- 1. Kann ich mich bei einer privaten Krankenversicherung versichern?
Nicht jeder kann von der gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung, auch PKV genannt, wechseln.
Wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern:- Sie sind Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 € brutto p.A.
- Sie sind Beamter
- Sie sind hauptberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig und nicht als Landwirt oder - mit Einschränkungen - als Künstler oder Publizist tätig.
- sind Sie nicht erwerbstätig, haben die Möglichkeit sich über Ihren privat versicherten Ehegatten zu versichern.
- 2. Kann ich mich privat krankenversichern obwohl ich keine der vorgenannten Vorraussetzungen erfülle?
Arbeitnehmer mit einen Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind gesetzlich pflichtversichert und haben keine Möglichkeit Ihre gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen und können unseren Versicherungsvergleich für die private Krankenkasse leider nicht nutzen.
Mit einer privaten Zusatzversicherung z.B. für stationäre Krankenhausaufenthalte, lässt sich der gesetzliche Versicherungsschutz jedoch wesentlich verbessern. Hierzu bieten wir derzeit jedoch leider noch keine Krankenversicherungsanalyse an - 3. Welche Vorteile bietet eine PKV beziehungsweise private Krankenversicherung dem Kunden?
In der privaten Krankenversicherung erhalten Sie je nach gewähltem Tarif wesentlich umfangreichere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenkasse. Die private Krankenversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, selber zu wählen welche Risiken Sie versichern möchten. Mit einem geringeren Leistungsumfang können Sie einen Teil der Prämie sparen. Bei maximalem Schutz in der Versicherung, sind Sie im Ernstfall umfassend abgesichert. Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung sind:- günstige Prämien
- freie Arztwahl
- freie Krankenhauswahl
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- verbesserte Unterbringung im Krankenhaus in Einbett- oder Zweibettzimmern
- keine Zuzahlung für Medikamente und Heilmittel wie z.B. Massagen
- Erstattung von Behandlungen durch den Heilpraktiker
- zum Teil werden auch Naturheilverfahren und alternative Heilmethoden erstattet
- hohe Erstattung für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
- bessere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen ohne Beschränkung auf einfache Materialien
- keine Beschränkung auf gesetzliche Leistungskataloge
- Versicherungsschutz auch ausserhalb von Deutschland
- 4. Kann ich eine Beitragserstattung erhalten wenn ich längere Zeit keine Leistung in Anspruch genommen habe?
Viele Gesellschaften bieten Ihnen eine Beitragsrückerstattung an, wenn für ein oder mehrere Kalenderjahre keine Leistungen geltend gemacht worden sind. Dabei kann es sinnvoll sein kleinere Rechnungsbeträge selbst zu tragen, da die Beitragsrückerstattung mehrere Monatsbeiträge betragen kann. - 5. Welche Kündigungsfrist muss ich bei einer gesetzlichen Versicherung beachten?
Wenn Sie bereits freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie im Regelfall jederzeit mit einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten kündigen. Wenn Sie erst durch eine Gehaltserhöhung während dieses Kalenderjahres die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen überschreiten, können Sie ab Beginn des darauffolgenden Kalenderjahres in eine private Krankenversicherung wechseln. - 6. Was haben gesetzliche und private Krankenversicherungen gemeinsam?
Sie haben als Mitglied einer PKV (privaten Krankenversicherung) gemäss gesetzlicher Vorschrift jederzeit die Wahl, die gleiche Leistung einer gesetzlichen Versicherung zu dem Preis einer gesetzlichen Versicherung zu erhalten. Hierdurch wird das Risiko des Versicherungsnehmers ausgeschlossen durch eine negative Beitragsentwicklung bei einer privaten Krankenversicherung gegenüber einem gesetzlich Versicherten benachteiligt zu werden.
FAQ - Häufig gestellte Fragen