Versicherungslexikon
Folgeprämie
Die Folgeprämie ist der Beitrag, den Versicherungsnehmer nach der Erstprämie zahlen. Die Erstprämie ist gemäß Versicherungsvertraggesetz (VVG) innerhalb der ersten zwei Wochen fällig, nachdem der Versicherungsnehmer die Police erhalten hat, (§ 33 VVG). Mit Zahlung des ersten Beitrags stimmt der Kunde dem Vertrag zu und erhält den vereinbaren Risikoschutz. Sollte der Versicherte die Folgeprämie nicht rechtzeitig zahlen, kann der Versicherer dem Kunden eine schriftlich Zahlungsfrist von zwei Wochen setzen. Das Mahnschreiben muss die rückständigen Beträge, Zinsen und weitere Kosten angeben und auf die Rechtsfolgen hinweisen, die mit dem Fristverlauf verbunden sind, (§ 38 Abs. 1 VVG). Nach Ablauf der gesetzten Frist, verfällt der Versicherungsschutz vorerst. Außerdem kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherte mit der Zahlung weiterhin in Verzug bleibt, (§ 38 Abs. 3 VVG).
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