Eine Kapitallebensversicherung ist eine Versicherung
für den Todesfall und den Erlebensfall.
Der Versicherte zahlt über einen vereinbarten Zeitraum
monatliche Beiträge in die Versicherung ein. Nach
Ablauf der vereinbarten Laufzeit erhält der Versicherungsnehmer
eine Kapitalauszahlung welche die Summe der eingezahlten
Betrage überschreitet. Sollte der Versicherungsnehmer
während der Laufzeit der Versicherung versterben,
erhält ein zuvor bestimmter Begünstigter eine
festgelegte Summe ausgezahlt.
Eine garantierte Versicherungssumme wird dem Versicherten
als Mindestleistung für den Todesfall als auch
für das Erleben des Versicherungsablaufes fest
zugesagt. Entwickeln sich zugrunde liegende Größen
wie beispielsweise die Zinsentwicklung besser als für
die Berechnung der garantierten Leistungen angenommen,
entstehen Überschüsse, an denen der Versicherte
beteiligt wird. Die Ablaufleistung setzt sich aus der
garantierten Versicherungssumme und diesen Überschüssen
zusammen.
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