Familienversicherung
Die Familienversicherung ist ein Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit ihr können Versicherungsnehmer Familienangehörige beitragsfrei mitversichern. Zu dem Familienangehörigen zählen die Kinder, der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner. Hierzu müssen gemäß §10 SGB V folgende Bedingungen erfüllt sein: Der Mitversicherte muss vom Versicherten finanziell abhängig sein, seinen festen Wohnsitz in Deutschland haben und darf selbst nicht versicherungspflichtig sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er über ein eigenes monatliches Arbeitsentgelt von über 400 Euro verfügt. Selbstständige können nur beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit nicht hauptberuflich ausüben. Zudem darf das regelmäßige Gesamteinkommen des Mitversicherten ebenfalls nicht über 400 Euro liegen.
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