Versicherungslexikon
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Folgeschaden
Als Folgeschaden bezeichnen Versicherer einen mittelbare Schaden, der durch die unmittelbare Einwirkung eines anderen vorangegangenen Schadens entsteht. Die Versicherungssparten behandeln Folgeschäden sehr unterschiedlich; einige Versicherungen versichern sie generell mit, andere wiederum schließen sie explizit vom Schutz aus. Die Hausratversicherung deckt prinzipiell alle Schäden und Folgeschäden, die durch versicherte Gefahren entstehen. Ein Beispiel: Sturmböen drücken eine Fensterscheibe der Wohnung ein, Regen fällt ein und beschädigt teures Mobiliar. - Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden zum Neuanschaffungswert; dagegen übernimmt die Glasbruchversicherung den Folgeschaden nicht.
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