Versicherungslexikon
F
Franchise
Als „Franchise“ bezeichnen Versicherungsgesellschaften eine freiwillige Selbstbeteiligung des Kunden an den Schadenskosten. Die Franchise legt den Betrag fest, den der Versicherte privat übernimmt, um den Schaden zu regulieren. Der Versicherer übernimmt die Kosten oberhalb des Selbstbehalts. Je nach Versicherungssparte bieten Gesellschaften unterschiedliche Selbstbehalte an. Die Selbstbeteiligung ist entweder absolut oder prozentual vertraglich vereinbart. So bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland Wahltarife mit Selbstbehalten an, die nach dem Einkommen des Versicherten gestaffelt sind. In der privaten Krankenversicherung können Versicherte Selbstbehalte selbst vereinbaren, um nach Bedarf die monatliche Prämie zu senken.
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