbei zahlt der Versicherungsnehmer für den Versicherten die Prämie. Ein Beispiel: Eltern zahlen für ihr Kind in eine private Rentenversicherung ein, die ihm im Alter ein Auskommen zu sichern. Die Fremdversicherung unterscheidet sich grundsätzlich von der Eigenversicherung, in der Versicherungsnehmer und Versicherter identisch sind. Die Fremdversicherung ist nicht zu verwechseln mit der Mitversicherung, die stets auch das wirtschaftliche Risiko des Versicherungsnehmers mit abdeckt, zum Beispiel in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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