Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor,
wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung
oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen
sind, voraussichtlich daürnd außer Stande ist,
seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben,
die auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten
ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung
entspricht.
Dabei spielt es eine Rolle, ob ein andersartiger Beruf
für die versicherte Person zumutbar ist. Bei der
Beurteilung der Zumutbarkeit spielen die Ausbildung
und das beruflich erworbene Wissen, die Arbeitsinhalte
und die Gehaltseinstufung eine Rolle. Übertrieben
gesagt darf ein angestellter Arzt nicht auf einen Beruf
als Pförtner verwiesen werden. Beachten Sie diesbezglich
den Vertragsinhalt der entsprechenden Versicherungsgesellschaft.
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