Versicherungslexikon
Fahrerflucht
Fahrerflucht ist nach Strafgesetzbuch ein Verkehrsdelikt, bei dem sich Unfallbeteiligte unerlaubt vom Unfallort entfernen, (§ 141 StGB). Laut Gesetz macht sich strafbar, wer sich nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne dass die Beteiligten oder die Polizei seine Personalien und den Unfallhergang aufnehmen konnten. Als Unfallbeteiligter gilt bereits, wer durch sein Verhalten den Unfall mitverursacht haben könnte - unabhängig davon, ob der Betreffende schuldhaft gehandelt hat. Der Beteiligte ist verpflichtet, eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten. Die Wartezeit kann je nach Schwere des Schadens zwischen 15 Minuten und zwei Stunden betragen. Das Strafgesetzbuch ahndet Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe.
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