FBUB
Abkürzung für Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungsbedingungen. (Siehe: Feuerbetriebsunterbrechungs-Versicherung).
Die FBUB beinhalten die Leistungsfälle, Risikoausschlüsse und die Obliegenheiten der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Police versichert den Gewinn aus dem Umsatz hergestellter Erzeugnisse, gehandelter Waren und Dienstleistungen, (§ 4 FBUB). Der Schutz bietet Schadenersatz bei Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen von gewerblich und betrieblich genutzten Sachen. Die Police kommt für Sachschäden durch Brand, Explosion und Blitzschlag auf. Ebenso bietet die Versicherung in Schadensfall finanziellen Schutz bei Lösch- und Ausräumarbeiten, (§ 2 FBUB). Nicht versichert sind Schäden, die durch Krieg, innere Unruhen oder durch die Nutzung von Kernenergie entstehen. Ebenso ersetzt der Versicherer keine Wertpapiere, Urkunden, Datenträger, Schriften oder Bargeld. Nicht versichert sind außerdem Schäden an elektrischen Einrichtungen, die durch elektrischen Strom entstehen; es sei den sie sind infolge eines Brands oder einer Explosion entstanden.
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