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Fremdes Eigentum, Hausratversicherung
Fremdes Eigentum ist in der Hausratversicherung grundsätzlich mitversichert. Allerdings gilt im Schadensfall grundsätzlich das Prinzip: Eigenversicherung vor Fremdversicherung. Ein Beispiel: Leiht sich der Versicherungsnehmer eine Stereoanlage von einem Freund aus, ist sie prinzipiell als Hausrat mitversichert. Sollte das Gerät allerdings Schaden nehmen, erstattet die Hausratversicherung erst die Neuanschaffungskosten, wenn keine andere Versicherung den Schaden deckt, zum Beispiel die Haftpflichtversicherung des Schädigers oder eine Sachversicherung des Eigentümers.
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