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FAQ - Häufig gestellte Fragen
1.
Kann ich mich bei einer privaten
Krankenversicherung versichern?
Nicht jeder kann von der gesetzlichen Krankenkasse in
eine private Krankenversicherung, auch PKV genannt, wechseln.
Wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen,
können Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung
versichern:
Sie sind Arbeitnehmer mit
einem Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
von 47.700 € brutto p.A.
Sie sind Beamter
Sie sind hauptberuflich selbstständig
oder freiberuflich tätig und nicht als Landwirt
oder - mit Einschränkungen - als Künstler
oder Publizist tätig.
sind Sie nicht erwerbstätig,
haben die Möglichkeit sich über Ihren
privat versicherten Ehegatten zu versichern.
2.
Kann ich mich privat krankenversichern
obwohl ich keine der vorgenannten Vorraussetzungen erfülle?
Arbeitnehmer mit einen Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze
sind gesetzlich pflichtversichert und haben keine Möglichkeit
Ihre gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen und können unseren Versicherungsvergleich
für die private Krankenkasse leider nicht nutzen.
Mit einer privaten Zusatzversicherung z.B. für
stationäre Krankenhausaufenthalte, lässt sich
der gesetzliche Versicherungsschutz jedoch wesentlich
verbessern. Hierzu bieten wir derzeit jedoch leider noch keine Krankenversicherungsanalyse an.
3.
Welche Vorteile bietet eine PKV beziehungsweise
private Krankenversicherung dem Kunden?
In der privaten Krankenversicherung erhalten Sie je
nach gewähltem Tarif wesentlich umfangreichere
Leistungen als in der gesetzlichen Krankenkasse. Die
private Krankenversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit,
selber zu wählen welche Risiken Sie versichern
möchten. Mit einem geringeren Leistungsumfang können
Sie einen Teil der Prämie sparen. Bei maximalem Schutz in der
Versicherung, sind Sie im Ernstfall umfassend
abgesichert. Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung
sind:
günstige Prämien
freie Arztwahl
freie Krankenhauswahl
Chefarztbehandlung im Krankenhaus
verbesserte Unterbringung
im Krankenhaus in Einbett- oder Zweibettzimmern
keine Zuzahlung für
Medikamente und Heilmittel wie z.B. Massagen
Erstattung von Behandlungen
durch den Heilpraktiker
zum Teil werden auch Naturheilverfahren
und alternative Heilmethoden erstattet
hohe Erstattung für
Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
bessere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen
ohne Beschränkung auf einfache Materialien
keine Beschränkung auf
gesetzliche Leistungskataloge
Versicherungsschutz auch
ausserhalb von Deutschland
4.
Kann ich eine Beitragserstattung
erhalten wenn ich längere Zeit keine Leistung in
Anspruch genommen habe?
Viele Gesellschaften bieten Ihnen eine Beitragsrückerstattung
an, wenn für ein oder mehrere Kalenderjahre keine
Leistungen geltend gemacht worden sind. Dabei kann es
sinnvoll sein kleinere Rechnungsbeträge selbst
zu tragen, da die Beitragsrückerstattung mehrere
Monatsbeiträge betragen kann.
5.
Welche Kündigungsfrist
muss ich bei einer gesetzlichen Versicherung beachten?
Wenn Sie bereits freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen
Krankenkasse sind, können Sie im Regelfall jederzeit
mit einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten kündigen.
Wenn Sie erst durch eine Gehaltserhöhung während
dieses Kalenderjahres die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen überschreiten,
können Sie ab Beginn des darauffolgenden Kalenderjahres
in eine private Krankenversicherung wechseln.
6.
Was haben gesetzliche und private
Krankenversicherungen gemeinsam?
Sie haben als Mitglied einer privaten Krankenversicherung
gemäss gesetzlicher Vorschrift jederzeit die Wahl,
die gleiche Leistung einer gesetzlichen Versicherung
zu dem Preis einer gesetzlichen Versicherung zu erhalten.
Hierdurch wird das Risiko des Versicherungsnehmers ausgeschlossen
durch eine negative Beitragsentwicklung bei einer privaten
Krankenversicherung gegenüber einem gesetzlich
Versicherten benachteiligt zu werden.